Maklergebühren im Mietvertrag

  • Hallo zusammen,

    mein Vermieter fordert mich auf 60 Euro an die Maklerin zu bezahlen. Hierzu berunft er sich auf den Mietvertrag:

    - Für die mit der Neuvermietung / dem Mieterwechsel anfallende Bearbeitung, wie das Ausfertigen eines neuen Mietvertrags / eines Vertragsnachtrags, die Bonitätsprüfung des Nachmieters etc., darf vom Vermieter jeweils ein Vermittler ( „Vermittlungsmakler“) eingeschaltet werden, dessen Kosten für Vermittlungsaufwand und den Aufwand für die Erstellung der Vertragsdokumentation vom jeweiligen Nachmieter in einer vor Vertragsabschluss vom Vermittler zu benennenden Höhe zu vergüten sind.

    Ich habe gelesen, dass ich dazu nicht verpflichtet bin, da ich die Maklerin nicht angagiert habe. Ist das so richtig? Muss ich die 60 Euro nicht bezhlen auch, wenn das so im Vertrag festgehalten ist?

    "Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten wollen und dafür einen Makler beauftragen, müssen ab Juni 2015 die Provision selbst zahlen. Der Gesetzgeber hat ausgeschlossen,
    dass Vermieter die Maklergebühren hinterher an den Mieter weitergeben."

    Danke Für die Hilfe!

  • Willst Du mittels Stellung eines Nachmieters früher aus dem Mietvertrag?

    Wenn dir das die 60 € nicht wert ist halte deine Kündigungsfrist bis zum Schluß ein.

    Andernfalls kannst Du die Zahlung ablehnen.

  • Für die mit der Neuvermietung / dem Mieterwechsel anfallende Bearbeitung, wie das Ausfertigen eines neuen Mietvertrags / eines Vertragsnachtrags, die Bonitätsprüfung des Nachmieters etc., darf vom Vermieter jeweils ein Vermittler ( „Vermittlungsmakler“) eingeschaltet werden, dessen Kosten für Vermittlungsaufwand und den Aufwand für die Erstellung der Vertragsdokumentation vom jeweiligen Nachmieter in einer vor Vertragsabschluss vom Vermittler zu benennenden Höhe zu vergüten sind.

    Ob sich der Helfer "Vermittlungsmakler" nennt oder nicht, die Arbeit für einen Mieterwechsel kann enorm sein, je nachdem.

    € 60,00 sind akzeptabel, würde ich meinen. Ich lese im Internet schon mal von € 80,00 u.m.

  • Warum wurde denn ein Nachtrag angefertigt? Willst Du eher aus dem Mietverhältnis?

    Wenn ja, würde ich die Kröte schlucken. Wenn der Vermieter dich kulanterweise eher aus dem Vertrag lässt und ihm hierdurch ein zusätzlicher Aufwand entsteht, solltest Du diese Kosten auch übernehmen.

    Sofern es hier allerdings keine Vereinbarung darüber gibt, bist Du rechtlich nicht verpflichtet. Letztendlich sind diese Gebühren klassische Verwaltungskosten, die mit der Mieter abgegolten sind.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für die schnellen Antworten!
    Ich bin der Nachmieter. Der Vormieter hatte mich direkt an den Vermieter vermittelt. Im Anschluss hat der Vermieter die Maklerin eingeschaltet um den Nachtrag zu erstellen.

  • in dem Fall gilt hier das Bestellerprinzip. Wenn der Vermieter hier einen Makler beauftragt, zahlt er auch die Kosten.

    Selbst wenn es hier einen Passus im Formularmietvertrag gibt, dürfte dieser unwirksam sein, da ein Verstoß gegen den § 307 BGB vorliegt.

    Das grundsätzliche Problem liegt schon darin, dass im Vertrag kein EUR-Betrag benannt wurde. Was, wenn der Vermieter plötzlich keine 60 €, sondern 3.000 € haben will?

    Wurde der Vertrag schon von Dir und dem Vermieter unterschrieben? Wenn nicht, wird der Vermieter sicher nicht unterzeichnen, wenn Du die Summe nicht zahlst.

    Entweder Du zahlst die Summe, wenn Du die Wohnung willst, oder Du suchst etwas anderes.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zur Erinnerung am Rande, ist schon länger her!



  • Wenn der Vertrag schon unterschrieben ist, würde ich der Forderung widersprechen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für die schnellen Antworten!
    Ich bin der Nachmieter. Der Vormieter hatte mich direkt an den Vermieter vermittelt. Im Anschluss hat der Vermieter die Maklerin eingeschaltet um den Nachtrag zu erstellen.

    Hallo,


    Kosten für die Erstellung von Mietverträgen gehören zu den Verwaltungskosten die der Vermieter zu tragen hat und dürfen von dir schon gar nicht von einem Immobilienmakler verlangt werden, dessen Auftraggeber ist der Vermieter nicht du.

    Bringe die Verträge unter Dach und Fach dann weise die Forderung zurück, lies hier:

    https://www.mieterbund.de/index.php?id=361

    Es sei denn, es wurde mit dem Vermieter eine solche Gebühr zur Änderung vereinbart worden, diese wäre aber dann auch nicht von einem Immobilienmakler oder Verwalter zu erheben sondern einzig vom Vermieter.

    Gruß

    BHShuber

  • Es sei denn, es wurde mit dem Vermieter eine solche Gebühr zur Änderung vereinbart worden, diese wäre aber dann auch nicht von einem Immobilienmakler oder Verwalter zu erheben sondern einzig vom Vermieter.

    Schonmal ein dickes Danke für die Antwort!

    Was meinst du mit vereinbart? Im endeffekt habe ich das doch oder? Ich habe zumindest den Nachtrag zum Mietvertrag unterzeichnet in dem der oben gennate Absatz steht, welcher mich verpflichtet den Makler zu bezahlen.

  • Schonmal ein dickes Danke für die Antwort!

    Was meinst du mit vereinbart? Im endeffekt habe ich das doch oder? Ich habe zumindest den Nachtrag zum Mietvertrag unterzeichnet in dem der oben gennate Absatz steht, welcher mich verpflichtet den Makler zu bezahlen.

    Hallo,

    das kannst du noch so oft unterschreiben, der Immobilienmakler darf diese Gebühr nicht erheben!

    Das wäre ein klarer Verstoß gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz und der Immobilienmakler sollte das auch wissen, dies Vereinbarung hätte Gültigkeit wenn das zwischen Mieter und Vermieter vereinbart wäre und der Vermieter dann fordern würde.

    Zudem dürfte das ein Vermieter nicht zur Bedingung machen damit ein bestimmter Mieter die Wohnung bekommt.

    Du kannst aber auch das Geld bezahlen und dir damit Ruhe erkaufen, die Abwägung Nutzen und Aufwand obliegt dir selber.

    Gruß

    BHShuber

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