Beiträge von BHShuber

    Danke Berny für deiner schnellen Antowort.
    Mit "alt" ist mein bisheriger Mietvertrag gemeint. Der Mietvetrag wurde normalerweise zum 01.06 fekündugt,jedoch wure zwischenzeitluch ein Nachmieter gefunden und somit konnte Ich dementsprechend vorher schon austreten.

    Mein Problem,worauf der Vermieter drauf hackt ist, dass all diese Tätigkeiten von einem Tischler gemacht werden müssen, obwohl nur das Badezimmer per Tischler vereinbart worden ist (Im ersten von mir unterschriebenen Übergabeprotokoll). Weiterhin wurde einfachso eine Fensterscheibe hinzugefügt, die wiederum in dem zweiten Übergabeprotokoll auftaucht ,die Tage später geschrieben wird.

    Es geht halt darum ,das der Vermieter zusätzliche Bedingungen in einem von Ihm neu verfassten ununterschriebenen Beratungsprotokoll aufgestellt ,dessen Inhalt nichtabgesprochen war

    Hallo,

    das Übergabeprotokoll ist nichts weiter als ein Zustandsbericht der Mietsache zum Zeitpunkt der Übergabe der Wohnung und hat Null Beweiskraft, wenn nicht zum Zeitpunkt der Übernahme der Mietsache von Vermieter diegleichen Schäden bereits aufgelistet sind.

    Zudem hast du das Dingens ja nicht unterschrieben und somit den Zustand so wie der Vermieter das sieht nicht bestätigt.

    Ich rate dir juristischen Rat einzuholen, dann weist du was zu tun ist und was nicht!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Leute,

    ich habe mich gerade hier angemeldet und hoffe auf eure Hilfe:

    Folgende Situation:
    Nebenkostenabrechnungszeitraum vom 01.01 bis 31.12

    So das Haus wurde am 01.03.15 verkauft. Der Alte Vermieter hat zum 28.02.15 abgelesen.
    Der alte Vermieter hat auch am 31.12.2014 abgelesen. Nebenkosten für 2014 hat der alte Vermieter gemacht und uns zugeschickt.

    So der neue Vermieter hat bis heute noch keine UHr abgelesen.
    Wie sieht es mit der Abrechnung für 2015 aus?

    Ich hoffe auf eure Hilfe

    Danke Bianca

    Hallo,

    man rufe doch einfach mal beim alten Vermieter an und bittet um die Ableseprotokolle, wäre eine Möglichkeit, ansonsten wissen wir nicht, welche Geräte bei dir so verbaut sind um eine Ablesung durchführen zu können.

    Abwarten bis die Abrechnung 2015 kommt und wenn nicht plausibel, begründet widersprechen.

    Gruß
    BHShuber

    Mal angenommen, ein Immobilienmakler stellt folgendes in Rechnung: die Mitarbeit und Mietvertragserstellung sowie Abwicklung einer Wohnung.

    Die Höhe beträgt "2xKaltmiete".

    Hat ein Immobilienmakler das Recht dazu pauschal eine Gebühr zu verlangen? Auch wenn seine einzige Leistung war, dass er den Mietvertrag zuschickt?

    Wie verhält man sich optimal? Man hat ja Angst, dass man die Wohnung nicht bekommt, wenn man nicht bezahlt. Kann man vielleicht die Rechnung erstmal bezahlen und das Geld nachträglich zurückholen, weil es vielleicht nicht rechtens war?

    Es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte!

    Hallo,

    das ist keinesfalls rechtens, wenn der Mietinteressent den Immobilienmakler nicht mit der Suche nach einer Wohnung beauftragt hat.

    Zudem sind Erstellung und Zusendung eines Mietvertrages Verwaltungskosten die der Vermieter zu tragen hat und ist nicht zulässig.

    Man kann davon ausgehen, dass der Immobilienmakler hier das Bestellerprinzip umgehen möchte!

    Beschwerde beim zuständigen Gewerbeamt schafft abhilfe!

    Sollte er nun die Wohnung verweigern, könnte von Ihm in bestimmten Fällen Schadenersatz verlangt werden, sowie ein Verfahren mit einem Bußgeld auf Ihn warten, seine Gewerbeerlaubnis setzt er auch aufs Spiel.

