Zweitschlüssel erlaubt?

  • Hallo :)

    Ich habe eine Wohnung vermietet. Darf ich für diese Wohnung einen Zweitschlüssel besitzen?

    Um an die Sat-Anlage des Gebäudes, in dem ich auch selber wohne, zu kommen, muss ich durch eben jenen vermieteten Wohnbereich gehen.

    Ebenso kann es vorkommen, dass ich den Schornsteinfeger in die Wohnung lassen muss, sofern der Mieter nicht anzutreffen ist.

    Sollte ich keinen Zweitschlüssel haben dürfen und z.B. eine Vollmacht benötigen, bitte ich Sie, mir eine Vorlage für diese zu geben.

    Vielen Dank schonmal für Ihre Zeit und Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Herr T.

  • Um an die Sat-Anlage des Gebäudes, in dem ich auch selber wohne, zu kommen, muss ich durch eben jenen vermieteten Wohnbereich gehen.

    Ebenso kann es vorkommen, dass ich den Schornsteinfeger in die Wohnung lassen muss, sofern der Mieter nicht anzutreffen ist.

    Du kannst nicht ohne weiteres durch diesen Mietbereich gehen oder andere hineinlassen.

    Jeder Zutritt kann nur mit Zustimmung des Mieters erfolgen. Im Zweifel muss dann ein Termin mit dem Mieter vereinbart werden.

    Einen Freifahrtschein, wonach Du und andere einfach so die Wohnung betreten dürfen, wirst Du nicht erhalten

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Vollmacht könnte der Mieter erteilen, denn er ist der Besitzer der Wohnung.

    Aber einen rechtlichen Anspruch hat hier der Vermieter nicht.

  • Ebenso kann es vorkommen, dass ich den Schornsteinfeger in die Wohnung lassen muss, sofern der Mieter nicht anzutreffen ist

    Das kann mit Sicherheit nicht vorkommen, dass der Vermieter den Schorni einfach mal so in die Wohnung des Mieters lässt. Dazu bedarf es einer rechtzeitigen Vorankündigung, damit der Mieter weiß wer seine Wohnung betritt und er evtl. selbst zugegen sein kann.

  • Sollte ich keinen Zweitschlüssel haben dürfen und z.B. eine Vollmacht benötigen, bitte ich Sie, mir eine Vorlage für diese zu geben.

    Hallo,

    es sollte zumindest eine schriftliche Vereinbarung existieren wonach der Mieter in Kenntnis dessen ist dass der Vermieter einen Schlüssel zur Mietsache hat und die Erlaubnis zum Betreten der Mietsache durch den Vermieter aus wichtigem Grund verankert ist.

    Dann gibt's auch kein Problem mit dem Mieter und du darfst einen Schlüssel haben.

    Gruß

    BHShuber

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