3 Jahre alte Nebenkosten

  • Hallo,

    folgender Sachverhalt bei dem ich mir hier Hilfe erhoffe. Wir haben heute den Briefkasten aufgemacht und es kam ein Brief der Hausverwaltung mit einer Forderung über Nebenkosten aus dem Jahr 2006 vom 25.10.2007. Nach Rücksprache mit meiner Partnerin (da ich selbst zum damaligen Zeitpunkt noch nicht in der Wohnung lebte) kam diese Abrechnung wohl damals, und erschien ihr in der Höhe von 495,28 € als zu hoch für eine 36 qm Wohnung. Sie legte darauf hin, leider nur telefonisch allerdings mit Zeugen zu diesem Gespräch, Widerspruch ein, mit der Bitte um eine genaue Aufschlüsselung der Kosten. Allerdings kam von da an keinerlei Resonanz Seitens der Hausverwaltung. Weder in mündlicher noch in schriftlicher Form.

    Nun kommt heute ein Brief an der sofort als letzte außergerichtliche Mahnung deklariert ist, was ich persönlich für Säbelrasseln halte, da nachweislich keinerlei Mahnungen oder Kontaktaufnahmen stattgefunden haben. Meine Frage nun: Ist es überhaupt noch rechtens nach 3 Jahren die Nebenkosten noch einzufordern, und muss ich mit einem Verfahren rechnen? Brief kam angeblich am 9.12 schon an mit Frist 17.12. Haben den Brief allerdings erst heute in den Händen gehalten.

    Vielen Dank für eure Mühen, für schnelle Antworten wäre ich/wir dankbar.

  • Hallo schmar137,

    ich muss Euch (meine ganz persönliche Meinung, keine Beratung) leider enttäuschen.

    "...heute... kam ein Brief der Hausverwaltung mit einer Forderung über Nebenkosten aus dem Jahr 2006 vom 25.10.2007.
    ...kam diese Abrechnung wohl damals,"
    Soweit war das wohl i.O.

    "erschien ihr in der Höhe von 495,28 € als zu hoch für eine 36 qm Wohnung. Sie legte darauf hin, leider nur telefonisch allerdings mit Zeugen zu diesem Gespräch, Widerspruch ein, mit der Bitte um eine genaue Aufschlüsselung der Kosten. Allerdings kam von da an keinerlei Resonanz Seitens der Hausverwaltung. Weder in mündlicher noch in schriftlicher Form."
    Das dürfte sich (heutzutage) wohl "erledigt" haben.

    "Nun kommt heute ein Brief an der sofort als letzte außergerichtliche Mahnung deklariert ist, was ich persönlich für Säbelrasseln halte, da nachweislich keinerlei Mahnungen oder Kontaktaufnahmen stattgefunden haben."
    Du täuschst Dich.

    "Meine Frage nun: Ist es überhaupt noch rechtens nach 3 Jahren die Nebenkosten noch einzufordern,"
    Nein, ist es nicht, denn die Nebenkosten werden auch garnicht einzufordern, sonder es dreht sich JETZT um die (Ab-)Rechnung. Und Rechnungen verjähren erst nach drei Jahren, beginnend mit dem der Rechnung folgenden nächsten 01.01., in diesem Falle also 01.01.08. Also tritt die Verjährung erst mit dem 01.01.11 ein.

    "muss ich mit einem Verfahren rechnen?"
    Ja, wenn die Nachzahlung nicht bis zum Termin (vorgestern...) beim Empfänger(-Konto) angekommen sein wird. Er hat wohl Freitag 17.12. als Termin angegeben, weil er am Montag 20.12. MB beantragen wird, denn es interessiert wegen der "Vermeidung von Rechtsnachteilen" für den Gläubiger (Verjährung) ein Eingang bei Gericht noch in diesem Jahr.

  • Zitat

    Meine Frage nun: Ist es überhaupt noch rechtens nach 3 Jahren die Nebenkosten noch einzufordern,"
    Nein, ist es nicht, denn die Nebenkosten werden auch garnicht einzufordern, sonder es dreht sich JETZT um die (Ab-)Rechnung. Und Rechnungen verjähren erst nach drei Jahren, beginnend mit dem der Rechnung folgenden nächsten 01.01., in diesem Falle also 01.01.08. Also tritt die Verjährung erst mit dem 01.01.11 ein.


    hi Berny,
    muss :D das rechnungsschreiben gerichtsfest (einschreiben) zugestellt sein?

  • hi Berny,
    muss :D das rechnungsschreiben gerichtsfest (einschreiben) zugestellt sein?


    M.M.n. nicht. Der Gläubiger könnte sogar auf die Mahnung verzichten und sein Begehren bei Gericht begründen mit: Rechnung von 25.10.2007 noch nicht bezahlt.

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