    Immer vorausgesetzt, ihr habt auf eine Anzeige des Immobilienmaklers die Wohnung besichtigt und Verhandlungen geführt, dies wäre genau der Fall, da die Wohnung bereits in seinem Bestand war, dass das Bestellerprinzip Geltung hat und er muss seine Courtage vom Vermieter verlangen.

    Gruß
    BHShuber

    Gruß
    BHShuber

    Ich weiß nicht ob du meinen Beitrag gelesen hast, aber die Latenz bei WLAN und die Übertragungsrate sind leider unterirdisch. Ich bin in der IT tätig und auf ein zuverlässiges Netz angewiesen, WLAN ist das nun mal bei aller Liebe alles nicht.
    Möglicherweise sind ja Leerrohre verlegt dann wäre die Chance auf ein Kabel wohl höher und sonst muss ich einfach etwas Überzeugungsarbeit leisten. Ein kleines Loch in der Ecke eines Raumes stört ja weder Statik noch Optik.

    Hallo,

    das ist aber nicht das Problem eines Vermieters dieser ist nicht verpflichtet sein Eigentum anbohren oder durchbohren zu lassen und ob das jemanden stört ist nicht von Belang.

    So, nun kannst und sollst du mit dem Vermieter sprechen, wenn dieser das Erlaubt dann lasse man sich das schriftlich geben, wenn er es nicht erlaubt, dann eben Pech gehabt.

    Gruß
    BHShuber

    Ja, das ist mir auch schon klar, persönliches Pech. Doch was bedeutet das nun?
    Wenn ich nun auf die Schlüssel bestehe, sie bekomme, dann kann ich doch nicht einfach alle Möbel und Einrichtungsgegenstände die ich kaufen sollte nutzen. Ich möchte sie auch gar nicht nutzen, sondern aus dem Vertrag raus. Dann müsste sie die ja rausschaffen, oder drinnen lassen, und einfach weiter über ein Zivilverfahren auf ihr Geld bestehen. Ich schaue einfach mal was morgen passiert, das persönliche Pech gehört nun mal zum Leben dazu!

    Hallo,

    sag mal begriffsstutziger geht's nicht, oder?

    Fordere den Vermieter auf dir die Wohnung zu übergeben und die Vormieterin auf die Möbel aus der Wohnung zu schaffen und gut ist!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,
    habe schon die Suche bemüht um eine Antwort auf meine Frage zu finden, jedoch leider keine Antwort gefunden.

    Ich würde gerne eine Decke durchbohren um ein Ethernet Kabel in den ausgebauten Dachboden zu verlegen. Die Alternative wäre nur WLAN, da die Steckdosen verschiedene Phasen haben und eine Powerline Verbindung (Internet über Steckdose) nicht funktioniert.
    Ist für mich jedoch aufgrund von Latenzproblemen und einer niedrigen Übertragungsrate keine echte Alternative.

    Aber genug geredet, ich würde dementsprechend gerne eine Decke im Wohnzimmer durchbohren um durch dieses ein Ethernet Kabel in den darüber liegenden ausgebauten Dachboden zu legen, in welchem der Rechner steht.
    Ist das so möglich bzw. rechtens? Das es praktisch möglich ist, weiß ich, Werkzeug ist auch entsprechend vorhanden.

    Müssten dann natürlich beim Auszug wieder entsprechend verschlossen werden, sofern keine andere Vereinbarung mit dem Vermieter geschlossen wird.

    Stelle ich mir das zu einfach vor?

    Hallo,

    schon mal was von W-Lan gehört????

    Als Vermieter würde ich das nie und nimmer genehmigen.

    Gruß
    BHShuber

    Das ist eigentlich noch viel komplizierter. Die Wohnung für die ich einen Mietvertrag habe, ist schon lange weitervermietet, wohnt ein neuer Kollege drinnen. Bisher habe ich immer meinen Mund gehalten, weil ich froh war, Arbeit, Ponys und Wohngelegenheit alles unter einem Hut zu haben. Ich könnte die Wohnung also eh nicht mehr nutzen, selbst wenn ich wollte, also bräuchte ich rein theoretisch doch auch keine Miete für diese Wohnung bezahlen.
    Habe grade nochmal genau nachgesehen, in meinem umgewandelten Mietvertrag (seit Okt.15), wo Arbeit und wohnen gekoppelt ist, vermietet sie mir 1 Zimmer mit Küchen- und Badbenutzung, aber eben in der Wohnung, wo ich schon seit 6 Jahren zusammen mit meinem Partner lebe. Die Jahre davor habe ich den Mietvertrag für die kleine Wohnung gehabt und auch Miete gezahlt, in der aber seit Jahren andere Kollegen wohnten.

