Frage zu Renovierung bei Auszug

  • Hallo und guten Tag,
    folgende Sachlage:

    Immobilie (Haus - Neubau), gemietet Okt. 2012 (Erstbezug), Auszug Feb. 2016.

    Beim Einzug waren die Wände tapeziert, jedoch nicht gestrichen. Es mussten sämtliche Malerarbeiten von uns erledigt werden, lediglich die Badezimmerwaren gestrichen.

    Da es uns nicht gestört hat, haben wir das Treppenhaus nicht gestrichen, sondern es so belassen. Das gleiche gilt für einen Raum auf dem Dachboden, den haben wir ebenfalls so belassen.

    Der Vermieter verlangte nun von mir, dass ich diverse Wände streiche, u.a. auch das Treppenhaus. Das habe ich verweigert mit Verweis darauf, dass ich das ja selbst machen musste - und wir das Treppenhaus eben nie gestrichen haben. Im Mietvertrag stehen zwar entsprechende Klauseln, aber ich sehe die als mittlerweile ungültig an, da ich nach meiner Auffassung eine unrenovierte Wohnung übernommen habe (Urteil BGH, Aktenzeichen: VIII ZR 185/14 u.a.), siehe auch http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser…-a-1024239.html

    Das wurde im Übergabeprotokoll so vermerkt.

    Wie ist die Meinung dazu hier im Forum?

  • Es besteht kein Recht darauf, auch wenn es im Mietvertrag so geschrieben sein sollte, das gemietete Objekt besser zu stellen als man es übernommen hat.
    Da sollten Sie mal getrost sein. Das Urteil des BGH ist bindend.

  • Hallo und guten Tag,
    folgende Sachlage:

    Immobilie (Haus - Neubau), gemietet Okt. 2012 (Erstbezug), Auszug Feb. 2016.

    Beim Einzug waren die Wände tapeziert, jedoch nicht gestrichen. Es mussten sämtliche Malerarbeiten von uns erledigt werden, lediglich die Badezimmerwaren gestrichen.

    Da es uns nicht gestört hat, haben wir das Treppenhaus nicht gestrichen, sondern es so belassen. Das gleiche gilt für einen Raum auf dem Dachboden, den haben wir ebenfalls so belassen.

    Der Vermieter verlangte nun von mir, dass ich diverse Wände streiche, u.a. auch das Treppenhaus. Das habe ich verweigert mit Verweis darauf, dass ich das ja selbst machen musste - und wir das Treppenhaus eben nie gestrichen haben. Im Mietvertrag stehen zwar entsprechende Klauseln, aber ich sehe die als mittlerweile ungültig an, da ich nach meiner Auffassung eine unrenovierte Wohnung übernommen habe (Urteil BGH, Aktenzeichen: VIII ZR 185/14 u.a.), siehe auch http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser…-a-1024239.html

    Das wurde im Übergabeprotokoll so vermerkt.

    Wie ist die Meinung dazu hier im Forum?

    Hallo,

    deine Auffassung trügt aber, denn anstelle des Vermieters hast du die Streicharbeiten übernommen (aus welchem Grund auch immer, wahrscheinlich um das Haus zu bekommen) so stellst du durch Vereinbarung des Vermieter so als hätte er es selber getan.

    Da du nun zum Einen deiner selbst auferlegten Verpflichtung nicht oder nur zum Teil nachgekommen bist, fordert der Vermieter zurecht die Streicharbeiten wie bei Mietbeginn vereinbart.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    deine Auffassung trügt aber, denn anstelle des Vermieters hast du die Streicharbeiten übernommen (aus welchem Grund auch immer, wahrscheinlich um das Haus zu bekommen) so stellst du durch Vereinbarung des Vermieter so als hätte er es selber getan.

    Da du nun zum Einen deiner selbst auferlegten Verpflichtung nicht oder nur zum Teil nachgekommen bist, fordert der Vermieter zurecht die Streicharbeiten wie bei Mietbeginn vereinbart.

    Gruß
    BHShuber

    Nein, eine Option, dass der Vermieter streicht, gab es nicht. Es hieß "die Gestaltung obliegt Ihnen"

  • Nein, eine Option, dass der Vermieter streicht, gab es nicht. Es hieß "die Gestaltung obliegt Ihnen"

    Hallo,

    diese Information wäre im ersten Post schon hilfreich gewesen.

    Somit wäre die Wohnung als unrenoviert übernommen. Dennoch sieht das der Vermieter wieder mal ganz anders und wird versuchen die Kaution einzubehalten, mein Rat, nicht lange Lamentieren, gleich handeln und eine Juristen damit beauftragen.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    diese Information wäre im ersten Post schon hilfreich gewesen.


    Entschuldigung!
    Aber stimmt, das wäre im Gesamtkontext sinnvoll gewesen.

    Zitat


    Somit wäre die Wohnung als unrenoviert übernommen. Dennoch sieht das der Vermieter wieder mal ganz anders und wird versuchen die Kaution einzubehalten, mein Rat, nicht lange Lamentieren, gleich handeln und eine Juristen damit beauftragen.

    Gruß
    BHShuber

    Ja, in die Richtung gehen ja meine Gedanken. Soll ich eine Kautionsabrechnung abwarten oder direkt scharf schießen?

    Zugetragen wurde mir von ehemaligen Nachbarn, dass seit einigen Tagen Maler dort tätig sind.

    Es handelt sich nicht ume inen privaten Vermieter, sondern ein größeres Unternehmen, welches das ganze Viertel vermietet.

  • Um diesen Teil im Mietvertrag geht es:

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    Hallo,

    ich würde mal abwarten was passiert, vorher kannst du eh noch nicht konkret die volle Kaution zurückfordern, denn es könnte sein, dass der Vermieter diese zurück hält da noch eine Neben- Betriebs- und Heizkostenabrechnung ansteht.

    Gruß
    BHShuber

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