Vielen Dank für die Hilfe! Das bestätigt mich darin was ich mir bereits dachte das keinerlei Anspruch besteht. Dann werde ich mich zurücklehnen und dem möglichen Verfahren entspannt entgegen sehen. An die 1000 € habe ich auch gedacht. Nur das mit dem : "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" war mir nicht geläufig. Danke dafür!
Beiträge von schmar137
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Das hilft mir in jedem Fall schon einmal weiter. So was ähnliches habe ich mir bereits gedacht. Es war wirklich blauauge am Werk. So was geschiet bei sehr vertrauensseeligen Menschen wie es meine Schwiegereltern sind leider auch heute noch
Ich hatte nur etwas im Hinterkopf das fest eingebaute Renovierungsarbeiten die untrennbar mit der Wohnung verbunden sind, wozu das Badezimmer zählen würde, zumindest zum Teil vom Vermieter zu tragen sind. Allerdings beruhigt mich deine Antwort schon sehr da ich die Mieter reichlich unverschämt finde! -
Hallo, Ich habe mal eine Frage aus Sicht des Vermieters. Das Problem ist etwas schwieriger deswegen wird dessen Ausführung etwas dauern. Meine Schwiegereltern vermieteten vor 6 Jahren eine Wohnung in ihrem Haus an ein Paar. Geplant war das diese Mieter so lange dort wohnen können wie sie möchten. Nun mussten sie ihnen auf Grund einiger Veränderungen in der Familie doch kündigen. Dies tut ihnen zwar sehr leid, allerdings gibt es keine andere Möglichkeit. Die Kündigung ist folglich mit der gesetzlichen Frist von 6 Monaten ausgesprochen worden und wurde auch seitens der Mieter akzeptiert. Nun stellt sich jedoch folgendes Problem: Die Wohnung war zu Beginn des Mietverhältnisses in keinem besonders guten Zustand. Man verblieb mit den Mietern so dass diese ihre Mietwohnung selber renovieren und ihnen dafür die erste Miete erlassen wird, keine Kaution hinterlegt werden muss und eine vergünstigte Miete gezahlt wird. In unserem Bereich liegt der Mietspiegel in etwa bei 9,16 € / qm . Zahlen mussten sie jetzt über 6 jahre allerdings nur 5 € / qm. Also eine deutlich günstigere Miete als sie normal üblich wäre. Nun waren meine Schwiegereltern davon überzeugt ihre Mieter würden "ewig" dort wohnen und es wurde diese Vergünstigung nicht in den Mietvertrag geschrieben. Es gibt auch keinen Eintrag darüber das die Mieter renovieren und dafür Vergünstigungen bekommen oder meine Schwiegereltern dafür aufkommen müssen. Jetzt wo die Mieter ausziehen sollen und werden wollen sie plötzlich 50% ihrer Kosten erstattet haben, für von ihnen verlegten Laminatboden, eine Küche (die sie meiner Meinung nach mitnehmen können und sollen) und die Renovierung des Badezimmers wo sie neu gefliest haben und neue Geräte, sowie Becken etc eingebaut haben. Alles in allem betiteln sie ihre kosten auf ca. 16000€ und wollen nun von meinen Schwiegereltern 8.000€ haben.
Meine Frage ist nun: Müssen meine Schwiegereltern überhaupt was zahlen? Schließlich haben die Mieter 6 Jahre eine sehr günstige Miete gehabt. Auch haben meine Schwiegereltern nichts gesagt als plötzlich auch noch Sohn und Freundin des Sohnes der Mieterin eingezogen sind. Die Küche können sie mitnehmen und nach 6 Jahren Mietersparnis (errechneten 13.500 €) kann es ja wohl nicht sein das die Mieter so unverschämt sind und noch Geld verlangen und im Falle der Ablehnung seitens meiner Schwiegereltern mit Anwalt drohen?
Für Hilfe wäre ich dankbar.
Grüße
Marc Schenk
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Hallo,
folgender Sachverhalt bei dem ich mir hier Hilfe erhoffe. Wir haben heute den Briefkasten aufgemacht und es kam ein Brief der Hausverwaltung mit einer Forderung über Nebenkosten aus dem Jahr 2006 vom 25.10.2007. Nach Rücksprache mit meiner Partnerin (da ich selbst zum damaligen Zeitpunkt noch nicht in der Wohnung lebte) kam diese Abrechnung wohl damals, und erschien ihr in der Höhe von 495,28 € als zu hoch für eine 36 qm Wohnung. Sie legte darauf hin, leider nur telefonisch allerdings mit Zeugen zu diesem Gespräch, Widerspruch ein, mit der Bitte um eine genaue Aufschlüsselung der Kosten. Allerdings kam von da an keinerlei Resonanz Seitens der Hausverwaltung. Weder in mündlicher noch in schriftlicher Form.
Nun kommt heute ein Brief an der sofort als letzte außergerichtliche Mahnung deklariert ist, was ich persönlich für Säbelrasseln halte, da nachweislich keinerlei Mahnungen oder Kontaktaufnahmen stattgefunden haben. Meine Frage nun: Ist es überhaupt noch rechtens nach 3 Jahren die Nebenkosten noch einzufordern, und muss ich mit einem Verfahren rechnen? Brief kam angeblich am 9.12 schon an mit Frist 17.12. Haben den Brief allerdings erst heute in den Händen gehalten.
Vielen Dank für eure Mühen, für schnelle Antworten wäre ich/wir dankbar.
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