Beiträge von Daniii

    Du brauchst keinen Wisch von Deinem Chef.

    Denn diese Klausel


    ist seit der Mietrechtsreform 2001 nicht mehr zulässig, sprich unwirksam.


    Könnte ich eine Quelle dazu bekommen? Also ich versuche das nochmal genau zu erklären, damit wir uns nicht falsch verstehen. :)
    Ich habe einen Mietvertrag aus dem ich erst rauskomme, wenn
    a) 2 Jahre vorbei sind und danach ganz normal 3 Monate Kündigungsfrist.
    b) 1 Jahr vorbei ist und ich beruflich bedingt woanders wohnen muss.

    Gruß

    Guten Morgen,

    ich bin am 1.10.15 umgezogen und habe folgenden Mietvertrag unterschrieben.
    2 Jahre befristet - anschließend automatisch unbefristet. Kündigung nach einem Jahr möglich, wenn beruflich bedingt. Ich brauch also n Wisch von meinem Chef den ich auch problemlos bekommen würde.

    Meine jetzige Wohnung hat eine super Lage und mehrere Freunde von mir haben sogar schon Interesse bekundet. Also ich würde die problemlos weitervermietet bekommen.
    Wenn sich mein Vermieter aber querstellt und darauf pocht, dass ich erst zum 1.10 raus darf, hab ich andere Möglichkeiten? Ich werde da heute anrufen und ihm erstmal die Sachlage erläutern.
    Ich hoffe, dass er Einsicht hat und mir genehmigt vorher aus der Wohnung zu gehen, aber ich wollte mich vorher erkundigen was ich noch für Möglichkeiten hätte.

    Schönen Tag allen!

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