na das klingt doch so als sei es hinfällig. vorallem wurde die Wohnung nicht "frisch" renoviert übergeben. Der Vormieter hatte diese angeblich 2 Jahre vorher gestrichen und musste bei Auszug nichts machen. Heizkörper, Türen etc. waren hier ebenfalls nicht neu gestrichen. Der Parkettboden sicher schon min. 15 Jahre weder geschliffen noch neu versiegelt.
Hallo,
eine Quotenabgeltungsklausel ist hier nicht zu erkennen, nicht mal im Ansatz.
Ist es nachweisbar, dass die Wohnung in unrenoviertem Zustand übergeben wurde?
Nach dem Passus sind die Schönheitsreparaturen bereits fällig und sollten je nach Bedarf durchgeführt werden, knallbunte Wände gelten in der Regel als Beschädigung und müssen überstrichen werden, alles was im häufigen Zugriff des Mieters liegt also die Bestandteile der Wohnung sollten unbeschädigt sein.
Zusammenfassend führt man die geschuldeten Schönheitsreparaturen aus und bringt die Wohnung in einen vertragsgemäßen Zustand, sollte der Vermieter dann bei Rückgabe der Mietsache noch etwas zu bemängeln haben, kann man sich je nach dem trefflich mit ihm darüber streiten.
Abzuwarten bis zur Rückgabe ist kontraproduktiv, lieber eine Vorabnahme mit dem Vermieter vereinbaren, Zeugen mit hinzunehmen und die Forderungen von Seiten des Vermieters protokollieren.
Gruß
BHShuber