Beiträge von BHShuber

    Aber jetzt denkt der Vermieter, er wird den Mieter rechtzeitig los. Wenn er jetzt dagegen vorgeht wird der Vermieter erneut gekündigt und dadurch verliert er 10 Monate, wo der Vermieter früher reagieren kann.

    Die Eigenbedarfkündigung nach dem Verkauf dauert dann ja wieder, wenn jetzt schon eine Kündigungsfrist von 10 Monate besteht.

    Hallo,

    so kann man das unvermeidliche hinausziehen und den Vermieter ein wenig ärgern, ob das produktiv ist muss der TE selber entscheiden, ich jedenfalls würde in dieser Unsicherheit nicht leben wollen, noch meine Rechte in der Hinsicht schleifen lassen wollen.

    Soll er doch wissen dass mit mir nicht gut Krischenessen ist, egal was er jetzt hinterherschiebt es kann dagegen argumentiert werden, im Endeffekt wissen wir alle was er vorhat und auch die Gerichtsbarkeit ist nicht mehr dumm.

    Wie gesagt wäre meine Vorgehensweise, ob der TE dem Folge leistet muss er selber entscheiden.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    nicht zu unternehmen ist kontraproduktiv.

    Besser die Kündigung zurückweisen oder von einem Juristen oder Mieterverein zurückweisen lassen.

    Die Gewissheit ist allemal besser als im Unwissen permanent mit dem Dammokelsschwert einer Eigenbedarfskündigung leben zu müssen, auch wenn das nur wenige Jahre sind die ihr noch dort bleiben wollt, vielleicht in der Kenntnis dessen, würde sich der Vermieter darauf einlassen, von dieser Kündigung abzusehen.

    Mit einer Verwertungskündigung könnte er aber auch nur mit massiv erschwerten Bedingungen durchkommen, man darf sich nicht sicher sein, dass, die Sache mit Nichtstun abgehakt wäre!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    ich muss hier Hamburger vollkommen zustimmen, bitte um eine Frage zu beantworten reicht es bei weitem nicht, irgend einen gesuchten halbwegs zum Thema passenden § herauszusuchen und den hier zu verkünden, es sollte dieser mindestens selber gelesen werden und dann würde man auch erkennen, dass das reine verlinken und posten von § nicht ausreichend ist um einen fragenden User hier Hilfestellung leisten zu könnnen.

    Wenn dann das was man hier fälschlicherweise auch noch bis aufs Blut verteidigt wird, sehe ich hier die Felle wegschwimmen.

    Gruß

    BHShuber

    Schonmal ein dickes Danke für die Antwort!

    Was meinst du mit vereinbart? Im endeffekt habe ich das doch oder? Ich habe zumindest den Nachtrag zum Mietvertrag unterzeichnet in dem der oben gennate Absatz steht, welcher mich verpflichtet den Makler zu bezahlen.

    Hallo,

    das kannst du noch so oft unterschreiben, der Immobilienmakler darf diese Gebühr nicht erheben!

    Das wäre ein klarer Verstoß gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz und der Immobilienmakler sollte das auch wissen, dies Vereinbarung hätte Gültigkeit wenn das zwischen Mieter und Vermieter vereinbart wäre und der Vermieter dann fordern würde.

    Zudem dürfte das ein Vermieter nicht zur Bedingung machen damit ein bestimmter Mieter die Wohnung bekommt.

    Du kannst aber auch das Geld bezahlen und dir damit Ruhe erkaufen, die Abwägung Nutzen und Aufwand obliegt dir selber.

    Gruß

    BHShuber

    Danke für die schnellen Antworten!
    Ich bin der Nachmieter. Der Vormieter hatte mich direkt an den Vermieter vermittelt. Im Anschluss hat der Vermieter die Maklerin eingeschaltet um den Nachtrag zu erstellen.

    Hallo,


    Kosten für die Erstellung von Mietverträgen gehören zu den Verwaltungskosten die der Vermieter zu tragen hat und dürfen von dir schon gar nicht von einem Immobilienmakler verlangt werden, dessen Auftraggeber ist der Vermieter nicht du.

    Bringe die Verträge unter Dach und Fach dann weise die Forderung zurück, lies hier:

    https://www.mieterbund.de/index.php?id=361

    Es sei denn, es wurde mit dem Vermieter eine solche Gebühr zur Änderung vereinbart worden, diese wäre aber dann auch nicht von einem Immobilienmakler oder Verwalter zu erheben sondern einzig vom Vermieter.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    ich bin da vollkommen anderer Meinung, warum?

