Sehr geehrte Damen und Herren
, Ich hätte heute eine Frage. Es geht darum das Ich am 14.4 Besuch vom Vermieter gekriegt habe bezüglich eines Übergabeprotokolls für meine alte Wohnung. Es wurde vereinbart das der Schimmel im Holz (Badezimmer )behoben werden sollte vom Schreiner (zu meiner Last) , obwohl der Schimmel auch schon vom Vormieter da war und damals vertraglich festgehalten worden ist. Weiterhin sollen die beschädigten Treppenstufen repariert werden( nicht vom Tischler ), sowie die Haustürverglasung (zerkratzt). Jedoch wurde die Haustürverglasung im Übergabeprotokoll nicht erwähnt. Aufgrund von Streitigkeiten mit dem Nachmieter habe Ich Post vom Vermieter mit dem neuen (meinerseits nicht unterschriebenen)Übergabeprotokoll bekommen mit der Nachricht, das alle Tätigkeiten vom Tischler gemacht werden müssen,da Ich die Wohnung nicht betreten darf.Weiterhin wurde die Haustürverglasung einfachso hinzugefügt, obwohl es nicht aufgeschrieben worden ist.
Nun meine Frage, was könnte Ich dagegen unternehmen ?
Ich hoffe auf eine schnelle Antwort
Frage bezüglich des Übergabeprotokolls
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crysien -
21. April 2016 um 22:21 -
Erledigt
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Hallo crysien:
"Es geht darum das Ich am 14.4 Besuch vom Vermieter gekriegt habe bezüglich eines Übergabeprotokolls für meine alte Wohnung."
- "alte" = bisherige?
- Mietvertrag wann beendet?"Es wurde vereinbart das der Schimmel im Holz (Badezimmer )behoben werden sollte vom Schreiner (zu meiner Last) , obwohl der Schimmel auch schon vom Vormieter da war und damals vertraglich festgehalten worden ist."
- Was nun vereinbart wurde, braucht nicht mehr diskutiert zu werden."Weiterhin sollen die beschädigten Treppenstufen repariert werden( nicht vom Tischler ), sowie die Haustürverglasung (zerkratzt)."
- Was nun vereinbart wurde, braucht nicht mehr diskutiert zu werden."Aufgrund von Streitigkeiten mit dem Nachmieter habe Ich Post vom Vermieter mit dem neuen (meinerseits nicht unterschriebenen) Übergabeprotokoll bekommen mit der Nachricht, das alle Tätigkeiten vom Tischler gemacht werden müssen,"
- Zunächst hättest Du also die Gelegenheit bekommen müssen, Dir zuzurechnende Schäden zu beheben."da Ich die Wohnung nicht betreten darf."
- Warum, weshalb?"Weiterhin wurde die Haustürverglasung einfachso hinzugefügt, obwohl es nicht aufgeschrieben worden ist."
- Zunächst hättest Du also die Gelegenheit bekommen müssen, Dir zuzurechnende Schäden zu beheben."Nun meine Frage, was könnte Ich dagegen unternehmen ?"
- Wogegen?
- Vorschlag: Einigungsversuch mit dem Vermieter, -
Nun meine Frage, was könnte Ich dagegen unternehmen ?
Von mir gibt es keine Rechtsberatung. -
Danke Berny für deiner schnellen Antowort.
Mit "alt" ist mein bisheriger Mietvertrag gemeint. Der Mietvetrag wurde normalerweise zum 01.06 fekündugt,jedoch wure zwischenzeitluch ein Nachmieter gefunden und somit konnte Ich dementsprechend vorher schon austreten.Mein Problem,worauf der Vermieter drauf hackt ist, dass all diese Tätigkeiten von einem Tischler gemacht werden müssen, obwohl nur das Badezimmer per Tischler vereinbart worden ist (Im ersten von mir unterschriebenen Übergabeprotokoll). Weiterhin wurde einfachso eine Fensterscheibe hinzugefügt, die wiederum in dem zweiten Übergabeprotokoll auftaucht ,die Tage später geschrieben wird.
Es geht halt darum ,das der Vermieter zusätzliche Bedingungen in einem von Ihm neu verfassten ununterschriebenen Beratungsprotokoll aufgestellt ,dessen Inhalt nichtabgesprochen war
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Danke Berny für deiner schnellen Antowort.
Mit "alt" ist mein bisheriger Mietvertrag gemeint. Der Mietvetrag wurde normalerweise zum 01.06 fekündugt,jedoch wure zwischenzeitluch ein Nachmieter gefunden und somit konnte Ich dementsprechend vorher schon austreten.Mein Problem,worauf der Vermieter drauf hackt ist, dass all diese Tätigkeiten von einem Tischler gemacht werden müssen, obwohl nur das Badezimmer per Tischler vereinbart worden ist (Im ersten von mir unterschriebenen Übergabeprotokoll). Weiterhin wurde einfachso eine Fensterscheibe hinzugefügt, die wiederum in dem zweiten Übergabeprotokoll auftaucht ,die Tage später geschrieben wird.
Es geht halt darum ,das der Vermieter zusätzliche Bedingungen in einem von Ihm neu verfassten ununterschriebenen Beratungsprotokoll aufgestellt ,dessen Inhalt nichtabgesprochen war
Hallo,
das Übergabeprotokoll ist nichts weiter als ein Zustandsbericht der Mietsache zum Zeitpunkt der Übergabe der Wohnung und hat Null Beweiskraft, wenn nicht zum Zeitpunkt der Übernahme der Mietsache von Vermieter diegleichen Schäden bereits aufgelistet sind.
Zudem hast du das Dingens ja nicht unterschrieben und somit den Zustand so wie der Vermieter das sieht nicht bestätigt.
Ich rate dir juristischen Rat einzuholen, dann weist du was zu tun ist und was nicht!
Gruß
BHShuber -
Es zählen nur Übergabeprotokolle, welche Datum UND Unterschriften von beiden Parteien haben. Alles andere sind Wunschvorstellungen für die Rundablage.
Und, Wohnraummietverträge enden IMMER am Monatsende.
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