    Hallo,

    ich rate dir hier in Foren nicht mehr viel zu erfragen, das ist ein Fall für einen Juristen, warum?

    Weil sich deine ExChefin unrechtmäßig bereichert hat, wenn dein Lebensgefährte einen regulären Mietvertrag hatte der mit der Arbeit dort nichts zu tun hat.

    Die Dienstwohnung von dir wurde weitervermietet und auch hier Miete verlangt bzw. abgezogen, hier hat man sich unrechtmäßig bereichert.

    Die Pony´s sind eine andere rechtliche Angelegenheit, das hat mit Dienstwohnung und Werkswohnung und Mietverträge nichts zu tun.

    Du kannst hier nur verlieren, wenn du denkst hier alleine klar zu kommen!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo
    Ich bin Mieter in einem 4 Parteienhaus. Die Bewohner sind eine Mischung aus Eigentümer und Mieter
    Eine Eigentümerin lässt immer die Fenster im Treppenhaus in Kippstellung, egal bei welchem Wetter. Bis jetzt hat sich niemand daran gestört und sie hatte ihren Frieden. Nun haben wir aber Nachwuchs bekommen und mein Sohn, kommt in die mobile Phase, daher verbringen wir die meiste Zeit auf dem Boden. Ab da fiel auf, das immer ein kalter Luftzug bei uns in der Wohnung herrscht und es trotz heizen recht frisch in Bodennähe ist. Ich und meine Frau schließen daher immer die Fenster im Treppenhaus, damit der Luftzug eingeschränkt ist. Die Eigentümerin möchte das nicht, da sie Schimmelbildung und Geruchsbildung fürchtet. Wir meinten zu ihr, das gegen regelmäßiges lüften im Treppenhaus niemand was hätte, aber dass das Dauerlüften uns stört und gesundheitliche Gefahren birgt. Sie war dann eingeschnappt und möchte das Dauerlüften mit der Hausordnung durchsetzen und sie wird mit unserem Vermieter wohl ein ernstes Wörtchen reden müssen. Könnte mir gut vorstellen, dass sie die restlichen Eigentümer bequatscht. Nur das sie gerne Tatsachen zu ihren Gunsten verdreht.
    Meine Fragen
    Verstoßes ich gegen irgendein Recht?
    Kann sie es in diesem Umfang in die Hausordnung setzen lassen? Lüftungszeiten wäre ja kein Problem, aber Dauerlüften?
    Könnte ich als Mieter Einspruch gegen den Zusatz in der Hausordnung einlegen?

    Vielen Dank und schöne Grüße

    Hallo,

    Herr im Himmel, man gehe in einen Baumarkt und kaufe einen Abstreifer für die Wohnungstüre und bringe diesen so an der Eingangtüre an, dass keine Schäden beim wieder abmachen entstehen, Kosten hierfür 20€ und es ist vorbei mit dem Luftzug!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    ich habe eine Mietaufhebungsvereinbarung mit dem Eigentümer meiner Wohnung geschlossen. Darin ist eine Abfindung für mich vereinbart und mir wurden 6 Monate Zeit gelassen aus der Wohnung auszuziehen.
    Leider ist die Lage am Wohnungsmarkt so angespannt, dass ich trotz intensiver Bemühungen keine neue Wohnung mieten konnte. Das sich um Mietwohnungen 50 Leute am Tag bewerben, erlebe ich als keine Seltenheit. Da ist es wirklich sehr schwer etwas zu finden.

    Daher wollte ich mich hier erkundigen, welche Möglichkeiten ich nun habe.
    Kann mich der Eigentümer aus meiner Mietwohnung schmeißen?
    Soll ich dann auf der Straße leben oder habe ich auch Möglichkeiten in der Wohnung zu bleiben?

    Vielen Dank im Voraus!

    Hallo,

    die erste und effektivste Lösung des Problems ist frühzeitig mit dem Vermieter über die Situation sprechen, in angespannten Wohnungslagen ist das nicht unüblich.