    Das Mietverhältnis und Vertrag wurde mittels Kündigung beendet, somit ist auch das Vertragsverhältnis zum Kündigungstermin beendet und zwar für beide Seiten gleichgeltend, so hat der Vermieter gegen den verbleibenden ehemaligen Mietvertragspartner Schadenersatzansprüche und die Forderung nach Auszug jedoch nicht gegen denjenigen der die Kündigung des Vertrages hingenommen hat und auch keine vertragliche Beziehung mehr mit dem Vermieter unterhält, wenn dieser seine Schlüssel zurückgegeben hat und sich der Rückgabe der Mietsache nicht verwehrt.

    Im Endeffekt wird es darauf hinauslaufen, dass du gegen den Partner juristisch vorgehen solltest, wie ja auch schon zu lesen war.

    Gar nichts tun wäre denkbar schlecht, gewitzt genug den ehemaligen Partner hier hinzuhalten oder davon überzeugen dass gegen die Kündigung vorzugehen nicht des Rätsels Lösung ist wäre hier die sinnvollste Vorgehensweise.

    Ausweichend, könnte nun aber der bereits nicht mehr in der Wohnung lebende Partner vorsorglich gegen den verbliebenen Partner vorgehen, indem er einen Juristen zu Rate zieht und unter Umständen die Auflösung des Vertrages einklagt.

    Gruß

    BHShuber

    Vorsicht bei der Mietminderung!

    Da der Vermieter reagiert hat, die Arbeiten begonnen haben, kann die Minderung

    nur bedingt und den Umständen angepasst vorgenommen werden.

    Bitte vor Ort sich umgehend an einen Mieterverein wenden.

    Hallo,

    vollkommen richtig, zumindest bis eine Information eingeholt ist die Miete in jedem Fall unter Vorbehalt der Minderung entrichten sonst ist es Sahnesoße mit rückwirkend Forderungen erfolgreich durchzusetzten.

    Gruß

    BHShuber

    Über einen Ratschlag wäre ich sehr dankbar!! Vielen Dand und herzlichen Gruss an alle

    Hallo,

    manchmal möchte es anmuten dass ein Vermieter machen kann was er will und ein Mieter dem hilflos ausgesetzt ist, dem ist aber nicht so, ein Vermieter hat sich an den Grundsatz des wirtschaftlichen Handelns zu halten.

    Diese Abrechnung müsste man sehen und die dazugehörigen Unterlagen um abschließend hier einen Ratschlag zu erteilen, es können nur Vermutungen angestellt werden.

    Gruß

    BHShuber

    Sollte ich keinen Zweitschlüssel haben dürfen und z.B. eine Vollmacht benötigen, bitte ich Sie, mir eine Vorlage für diese zu geben.

    Hallo,

    es sollte zumindest eine schriftliche Vereinbarung existieren wonach der Mieter in Kenntnis dessen ist dass der Vermieter einen Schlüssel zur Mietsache hat und die Erlaubnis zum Betreten der Mietsache durch den Vermieter aus wichtigem Grund verankert ist.

    Dann gibt's auch kein Problem mit dem Mieter und du darfst einen Schlüssel haben.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    diese Abmahnung zu ignorieren wäre so ziemlich das Schlechteste was man machen kann, verfasse eine Gegendarstellung zu den Vorwürfen aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen Nachbarn und weise diese Vorwürfe entschieden zurück, es ist das Problem des Vermieters hier den Nachweis zu führen, ob diese Vorwürfe der Wahrheit entsprechen, wenn du dann auch die Kündigung sollte diese eintreffen zurückweist und dich in juristische Hände begibst.

    Ob nun Mieterverein oder Rechtsanwalt spielt hier keine Rolle doch solltest du deine Verteidigung jetzt schon aufbauen!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    vertrete ich doch die Meinung, dass die Wohnung lediglich und ausschließlich in vertragsgemäßem Zustand erhalten werden muss und wenn es eine solche Vereinbarung gibt, dass der Vermieter hier sich verpflichtet das Bad zu renovieren oder zu modernisieren ist das für mich eine zugesicherte Eigenschaft der Mietsache der der Vermieter nicht nachkommt, geschweige den die Kosten hierfür tragen möchte.

    Gruß

    BHShuber

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen

    Hallo,

    ein Energieausweis gilt nicht für die gemietete Wohnung sondern grundsätzlich und ausschließlich für das Gebäude in dem sich die Wohnung befindet.

    Im Inhalt findet der Mieter keinerlei Rückschlüsse die auf den Verbrauch oder Bedarf der Wohnung abzielt lediglich auf den Bedarf an Energie und Verbrauch an Energie zum Zeitpunkt der Erstellung des Ausweises.

    So kannst du getroßt darauf verzichten wenn du die Wohnung haben möchtest oder aber aufgrund des fehlenden Energieausweises die Wohnung nicht nehmen.

