Aufhebungsvereinbarung kann nicht erfüllt werden <- Was tun?

  • Hallo,

    ich habe eine Mietaufhebungsvereinbarung mit dem Eigentümer meiner Wohnung geschlossen. Darin ist eine Abfindung für mich vereinbart und mir wurden 6 Monate Zeit gelassen aus der Wohnung auszuziehen.
    Leider ist die Lage am Wohnungsmarkt so angespannt, dass ich trotz intensiver Bemühungen keine neue Wohnung mieten konnte. Das sich um Mietwohnungen 50 Leute am Tag bewerben, erlebe ich als keine Seltenheit. Da ist es wirklich sehr schwer etwas zu finden.

    Daher wollte ich mich hier erkundigen, welche Möglichkeiten ich nun habe.
    Kann mich der Eigentümer aus meiner Mietwohnung schmeißen?
    Soll ich dann auf der Straße leben oder habe ich auch Möglichkeiten in der Wohnung zu bleiben?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Die Aufhebungsvereinbarung ist rechtlich möglich. Sie werden nur auf Knien eine Änderung mit dem Vermieter erreichen.

    Angenommen er besteht darauf, welche Möglichkeiten habe ich dann?
    Wie lange würde es dauern, bis er mich räumen könnte?
    Gibt es auch in diesem Bereich Härtefallregelungen, z.B. wenn man ein geringes Einkommen hat oder so?

  • Hallo Aqua,

    "ich habe eine Mietaufhebungsvereinbarung mit dem Eigentümer meiner Wohnung geschlossen. Darin ist eine Abfindung für mich vereinbart und mir wurden 6 Monate Zeit gelassen aus der Wohnung auszuziehen."
    - So weit, so klar.

    "Leider ist die Lage am Wohnungsmarkt so angespannt, dass ich trotz intensiver Bemühungen keine neue Wohnung mieten konnte. Das sich um Mietwohnungen 50 Leute am Tag bewerben, erlebe ich als keine Seltenheit. Da ist es wirklich sehr schwer etwas zu finden."
    - Wenn interessiert's? (Verzeihung!)

    "Daher wollte ich mich hier erkundigen, welche Möglichkeiten ich nun habe. Kann mich der Eigentümer aus meiner Mietwohnung schmeißen?"
    - Er kann Dich 'rausklagen und Schadenersatz fordern.

    "Soll ich dann auf der Straße leben oder habe ich auch Möglichkeiten in der Wohnung zu bleiben?"
    - Kein Kommentar.

  • Und wie lange dauert das rausklagen gewöhnlich?


    Je nach Gerichtsbelastung bis zu einem Jahr. Nähere Auskunft erhältst Du beim zuständigen AG.

  • Je nach Gerichtsbelastung bis zu einem Jahr. Nähere Auskunft erhältst Du beim zuständigen AG.

    Ein Bekannter von mir hat ein Haus gekauft und wollte den Mieter räumen, das hat 10 Jahre gedauert...

    1 Jahr Dauer ist ein Wunschtraum, gerade in der heutigen Zeit, wo die Gerichte überlastet sind. Es gibt schon Möglichkeiten das Ganze sehr in die Länge zu ziehen :)

    Ich könnte mir auch Jauche vom Bauern besorgen, Eimerweise, und das ganze dann vor der Räumung in allen Räumen gut verteilen, die Wände damit streichen und überall einsickern lassen. Das wäre ein guter Abgang. Auf die Knie gehen ist bei mir jedenfalls nicht drinn ;)

    Salü

  • Und alle entstehenden Kosten trägst du, schön! Und glaub nicht, daß sich sowas nicht rumspricht.
    Umso schwerer wird es dann für dich Asi, eine neue Wohnung zu bekommen.

    In Großstädten kennt einen doch eh keiner :)
    Die Wohnung war halt verlebt :)
    Aber liebe Mieter, Ihr seht, es gibt Möglichkeiten :)
    Da wird man als Vermieter schon nervös, wenn er so etwas liest...

    Leuten wie dir wünsche ich wirklich mal auf der Straße zu hocken.

    Wen interessiert das?

    2 Mal editiert, zuletzt von Aqua (15. April 2016 um 19:05)

  • Aqua,
    Leute wie Du sollen sich nicht wundern, wenn es Vorurteile gibt.
    Anscheinend hat man Dir in die Wiege geschrien. "Aus Dir wird nichts!"

    Du weißt gar nichts von mir, was soll also das Gequatsche?