    Eventuell kann man auch die Suchbemühungen nachweisen und mit dem Vermieter noch ein oder zwei Monate aushandeln.

    Einer geht einen Schritt zurück und einer geht einen Schritt vor, sollte zu handeln sein oder?

    Ansonsten muss man sich gewahr sein, dass man eine bindende Vereinbarung mit dem Vermieter hat, allerdings wenn es sich um einen normal denkende handelt, kann ich mir nicht vorstellen, dass er gleich eine Räumungsklage einleitet, das wäre selbst für den dümmsten Vermieter kontraproduktiv und kostet ein Vermögen!

    Also, Arsch zusammenkneifen und mit dem Vermieter das Gespräch suchen.

    Gruß
    BHShuber

    Wieder ein Beweis hierfür, warum in diesen Forum die meisten Antworten der Fragesteller negativ ausfallen.

    Hallo,

    dem stimme ich voll und ganz zu, es liegt wohl daran, dass so manchen Mieter in seinem Anspruchsdenken und Vollkaskomentalität geschürt durch die Gesetzgebung und halben Wissen, keine Grenzen mehr zu geben scheint.

    Vermieter haben manchmal dasselbe Problem, die sind leider davon nicht ausgelassen.

    Gruß
    BHShuber

    Guten Tag,

    Meine Vermieter (eine GBR aus 3 Leuten) verkaufen 2-3 Wohnungen in einem Mietshaus mit mehreren Wohnungen. Nach einigen Besichtigungen meiner Wohnung wurde klar einige Interessenten möchten die Wohnung selbst nutzen oder für Familienmitglied kaufen und nutzen, entgegen der Aussagen meiner Vermieter ("der Vertrag bleibt auf jeden Fall bestehen, für sie ändert sich nur der Besitzer")Ich wohne seit 07/14 in der Wohnung und möchte vorerst auch dort bleiben.

    Hallo,

    ihr Mietvertrag bleibt so lange bestehen, bis dieser wegen begründeten Eigenbedarf gekündigt wird, insofern hat ihr jetztiger Vermieter kein Märchen erzählt. Ob dies nun der alte oder neue Vermieter sprich Käufer sein wird, wissen wir nicht.

    Zitat

    Zu meiner Frage(n):
    Gilt ein Sonderkündigungsrecht für mich? Hab da etwas von 3 Jahren gehört wenn die Wohnungen zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden.
    Ansonsten hab ich falls ein neuer Besitzer kommt und selbst einziehen will 3 Monate Zeit?
    Kann ich durch ein Vorkaufsrecht, das laut Internet 2 Monate Bedenkzeit für mich mitbringt vielleicht zu der Kündigungsfrist von 3 Monaten im schlechtesten Fall noch 2 Monate rausschlagen?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe, bin echt verunsichert.

    Dies träfe nur zu, wenn die GbR das komplette Haus gehört als Institutioneller Eigentümer und es in der Tat um eine Umwandlung in Eigentumswohnungen geht.

    Rausschlagen ist schon mal wieder Anspruchsdenken, entweder, oder!

    Es ist nicht so, dass die Wohnung verkauft ist und der Mieter muss binnen 3 Monaten raus, ich würde nun erstmal abwarten ob die Wohnung verkauft wird, an wen die Wohnung verkauft wird und ob man das Vorkaufsrecht in Anspruch nimmt, könnte man ebenfalls in die Überlegungen der nächsten Zeit mit einbeziehen.

    Gruß
    BHShuber

    Einen wunderschönen guten Morgen :)

