Zahlung einer weiteren Kaltmiete nach Schlüsselübergabe

  • Also, unser Problem ist folgendes..

    wir sind vor 3 Monaten, am 01.08.2017 umgezogen und haben eine Kaution von 1000,- gezahlt.

    Dem Vermieter ist bei der Wohnungsbesichtigung direkt über unsere Katze informiert worden.

    Nachdem wir den Vertrag unterschrieben haben ist der Vermieter in Urlaub gefahren und meine Frau

    hat aus dem Tierschutz einen Hund holen wollen, was wir dann auch getan haben. Nachdem der Vermieter aus dem Urlaub kam , wollten wir diesen über den Hund informieren .

    Dazu kam es gar nicht , denn vorher noch hatten wir ein Schreiben im Briefkasten von Ihrem Anwalt, worin stand " bitte entfernen Sie Katze und Hund innerhalb von 3 Tagen sonst bekommen Sie die fristlose Kündigung".

    Im Mietvertrag steht, Tierhaltung ist nur in voriger Absprache mit dem Vermieter gestattet. Klar das mit dem Hund, da müssen wir uns selber den Schuh anziehen, wir hätten vorher fragen sollen.. naja auf jeden Fall habe ich mich dann, ende September mit dem Mann der Vermieterin getroffen, da Sie nicht zu erreichen war. Dort erfuhr ich dann das generell absolutes Tierverbot im Haus herrschen würde.( nur nebenbei, der Hund hat niemanden gestört ) . Dort einigte ich mich mit dem Vermieter, das wir uns eine neue Wohnung suchen und dort auch vor der 3 Monatigen Kündigungsfrist raus kommen könnte, falls ich was finde, da dies im beiderseitigen Interesse wäre. Und was auch wichtig war.. wir würden unsere Kaution sofort bis auf 200 Euro für evtl anstehende Betriebskosten die noch zu zahlen sind. ( Wir können ja innerhalb von einem halben Jahr keine 2 Kautionen zahlen ... da wir beide in der Ausbildung sind. )

    Eine Woche später haben wir dann eine schöne Wohnung direkt in der Nähe gefunden und dort auch direkt den Vertrag unterschrieben für den 01.11.17 , da dort natürlich sonst jemand genommen worden wäre , der eher einziehen kann. Daraufhin telefonierte ich mit der alten Vermieterin um sie darüber zu informieren. Doch sie sagte nur " ja sie wissen ja, 3 Monate Kündigungsfrist haben sie .

    ( Die hat anscheinend überhaupt nicht mit Ihrem Mann geredet.. , leider habe ich nix schriftlich gehabt. ( Werde ich in Zukunft immer fordern.. ) . Doch sie meinte ich solle Ihr das Küngigungschreiben zusenden und sie würde dann mit Ihrem Mann reden. Also gab ich ihr am 01.10.17 die Kündigung. Daraufhin erfolgte 2 Tage später ein Brief mit den Worten " hiermit bestätige ich den Erhalt Ihres Kündigungsschreibens" .

    Ich dachte mir schon, sie hat nur den Erhalt bestätigt... nicht die Kündigung. Oder sehe ich das falsch ?

    jedenfalls kam dann bis zum 20.10.2017 nichts mehr.. und wir wussten nicht, hat sie es akzeptiert ? oder nicht ? Deswegen rief ich Sie dann um den 20.10 an und fragte wann wir denn die Übergabe der Wohnung machen können. Wir vereinbarten den 31.10. um 3. Gestern dann die Übergabe. . Alles soweit ganz gut verlaufen, keinerlei Mängel an der Wohnung ( wäre innerhalb von 3 Monaten ja auch komisch .. ) DANN folgte der Spruch, nachdem sie die Schlüssel in den Händen hielt. " Ich habe mit meinem Anwalt gesprochen, wir haben ja schon auf die fristlose Kündigung verzichtet, aber sie müssten uns dann noch eine Kaltmiete für den Monat November geben. Sie hätten ja eigentlich 3 Monate noch zahlen müssen, aber den Monat Dezember schenken wir Ihnen.

    Jetzt soll ich noch für einen Monat weiter zahlen obwohl ich keine Schlüssel habe und davon vorher nie die rede war?

    Und die Kaution bekommen wir auch erst wieder wenn ich diese Monatsmiete zahle, oder sie zieht das einfach von der Kaution ab und überweist uns nur den rest.

    Also mit anderen Worten.. wir wissen natürlich jetzt nicht wie wir unsere neue Kaution vollständig zahlen sollen.! Klar bekommen wir das irgendwie hin. Müssen wir in allen Punkten zurück stecken.. aber trotzdem finde ich das eine Frechheit .. und weiß natürlich jetzt nicht ob das alles rechtens ist...und einen Anwalt zu beauftragen kostet uns ja irgendwo dann fast genauso viel wie die Kaltmiete.( Beratungsschein bekommen wir nicht, löhne zusammen sind zu hoch ).

    Vielen Dank schon mal, wen ich bis hier her vollsabbeln durfte :) .

  • Da kann auch kein Anwalt helfen. Ihr habt den Fehler gemacht und habt nichts Schriftliches in der Hand. Für die neue Wohnung solltet ihr wissen, dass die Kaution nicht auf einen Schlag bezahlt werden muss, da hat man 3 Monate Zeit, um in 3 gleichen Teilen zu bezahlen.

  • Hallo,

    hier von Frechheit zu sprechen ist schon starker Tobak.

    Die Frechheit ging ja wohl vom Mieter aus, dieser sollte sich seinen Mietvertrag einmal genau durchlesen und dann handeln in der Form, dass er sich einfach an vertragliche Vereinbarungen hält.

    Einfach wäre gewesen, den Hund wieder zurück zu geben, noch einfacher, vorher mit dem Vermieter sprechen, dies sollte noch nicht einmal erwähnt werden müssen.

    Nun zu den dümmlichen Fehlern macht man noch dümmlichere Fehler dazu, was bitte möchtest du den beweisen was mündlich mit dem Ehemann der Vermieterin besprochen wurde, so dass du zu deinem vermeintlichen Recht kommen könntest???? NICHTS

    Der Vermieter agiert hier in vertraglichem Rahmen und hält sich an die Vereinbarungen, der Mieter hält sich an gar nichts und bemängelt die etwaige Frechheit des Vermieters.

    Viel Spass und macht weiter so, ich kann nur empfehlen weiter vertragliche Vereinbarungen einzugehen, von denen man im Ansatz schon weis dass man diese aufgrund der eigenen Unkenntnis und Ignoranz nicht einhalten kann, auch ihr werdet es lernen, bzw. Lehrgeld bezahlen.

    Gruß

    BHShuber

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