Kündigung mit 3 Jahre mindestmietzeit

  • Hallo zusammen.

    Wir wollen wegen einem Hauskauf kündigen.
    Heute entdeckte ich eine Kündigungsklausel.
    Wobei ich diese nicht für rechtes finde.
    Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen.

    Im Vertrag steht folgendes:

    $ 2 Mietzeit:
    Das Mietverhältniss läuft ab. 01.05.2014 auf unbestimmte Zeit.
    Es kann von jedem Vertragsteil nach den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden.
    Die Kündigungsvorraussetzungen richten sich nach Vertraglichen absprachen $8 $17 $ 22

    $ 8
    Bauliche veränderungen und ausbesserungen

    $ 22 kaution etc.

    Jetzt $ 17 Ordentliche Kündigung

    1. Der Mieter kann den Mietvertrag von bestimmter Dauer nach ablauf von 3 Jahren jederzeit unter Einhaltung von Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen

    Rest dort gilt für vermieter. Und kündigungsverlängerung.

    Mir gehts um die 3 Jahre die ich in der Wohnung wohnen muss bevor ich mit der Frist von 3 Monaten kündigen darf.

  • Zitat

    1. Der Mieter kann den Mietvertrag von bestimmter Dauer nach ablauf von 3 Jahren jederzeit unter Einhaltung von Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen

    Wenn es ein sog. Formularmietvertrag und keine Staffelmiete vereinbart ist, ist diese Klausel unwirksam.

    Zitat

    Heute entdeckte ich eine Kündigungsklausel.

    Liest man Verträge nicht mehr bevor man sie unterschreibt?

    Das §-Zeichen ist übrigens Umschalttaste + 3, nicht 4;)

  • Das §-Zeichen ist übrigens Umschalttaste + 3, nicht 4;)

    Ich weiß aber das §-Zeichen unterstützt mein Samsung Handy nicht grins.

    Im Vertrag steht das die Miete für 3 Jahre nicht erhöht wird. Das ich 750 Euro jeden Monat überweisen muss


  • Jetzt $ 17 Ordentliche Kündigung

    1. Der Mieter kann den Mietvertrag von bestimmter Dauer nach ablauf von 3 Jahren jederzeit unter Einhaltung von Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen

    Hallo,

    da ihr ja lt. MV einen unbefristeten MV habt, gilt dieser §17 für euch doch gar nicht.....eurer ist ja eben nicht von "bestimmter", sonder von "unbestimmter" Dauer.

    Also: ganz normal 3monatige Kündigungsfrist.

    Und für´s nächste Mal: Verträge vollständig lesen, bevor man sie unterschreibt!!!!!!!!

    Meine Meinung...

    Gruß,
    anonym2

  • 1. Der Mieter kann den Mietvertrag von bestimmter Dauer nach ablauf von 3 Jahren jederzeit unter Einhaltung von Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen

    Diese Klausel ist ungültig, weil es nur auf den Mieter Bezug nimmt und nicht auch auf den Vermieter. Das ist ein Nachteil für den Mieter.

    § 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung
    (1)....
    (2)....
    (3)....
    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

  • $ 2 Mietzeit:
    Das Mietverhältniss läuft ab. 01.05.2014 auf unbestimmte Zeit.
    Es kann von jedem Vertragsteil nach den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden.
    Die Kündigungsvorraussetzungen richten sich nach Vertraglichen absprachen $8 $17 $ 22

    $ 17 Ordentliche Kündigung
    1. Der Mieter kann den Mietvertrag von bestimmter Dauer nach ablauf von 3 Jahren jederzeit unter Einhaltung von Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen


    Bei (solchen) Widersprüchen gilt die für den Mieter ungünstige(re) Regelung NICHT.

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    Da sind die Orginal ausschnitte vom Vertrag

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    Da sind die Orginal ausschnitte vom Vertrag


    Es bleibt dabei: Gesetzliche Kündigung.

  • Es ist ein Vertrag von unbestimmter Zeit, Sprich unbefristet. Kann also jeder Zeit von Euch mit der für Mieter geltenden Kündigungsfrist gekündigt werden. Aktuell zum 31.12.2016.

    Übrigens gemäß § 17 wäre auch bei einer Befristung bzw. einem Kündigungsverzicht für Euch irrelevant, da es da heißt

    "Der Vermieter kann den Mietvertrag von bestimmter Dauer ..."

    Dank des Vertragsvordruckes des MDB ein Mietvertrag der sehr mieterfreundlich ist;)

    In Punkt 4. des § 17 heißt es u. a.

    "... dabei zählen Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage nicht mit ..."

    Der Samstag ist, wenn auch für viele arbeitsfrei, immer noch ein Werktag und zählt als solcher bei Kündigungen. Nur Bei der Mietzahlung zählt er nicht als Werktag.

    Ihr solltet diesen mieterfreundlichen Vertrag noch mal genau "untersuchen" ob da was von Schönheits- und/oder Kleinreparaturen drin steht.

    Ist bin mir fast sicher das es nicht der Fall ist.

  • Worauf bezieht sich diese Aussage...?

    Setz deine Brille auf,
    anitari meinte den berüchtigten DMB-MV.
    Hier ist aber offenbar ein Immoschout-MV an dem der DMB mitgewirkt hat.

    VG Syker

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