    Ich(23) bin vor knappen 2 Jahren mit meinem Kumpel (gleiches Alter) in Form einer WG zusammengezogen (2 ZW).
    Wir waren sehr zu Frieden mit der Wohnung (war der Lichtblick eines sehr langen Wohnungsbesichtigungsmarathons in Berlin), doch schon bald ist uns aufgefallen, dass die Wohnung sehr hellhörig ist. Es kam schnell zu einem Streit mit dem werten älteren Nachbarn unter uns, mit dem wir (so glauben wir zumindest) uns vertragen haben. Wir sind nicht mehr zu laut, er weniger empfindlich.
    Doch hier fängt der Ärger erst richtig an....
    Da mein Mitbewohner immer unseren Verbrauch von Gas/Strom im Blick hat, ist uns aufgefallen, dass wir verdammt viel Gas verbrauchen. Wir besitzen eine Gasetagenheizung (älteres Modell - startet alle 20-30 mins neu - subjektives Wahrnehmen auf jeden Fall), die Temperatur ist laut Thermostat immer zwischen 20-22 Grad.
    Doch jetzt zum Frühjahr kam das böse Erwachen.... trotz einen angegebenen 3-4 Personenhaushaltes, müssen wir über 6 Monate je 150€ nachzahlen.
    Es wurde nämlich gefühlt (oder auch nicht) Farbe auf Stein gepinselt.
    Ein kurzes Gespräch mit den Nachbarn, die besser auf uns zu sprechen sind, hat ergeben, dass ähnliche Sorgen vorliegen.
    Von der Viermietergesellschaft hört man nur, dass dies ein denkmalgeschütztes Gebäude ist, weswegen keine Änderung vollzogen werden kann (die Armen - wahrscheinlich auch Grund für unsere Knopfsicherungen).

    Kann man da Mietminderung beantragen?

    Des weiteren ist auch wie erwähnt die Elektronik komplett veraltet in dem Gebäude (ein Handwerker der einmal vorbeikam hat sogar gelacht und sich gewundert dass so ein Sicherungskasten noch existiert). Es handelt sich um sogenannte Knopfsicherungen.

    Wir kennen uns beide nicht mit der Rechtslage aus, daher wäre es sehr nett wenn sich jemand zu Wort meldet, der vielleicht mehr Ahnung davon hat.

    Danke im voraus.

    Hallo,

    kurz und knapp, so wie auch bereits geschrieben: Nein, Nein und nochmals Nein.

    Schnellste Möglichkeit den Umstand abzustellen, Auszug.

    Gruß
    BHShuber

    Erst einmal einen schönen Tag an alle

    Ich habe ein Problem, hoffe jemand kann mir da ein paar Tipps geben und versuche das mal zu erklären:

    Vor ca. 4 Jahren haben wir bzgl. unserer vorherigen Wohnung die Eigenbedarfskündigung erhalten. Den daraus benötigten Umzug konnten wir durch Mithilfe von Vermieter und Anwalt solange strecken (u.a. wegen Krankheit) bis wir eine vergleichsweise Wohnung gefunden haben. Der Auszug war am 31.10.2013 und hier fängt alles an.

    - Massiver Schimmel Befall festgestellt, ein Großteil des Hausrats zwangsweise vernichtet
    - Bis heute keine Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr
    - Nun stellt sich heraus dass der Eigentümer vor unserem Auszug eine 2. Wohnung gekauft hat in welcher er wohnt
    - In unserer alten Wohnung wohnen neue Mieter zu einem höherem Mietpreis

    Eigentlich würde ich nun zum Anwalt laufen und klagen wenn nicht folgende Situation wäre:

    - Ich bin kurz nach dem Umzug in Privatinsolvenz gegangen

    Jetzt zu meinen Fragen:

    Was würdet ihr jetzt tun? Einer der Insolvenzgläubiger ist der Makler welcher die neue Wohnung ermöglicht hat. Sollte ich einen Prozess führen und gewinnen muss der Ex-Vermieter doch alle Kosten übernehmen und der Makler würde sein Geld erhalten (was gut für den Insolvenzverwalter wäre).

    Kann ich die Nebenkostenabrechnung noch anfordern?

    Wie sieht es aus mit den Kosten für Gericht/Anwalt usw.? Bekomme ich da Beihilfe da ich ja in Privatinsolvenz bin?

    Kann ich den Ex-Vermieter wegen Betruges anzeigen?

    Vielen Dank schon einmal für eure Mühe das zu lesen.

    Michael

    Hallo,

    und was genau auf Steuerzahlers Kosten möchtest du hier erreichen, was dir der Insolvenzverwalter nicht sofort wieder wegnimmt!

    An deiner Stelle würde ich einmal über mein Leben und Lebensführung nachdenken und dann Andere an den Pranger stellen.

    Gruß
    BHShuber

    Sie meinen wohl die Vermieterin ?

