Beiträge von danii

    Angenommen der Kündigungsverzicht soll ab Vertragsabschluß gelten. Der Vertrag wurde am 1. April 2015 abgeschlossen/unterschrieben.

    Dann beginnt das 2. Jahr am 1. März 2016. Somit jetzt eine Kündigung zum 31.07.2016 möglich.

    Angenommen Kündigungsverzicht soll ab Mietbeginn 01.10.2015 gelten. Dann beginnt das 2. Jahr am 01.09.2016, somit eine Kündigung frühestens zum 30.11. 2016 möglich.


    Ah kapiert! Vertrag wurde am 27.07.15 unterschrieben. Bedeutet eine Kündigung zum 1.11 wäre möglich?
    Wie sieht es aus, wenn das nirgends explizit steht?

    Vom Arbeitgeber angeordnet. Entsprechendes Schriftstück ist kein Problem zu bekommen. Geht um den Einsatz in der Bereitschaft. Dazu ist mein jetziger Wohnort zu weit weg und ich muss näher an meine Arbeitsstelle ziehen.


    Verstehe die letzte Frage nicht so ganz...

    Besten Dank schonmal :)

    Nabend,

    ich habe einen "Mietvertrag auf unbestimmte Zeit mit beiderseitigem Kündigungsverzicht".
    Allerdings darf ich IM zweiten Jahr aufgrund einer beruflich Versetzung gemäß der gesetzlichen Kündigungsfrist (3 Monate ) kündigen.

    Abgeschlossen am 01.10.2015

    Paar Fragen dazu.
    IM zweiten Jahr - heißt das

    A)Ich kann erst AM 01.10.2016 kündigen und bin am 01.01.2017 raus
    oder
    B) ich kann AM 01.07.2016 kündigen und bin schon am 01.10.2016 raus?

    sonnigen Gruß

    Dani :)

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