Einrede der Verjährung

  • Am 5.Aug.2017 übergab ich meine Whng. dem Vermieter, Protokoll ohne Mängel, keine terminl. Forderung ev. Schadensbereinigung und kompl. Rückerstattung der Kaution durch den Vermieter. Also, alles okay-so war es bis vor 2 Wochen. Ich erhielt einen Brief mit der Aufforderung, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, da bei der Neurenovierung (malermäßige Instandsetzung erfolgte durch mich) div. Schäden an den Fenstern sichtbar wurden. Meine Frage:

    Hat der Vermieter denn überhaupt das Recht, das zu verlangen? Laut Mieterbund ist es nicht rechtens, aber.....die alte Vermieterin ist u.a. Rechtsanwältin für Mietrecht und hat sicher den längeren Arm-wie man so sagt.

    Hoffe, es kann mir jemand einen § in petto, wo ich mit Fakten gegen wirken kann.

    Danke

    Veranda

  • Der Vermieter hat eine 6 monatige Überlegungsfrist nach Beendigung des Mietvertrages um Schäden an der Mietsache zu benennen. Da hängt es aber sicherlich davon ab, ob die Schäden verdeckt oder offensichtlich waren. Auch muss der Vermieter die Möglichkeit einräumen, den Schaden selbst zu beseitigen. Nur auf Zuruf muss der ausgezogene Mieter nicht reagieren.

  • Laut Mieterbund ist es nicht rechtens, aber.....die alte Vermieterin ist u.a. Rechtsanwältin für Mietrecht und hat sicher den längeren Arm-wie man so sagt.

    Hoffe, es kann mir jemand einen § in petto, wo ich mit Fakten gegen wirken kann.

    Das Recht kann auch eine Rechtsanwältin nicht beugen. Wenn malermäßig nachgebessert werden müsste, hat der VM Dir das schriftlich anzuzeigen, und genau den Punkt zu benennen was evtl. nachgebessert werden sollte. Wenn keine Fristsetzung erfolgt ist für Dich diese Angelegenheit erledigt, denn bei Schönheitsreparaturen -hier Malerarbeiten- ist eine Fristsetzung erforderlich.

  • denn bei Schönheitsreparaturen -hier Malerarbeiten-

    Wo hast du gelesen, dass es um Schönheitsreparaturen geht? Bei mir ist zu lesen, dass es um diverse Schäden an den Fenstern geht. Aber vielleicht hat eine Banane ein anderes Internet?

  • (malermäßige Instandsetzung erfolgte durch mich) div. Schäden an den Fenstern sichtbar wurden. Meine Frage:

    Hat der Vermieter denn überhaupt das Recht, das zu verlangen? Laut Mieterbund ist es nicht rechtens, aber.....

    Welcher Art Schäden? Anstrichschäden wären dem M.zuzuschreiben. Nachdem es keine Fristsetzung gab gibt es auch keine Nachbesserung vom M. Da hat der DMB wahrscheinlich auch recht.

  • Das mit der Fristsetzung ist sehr problematisch geworden, die Rechtsprechung ist um Wandeln und ein Teil verzichtet darauf. Es wird nur noch auf eine Pflichtverletzung abgestellt und nicht mehr auf eine Leistungserbringung, so dass eine Fristsetzung nach § 281 BGB nicht mehr notwendig ist.

    Jedoch muss der Vermieter nachweisen, dass du die Schäden verursacht hast. Da im Übergabeprotokoll keine Mängel vermerkt worden sind, kann das schwierig für ihn werden.

  • Hoffe, es kann mir jemand einen § in petto, wo ich mit Fakten gegen wirken kann.

    Hallo,

    nachdenken, die ex-Vermieterin ist Anwalt, wenn sie dann denn im Recht wäre, dann hättest du so ein Schreiben mit so einer Aufforderung nicht bekommen.

    Was der Vermieter nach der Rückgabe der Mietsache macht ist vom Mieter nicht zu beweisen, da dieser keinen Zugriff mehr hat und auch darauf nicht einwirken kann, der Dame ist sicher bekannt, dass das reine Anzeigen von verdeckten Schäden hier um die Verjährungsfrist von 6 Monaten einhalten zu können, diese gerichtlich eingefordert werden müssen, die Zeit langt aber nicht mehr, deshalb möchte sie dass du auf die Einrede der Verjährung verzichtest.

    Wenn du schon beim Mieterbund warst dann lass die geeignete Antwort dort erstellen und vom Mieterbund zustellen.

    Nicht vergessen, Anwälte arbeiten mit allen rechtlichen Tricks und geahndet wird so etwas nur von einem Richter, solltest du wirklich auf die Einrede verzichten, hat sie alle Karten in der Hand unter Umständen Schäden zu beheben, die nicht von dir verursacht wurden!!! Den Beweis dafür muss der Vermieter erbringen und solltest du auf die Einrede verzichten, käme das einer Schuldanerkenntnis gleich!

    Gruß

    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!