    Es geht um etwas ganz anderes:
    Ich denke man sollte als Vermieter/Eigentümer einfach immer bemüht sein, mit dem Mieter eine gütliche Einigung zu finden. Denn wenn man auf Gutsherrenart versucht sein Recht durchzusetzen, um den Mieter unmenschlich auf die Straße zu setzen, dann kann der Schuß voll nach Hinten losgehen. BUmm...

    Angenommen ein Mieter steht unmittelbar vor der Räumung, er ist verzweifel und wütend, da kann es sein dass er die Wohnung/das Haus komplett mit Jauche/Gülle durchtränkt. Er braucht dazu ja nicht viel:

    - 3 x Kanister à 20 Liter (oder mehr)
    - 1 x Eimer
    - 1 x Malerrolle
    - 1 x Wischmop
    - 1 x Atemschutzmaske

    Dann geht er zum Bauern, lässte sich die Kanister mit Jauche vollfüllen (Grund: für den Garten). Der Bauer ist übrigens froh, dass er dafür sogar noch Geld bekommt. Dann geht er zurück in die Wohnung/das Haus, dürchtränkt die Malerrolle mit Jauche und verteilt das schön dick über alle Wände, Heizkörper, Fensterritzen, Türspalte, die Decken, den Boden, etc. Dann montiert er die Abflüsse ab und verlässt die Wohnung/das Haus. Den Schlüssel wirft er einfach weg, er braucht ihn ja nicht mehr. Wenn dann am nächsten Tag die Räumung vollzogen wird, dann ist es nicht der Mieter der auf die Knie geht, sondern der Eigentümer/Vermieter, denn er wird Gott um Erbarmen anflehen aber Gott wird sagen "Nein, weil Du so hartherzig warst".
    Eine Wohnung/ein Haus, welches so mit Jauche durchtränkt wird, muss wirklich komplett entkernt werden, bis auf den Rohbau runter. Dann muss ALLES neu gemacht werden. Dadurch entstehen schon in einer 1-Zimmer-Wohnung Kosten in Höhe von mindestens 40.000,- EURO. Bei einem Haus möchte ich gar nicht über die Kosten nachdenken.

    Natürlich würde der Mieter vor Gericht verlieren und auf Schadensersatz verurteilt ABER vielleicht gibt es ja bei ihm nichts zu holen. Viele Haushalte sind überschuldet und es gibt ja auch einen pfändungsfreien Betrag. So einfach wie man sich das vorstellt, ist es nicht Schadensersatz einzuholen.

    Das wäre ein wirklich katastrophales Ergebnis für den Eigentümer/Vermieter. Nur weil er so hartherzig war und keine Fristverlängerung gewährt hatte.
    Da würde ich als Vermieter lieber 6 Monate Fristverlängerung geben, anstatt mir so einen Supergau ins Haus zu holen.

    Man sollte als Vermieter/Eigentümer wie gesagt immer versuchen sich im Guten zu einigen. Nur so als Hinweis.

    2 Mal editiert, zuletzt von Aqua (16. April 2016 um 08:39)

  • Du weißt gar nichts von mir, was soll also das Gequatsche?


    Aber ich weiß von dir, dass du nicht mehr alle Latten im Zaun hast und dringend in psychiatrische Behandlung gehörst. Aber mach so weiter, dann wirst du dich um eine neue Wohnung nicht mehr kümmern müssen, weil man dir ein Bett im Landeskrankenhaus gemacht hat.

    Was soll dein Gefasel mit der Fristverlängerung von 6 Monaten? Die werden genau so verstreichen, wie die Monate zuvor. Menschen wie du darf man nicht den kleinen Finger reichen, die fordern dann den ganzen Arm. Und wenn das Landeskrankenhaus keine Möglichkeit für dich ist, dann stellt jede Gemeinde Übergangswohnungen für Gestrandete wie du einer bist, zur Verfügung. Red also nicht davon, dass du unter der Brücke schlafen musst.

  • Sie haben unklugerweise Ihre Wohnung gekündigt, ohne bereits eine neue Bleibe festgemacht zu haben.
    Nun ist die Zeit verstrichen, und das Ende ist nah. So etwas tut man nicht.
    Nun drehen Sie völlig durch und glauben , das anarchistisches Handeln was bringen wird.
    So wie Sie das schildern wird das keine Lösung. Einen Tipp hatte ich Ihnen bereits gegeben.

    Besser noch Sie werden Vermieter und holen sich sowas wie Sie ins Haus. Sollten mal sehen, wie schnell man Seitenwechsel vornehmen kann.

  • Hallo Aqua,

    wegen Mietern wie Ihnen wird es langsam aber stetig sowieso immer weniger Menschen geben, die sich als Vermieter dies antun wollen. Ergo finden Menschen wie Sie noch schwerer eine Wohnung.

