Auweia 
Sorry Miss Question, aber der erste Post klingt schon ziemlich nach Verschwörungstheorie, deshalb sollten die sicherlich nicht allzu ernst gemeinten Antworten nicht verwundern.
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Gemeinschaftsflächen und Außenanlagen verantwortlich. Er ist deshalb durchaus berechtigt, die Arbeiten zu vergeben. Ob er die Kosten mit den Mietern abrechnen kann und darf, ist ein anderes Thema und richtet sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag.
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Die Mieter müssen schriftlich über eintretende Änderugnen informiert werden, es geht ja schliesslich auch um Kosten die mit Sicherheit nicht der Vermieter trägt, sondern wir. Und darüber müssen die Mieter informiert werden. Dann müsste der Mietvertrag wegen der nun dazugekommenen Betriebskosten geändert werden
Es besteht keinerlei Verpflichtung für Vermieter, seine Mieter über jede Veränderung zu informieren, insbesondere dann nicht, wenn diese mit den Vereinbarungen im Mietvertrag bzw. mit den gesetzlichen Bestimmungen konform gehen. Auch eine Änderung von Mietverträgen ist nicht grundsätzlich erforderlich.
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Der Monatsdienst hat hier einwandfrei funktioniert, alle Nachbarn sind zufrieden gewesen. Warum dann das Ganze.
Hätte der Vermieter irgendwelche Beschwerden dies bezüglich, müsste er uns beisammen rufen oder den jeweils Zuständigen abmahnen. Aber doch nicht spontan mal eben einen Hausmeister einstellen.
Auch das ist ein Irrtum. Wie die Reinigung der gemeinschaftlichen Flächen und der Außenanlage erfolgt, ist und bleibt die Entscheidung des Vermieters und nicht der Mieter. Wenn die Vereinbarungen in den Mietverträgen es zulassen, kann dies auch jederzeit geändert werden wenn entsprechende Gründe vorliegen.
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Nachbarin lagert, trotz mündlicher Ermahnung des Hausverwalters bei der Hausversammlung, weiterhin Ihren gelben Sack und Pamperssäcke auf dem Balkon
Geht von den Säcken bei einer derartigen Lagerung irgendeine Gefährdung für die übrigen Bewohner des Hauses aus, bzw verschandeln diese das Straßenbild? Wenn nicht, hat der Vermieter hier keinen Handlungsbedarf.
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Auf Balkonen des DG liegen weiterhin noch Baumaterialen, die Vermieter versprachen bei der Hausversammlung, diese binnen zwei Wochen zu beseitigen. Ist mittlerweile auch schon 4Monate her
Ganz ehrlich ist dies Sache der Mieter der betroffenen Wohnungen. Diese sollten den Verwalter (Vermieter) unter Fristsetzung zur Mängelbeseitung auffordern und gleichzeitig die Selbsthilfe nach Fristablauf ankündigen und durchführen.
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Der Sandkasten, im momentanen Zustand, stellt eine große Gefahrenquelle dar. Auch hier waren die Versprechungen nur leere Luft.
Inwiefern?
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Vor einigen Wochen, wurde nur unsere Restmülltonne nicht entleert, obwohl passend rausgestellt. Nach Bemerken, sofortiger Anruf an die Hausverwaltung. Wieder mal Versprechen, dass Rückruf folgt. Nichts. Am Nachmittag wieder Anruf bei der Hauverwaltung, Gesprächspartner unwissend, wieder Versprechen dass Rückruf gleich folgt.... nichts
Ganz ehrlich? Was hat die Hausverwaltung damit zu tun? Die entsorgt sicherlich nicht die Mülltonnen. Was hindert also daran, die Rufnummer des Entsorgungsbetriebes ausfindig zu machen und sich so also an den direkten Ansprechpartner zu wenden?
Und zu dem Zitat von Berny:
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Diese Sockel für die Waschmaschinen sind natürlich viel zu niedrig. Sie sollten auf 1,50m erhöht werden, damit man die Maschinen dann noch bis unter die Kellerdecke quetschen kann
Ist sicherlich auch leicht ironisch gemeint, aber sicherlich die einzige Möglichkeit um Abhilfe zu schaffen. Denn eine Änderung der Abflüsse, insbesondere im Keller, wird noch schwieriger bzw. unmöglich sein....