Nabend,
ich habe einen "Mietvertrag auf unbestimmte Zeit mit beiderseitigem Kündigungsverzicht".
Allerdings darf ich IM zweiten Jahr aufgrund einer beruflich Versetzung gemäß der gesetzlichen Kündigungsfrist (3 Monate ) kündigen.
Abgeschlossen am 01.10.2015
Paar Fragen dazu.
IM zweiten Jahr - heißt das
A)Ich kann erst AM 01.10.2016 kündigen und bin am 01.01.2017 raus
oder
B) ich kann AM 01.07.2016 kündigen und bin schon am 01.10.2016 raus?
sonnigen Gruß
Dani ![]()