    Sie widersprechen sich übrigens selbst:
    Im 1. Tread schreiben Sie, dass Sie sowohl eine Abfindung, als auch eine Frist von 6 Monaten für den Auszug zugestanden bekommen haben. In einem späteren Tread schreiben Sie dann jedoch:

    Ihr Zitat:
    "Es geht um etwas ganz anderes:
    Ich denke man sollte als Vermieter/Eigentümer einfach immer bemüht sein, mit dem Mieter eine gütliche Einigung zu finden. Denn wenn man auf Gutsherrenart versucht sein Recht durchzusetzen, um den Mieter unmenschlich auf die Straße zu setzen, dann kann der Schuß voll nach Hinten losgehen. BUmm..."

    Das passt irgendwie nicht zusammen, gell!

    Außerdem müssen Sie selbstverständlich (!) für alle Schäden aufkommen, die Sie verursacht haben.

    Sie vergessen hier die Kleinigkeit, dass der Vermieter mit einem rechtswirksamen Titel 30 Jahre lang gegen Sie vollstrecken kann. Da ich davon ausgehe, dass Sie noch relativ jung sind (hoffe ich, sonst scheint mir Hopfen und Malz verloren) und irgendwann in Ihrem Leben Ihr Rechtsverständnis wieder auf die richtige Bahn gelenkt wird, kann man also z.B. in 20 Jahren (wenn Sie reifer geworden sind) immer noch an Ihre Tür klopfen und den offenen Geldbetrag einfordern.

    Weiter wäre zu klären, warum Sie nie bei der Wohnungssuche erfolgreich waren - auch wenn es schwer ist, in Großstädten etwas zu finden.:
    - Sind Sie berufstätig? Wenn nicht -> schleunigst eine Arbeit suchen - das verbessert schon mal die Chancen.
    - Wie treten Sie bei der Wohnungsbesichtigung auf?
    - Müssen Sie denn unbedingt in einer konkreten Stadt/Stadtteil wohnen? Im näheren Umkreis von Großstädten gibt es auch schöne Wohnungen....

    usw. usw.

    Und zu guter letzt:

    Es ist immer sinvoll, sich mal in die Lage des Gegenüber zu versetzen. Was würden Sie tun, wenn Sie der Vermieter wären und Sie sooooo einen "netten" Mieter haben?

    Viele Grüße,
    anonym2

    Einmal editiert, zuletzt von anonym2 (16. April 2016 um 10:49)

  • Im Übrigen:

    Verträge sind dazu da, dass sie eingehalten werden!

    Stellen Sie sich nur einmal vor, wenn der Vermieter beispielsweise die Ablöse nicht zahlen wollte/könnte!

    Nicht auszudenken, stimmt´s!

    Was würden Sie dann sagen?

    Nachdenken hilft!

    Gruß,
    anonym2

  • Hallo,

    ich habe eine Mietaufhebungsvereinbarung mit dem Eigentümer meiner Wohnung geschlossen. Darin ist eine Abfindung für mich vereinbart und mir wurden 6 Monate Zeit gelassen aus der Wohnung auszuziehen.
    Leider ist die Lage am Wohnungsmarkt so angespannt, dass ich trotz intensiver Bemühungen keine neue Wohnung mieten konnte. Das sich um Mietwohnungen 50 Leute am Tag bewerben, erlebe ich als keine Seltenheit. Da ist es wirklich sehr schwer etwas zu finden.

    Daher wollte ich mich hier erkundigen, welche Möglichkeiten ich nun habe.
    Kann mich der Eigentümer aus meiner Mietwohnung schmeißen?
    Soll ich dann auf der Straße leben oder habe ich auch Möglichkeiten in der Wohnung zu bleiben?

    Vielen Dank im Voraus!

    Hallo,

    die erste und effektivste Lösung des Problems ist frühzeitig mit dem Vermieter über die Situation sprechen, in angespannten Wohnungslagen ist das nicht unüblich.

    Eventuell kann man auch die Suchbemühungen nachweisen und mit dem Vermieter noch ein oder zwei Monate aushandeln.

    Einer geht einen Schritt zurück und einer geht einen Schritt vor, sollte zu handeln sein oder?

    Ansonsten muss man sich gewahr sein, dass man eine bindende Vereinbarung mit dem Vermieter hat, allerdings wenn es sich um einen normal denkende handelt, kann ich mir nicht vorstellen, dass er gleich eine Räumungsklage einleitet, das wäre selbst für den dümmsten Vermieter kontraproduktiv und kostet ein Vermögen!

    Also, Arsch zusammenkneifen und mit dem Vermieter das Gespräch suchen.

    Gruß
    BHShuber

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