Außerordentliche Kündigung

  • Mietrückstand 0

    1. Mietrückstand (0) 0%
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    Hallo Forum,
    hab noch nie Mietrückstand gehabt aber diesen Monat konnte ich die Miete noch nicht zahlen 380 € und es gibt noch offene Forderung BKA von 330 €. Für diese BKA gibt es aber eine Vereinbarung mit dem Vermieter über monatliche Raten von 50 € was auch schon läuft.
    Jetzt schickt mir der Vermieter innerhalb von 10 Tagen 3 Mahnungen und will mir fristlos kündigen wenn ich nicht bis zum 20.4. ausgleiche. Ist so eine Kündigung wenn ich es bis dahin nicht schaffe überhaupt rechtens ?

    Danke für Antworten

  • Danke für die Antwort,
    weiß nicht ob ich mich richtig ausgedrückt habe, es geht nur um die Miete von diesem Monat , die halt zum 1.4. fällig wäre. Und trotzdem ist die Kündigung möglich ?

  • Danke für die Antwort,
    weiß nicht ob ich mich richtig ausgedrückt habe, es geht nur um die Miete von diesem Monat , die halt zum 1.4. fällig wäre. Und trotzdem ist die Kündigung möglich ?

    Ja, ist sie möglicherweise.

    Wenn der Vermieter, außer er ist Choleriker, binnen 10 Tagen mehrere Mahnungen schickt muß ja schon mehr in Sachen Mietzahlung vorgefallen sein.

    Mehrfach verspätete Mietzahlungen berechtigen den Vermieter übrigens auch zur fristlosen Kündigung.

  • Menno, Leute verarschen darf man als Punkt, als Hamster, etc.. redet den leuten doch nicht immer so einen Mist ein wider besseren wissens.
    Vor allem wenns hier keinen andres, keinen duncan, keinen whatever gibt die das richtig stellen.

    Kann sollte darf, nein anitari du kennst die richtige Antwort:
    1 rückständige Miete ist kein Kündigungsgrund.
    Nachzahlungen aus der BKA gehören nicht zur laufenden Miete und berechtigen nicht zur Kündigung.
    Mit der Kündigung kann der Vermieter sich den Arsch abwischen und sonst nix.

  • Ergänzend zu anitari: Je nach Vorgeschichte: Ja.

    Hallo,

    stimmt, denn es könnte auch sein, dass die letzten Jahre die Miete immer unpünktlich beim Vermieter eingegangen ist, dann wäre eine Kündigung in den Raum zu stellen!

    Gruß
    BHShuber

  • Und wie geht die dann dem Mieter zu? Der wird mit den Raum mit der Kündigung gestellt? Meine Beiträge sind grundsätzlich immer(!) als verbotene Rechts-, Steuer,- und Anlageberatung zu verstehen.


    Du sagst es...:eek:

  • Danke für die Antwort,
    weiß nicht ob ich mich richtig ausgedrückt habe, es geht nur um die Miete von diesem Monat , die halt zum 1.4. fällig wäre. Und trotzdem ist die Kündigung möglich ?

    Nein, sofern keine weiteren Fehlverhalten Deinerseits vorliegen.

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