    Es obliegt dir ganz alleine wie hoch deine verbrauchsabhängigen Kosten sind, letztendlich bist du es der diese ja verursacht und der Vermieter hier in Vorleistung geht.

    Gruß

    BHShuber

    Genau das habe ich vor in Angriff zu nehmen, habe gestern noch einen Termin bei einem anwalt gemacht und den Beratungsschein organisiere ich mir auch grade.

    Hallo,

    es wundert mich kaum eine Reaktion von HH Hamburger zu lesen, denn die Geschichte ist nicht ganz erzählt, bzw. sehr einseitig.

    Es ist dir schon bewusst, dass auch du Versäumnisse als Vorwurf hinnehmen musst, es liegt in deiner Eigenverantwortung dich um diese Dinge zu kümmern, wenn du jedoch nicht in dieser Wohnung warst kannst du aber auch sicher davon ausgehen, dass die Post dort aufläuft.

    Was schon ein Unikum für sich ist, denn im Sozialbürgerhaus hätte man dir bei der Möblierung sicher geholfen.

    Nun ist es wie es ist, ich bin auch nicht davon überzeugt, dass der Vermieter hier verboten eigenmächtig gehandelt hat, viel eher gehe ich von der Vermutung aus, dass man weder Kündigung noch Räumungstitel ernst genommen hat oder überhaupt erhalten.

    Diese Geschichte liest sich wie Zehntausende anderer Geschichten auch, eine Schwangerschaft ist keine Krankheit und keine Behinderung sich um seine Belange und Belange anderer zu kümmern, wenn du mal genau darüber nachdenkst, dann gibst du mir sicherlich Recht, dass du an dieser Situation nicht ganz unschuldig bist!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    geh in die nächste Apo oder Internet und hol dir einen Schimmeltest, die Schälchen stellst du dann in verschiedenen Räumen und Ecken auf genau nach Beschreibung und schickst diese in das Labor, die erstellen dir ein sehr brauchbares Gutachten, was dich da so quält.

    Wenn du das dann hast und es sich um Schimmel handelt, dann legst du das dem Vermieter vor und verlangst Abhilfe zu schaffen.

    Gruß

    BHShuber

    Man sollte halt auch verstehen was geschrieben wird.

    Hallo,

    ich weis jetzt nicht was daran nicht zu verstehen ist, der TE schreibt:

    bei meiner Spülmaschine sind die Seilzüge und die Türmechanik kaputt gegangen. Es muss eine neue Spülmaschine her, weil die Reparaturkosten fast genauso hoch sind.

    Für 100€ gibt es keine neue Spülmaschine, eine gebrauchte allenfalls, doch ob der Vermieter sich damit zufrieden gibt oder der Mieter, wissen wir nicht.

    Es ist wohl davon auszugehen, dass die Reparatur die 100€ oder was auch immer mietvertraglich vereinbart ist übersteigt.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    wer wem gekündigt hat ist vollkommen unerheblich, erheblich ist ob diese Kündigung von Seiten der Untervermieterin rechtens war und die Frist.

    So nun wart ihr euch einig, es ist dein Privatvergnügen schon vorher auszuziehen, dann der Meinung zu sein, die Mietsache ja nicht mehr zu nutzen würde dich von der Zahlung befreien ist sinnfrei, diese hast du einzuhalten und auch bis zum Mietende den Mietzins zu entrichten.

    Gruß

    BHSHuber

    Das kann doch nicht sein! Hat jemand eine Antwort darauf ( rechtlich abgesichert) LG Erik

    Hallo,

    wenn es für dich nachweisbar ist, dass die Mietsache weitervermietet wurde, kann der Vermieter die Mietzahlung nicht weiter von dir verlangen, dies wäre eine ungerechtfertigte Bereicherung zum Nachteil des Mieters.

    Und eine rechtlich abgesicherte Antwort bekommt man bei einem Anwalt für Mietrecht und nicht in einem Laienforum.

    Gruß

    BHShuber

    Danke, das hilft mir schon mal weiter.

    Habe mal ein wenig recherchiert und im Netz tatsächlich keinen Fall gefunden in dem steht das die Provision zwischen Mieter und Vermieter geteilt wird/wurde.

    Verfüge über eine Rechtschutzversicherung und stehe mit einem Anwalt in Kontakt. Mal sehen wie die Sache ausgeht, ich halte euch auf dem laufenden.

    Vielen Dank nochmal!

    Hallo,

    ich kann dir sagen wie die Sache ausgeht, der Immobilienmaklerin steht in keiner Weise eine Provision zu, die Forderung wird als unberechtigt zurückgewiesen, nicht mehr und nicht weniger.

    So nun geh zum Anwalt und lass das regeln.

    Gruß

    BHShuber

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