Am 5.Aug.2017 übergab ich meine Whng. dem Vermieter, Protokoll ohne Mängel, keine terminl. Forderung ev. Schadensbereinigung und kompl. Rückerstattung der Kaution durch den Vermieter. Also, alles okay-so war es bis vor 2 Wochen. Ich erhielt einen Brief mit der Aufforderung, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, da bei der Neurenovierung (malermäßige Instandsetzung erfolgte durch mich) div. Schäden an den Fenstern sichtbar wurden. Meine Frage:
Hat der Vermieter denn überhaupt das Recht, das zu verlangen? Laut Mieterbund ist es nicht rechtens, aber.....die alte Vermieterin ist u.a. Rechtsanwältin für Mietrecht und hat sicher den längeren Arm-wie man so sagt.
Hoffe, es kann mir jemand einen § in petto, wo ich mit Fakten gegen wirken kann.
Danke
Veranda