    Es wäre ja verständlich sollte irgendetwas nicht stimmen mit dem nachfolgenden Mieter, aber eine fremdenfeindliche Einstellung als Grund der Ablehnung der vom Mieter gefundenen Nachmieter ? Ich weiß nicht...
    Wenn ich das hier durchlese steht da doch etwas anderes ?
    Nachmieter Regeln
    Andere Meinungen ?

    Hallo,

    einen Link teilen, den man hoffentlich vorher gelesen hat heisst nicht, dass man das gelesene auch verstanden hat.

    Es obliegt alleinig der Entscheidung des Vermieters wenn er in seine Wohnung einziehen lässt, da kann man noch so viele Nachmieter heranziehen.

    Zudem obliegt es der alleinigen Entscheidung des Mieters, eine Wohnung zu kündigen und schon vor Übergabe und Kündigungsfristende in eine neue Wohnung zu ziehen.

    Dann muss man halt eben doppelt Miete zahlen.

    Gruß
    BHShuber

    Um diesen Teil im Mietvertrag geht es:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Hallo,

    ich würde mal abwarten was passiert, vorher kannst du eh noch nicht konkret die volle Kaution zurückfordern, denn es könnte sein, dass der Vermieter diese zurück hält da noch eine Neben- Betriebs- und Heizkostenabrechnung ansteht.

    Gruß
    BHShuber

    Nein, eine Option, dass der Vermieter streicht, gab es nicht. Es hieß "die Gestaltung obliegt Ihnen"

    Hallo,

    diese Information wäre im ersten Post schon hilfreich gewesen.

    Somit wäre die Wohnung als unrenoviert übernommen. Dennoch sieht das der Vermieter wieder mal ganz anders und wird versuchen die Kaution einzubehalten, mein Rat, nicht lange Lamentieren, gleich handeln und eine Juristen damit beauftragen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo und guten Tag,
    folgende Sachlage:

    Immobilie (Haus - Neubau), gemietet Okt. 2012 (Erstbezug), Auszug Feb. 2016.

    Beim Einzug waren die Wände tapeziert, jedoch nicht gestrichen. Es mussten sämtliche Malerarbeiten von uns erledigt werden, lediglich die Badezimmerwaren gestrichen.

    Da es uns nicht gestört hat, haben wir das Treppenhaus nicht gestrichen, sondern es so belassen. Das gleiche gilt für einen Raum auf dem Dachboden, den haben wir ebenfalls so belassen.

    Der Vermieter verlangte nun von mir, dass ich diverse Wände streiche, u.a. auch das Treppenhaus. Das habe ich verweigert mit Verweis darauf, dass ich das ja selbst machen musste - und wir das Treppenhaus eben nie gestrichen haben. Im Mietvertrag stehen zwar entsprechende Klauseln, aber ich sehe die als mittlerweile ungültig an, da ich nach meiner Auffassung eine unrenovierte Wohnung übernommen habe (Urteil BGH, Aktenzeichen: VIII ZR 185/14 u.a.), siehe auch http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser…-a-1024239.html

    Das wurde im Übergabeprotokoll so vermerkt.

    Wie ist die Meinung dazu hier im Forum?

    Hallo,

    deine Auffassung trügt aber, denn anstelle des Vermieters hast du die Streicharbeiten übernommen (aus welchem Grund auch immer, wahrscheinlich um das Haus zu bekommen) so stellst du durch Vereinbarung des Vermieter so als hätte er es selber getan.

    Da du nun zum Einen deiner selbst auferlegten Verpflichtung nicht oder nur zum Teil nachgekommen bist, fordert der Vermieter zurecht die Streicharbeiten wie bei Mietbeginn vereinbart.

    Gruß
    BHShuber

    Ok danke, polizei rufen klingt sinnvoll.

    Könnte es denn sein, dass er tatsächlich im recht ist und eine Zwangsräumung erwirk hat ohne dass ich davon mitkriegen würde?? Weil dann würd ich ja auch vor der polizei ziemlich dumm darstehen..

    Hallo,

    nein, so etwas gibt es nicht.

    Selbst bei einer Berliner Räumung wird lediglich der Mieter aus der Wohnung entfernt und der Zugang verwehrt, die Möbel und Gegenstände bleiben bis zum endgültigen Räumungstitel drinn.

    Der Vermieter hat sich strafbar gemacht und du solltest umgehend einen Anwalt aufsuchen.

    Gruß
    BHShuber

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