Kündigungsfrist, Hilfe !!!

  • Hallo und eine schönen abend euch allen

    bräuchte euren Rat, also bin vor zwei Monaten in ein möbliertes Zimmer gezogen. Das Zimmer befindet sich in einer separaten Wohnung über der Vermieterin. Jedoch hat die Vermieterin schon von Anfang an gesagt (da ihr Dachboden über den Flur der Wohnung zu erreichen ist), dass sie ca. ein- bis zweimal im Jahr durch muss um Faschingskostüme oder Stühle zu holen, aber sie melde sich vorher an.

    Soweit so gut, leider steht sie jeden Tag in der Wohnung (hat einen Schlüssel) um mich (uns) zu „belehren“ dreht z.B. die Heizungen runter und macht Lichter aus. Eigentlich klingelt sie sobald ich nach hause komme wegen iwas. Ein Beispiel.... vor ein paar Tagen stand sie völlig wutentbrannt in der Wohnung weil mein Mitbewohner ( bewohnt das Zimmer nebenan) seinen Drucker auf Standbay hatte und zu viele Schuhe draußen stehen würden. Bisher sind wir aber immer höflich und ruhig geblieben.

    Nun möchte ich aber gerne so schnell wie möglich kündigen, da man überhaupt nicht zur Ruhe kommt und echt nicht zu ertragen ist. Meine Frage nun endlich ;) wie lange habe ich Kündigungsfrist? Drei Monate sind es nicht, da es ja nur ein möbliertes Zimmer ist. Kann man Zimmer auch zum 15. kündigen. Wie lange wäre dann die Kündigungsfrist? vier Wochen oder nur zwei? da die Vermieterin auch ausdrücklich sagte, dass wir die Küche und das Bad nur mitbenutzen....

    Sie hat uns auch schon deutlich gesagt wir sollten doch ausziehen ( sehr seltsam wieso vermietet man dann überhaupt) und das hat sie nun schon zweimal, einmal sagte sie „zwei Wochen Kündigungsfrist“ und das andere mal „vier Wochen“. Kann ich womöglich eine außerordentliche Kündigung einreichen?

    Würde das gerne ganz ruhig und richtig angehen damit sie nicht völlig durchdreht... Sooo :)
    ich hoffe iwer kann mir helfen freue mich auf eine baldige Antwort von euch „ Experten“

  • Hallo Wildrosen,

    ich würde doch erstmal den Schliesszylinder austauschen und die Reaktion abwarten.
    Wenn si so dahinwirft: „zwei Wochen Kündigungsfrist“ und das andere mal „vier Wochen“, so würde ich das nicht unbedingt als eine wirksame Erklärung sehen.

  • Hmm wenn ich das richtig verstanden habe handelt es sich um ein möbliertes Zimmer außerhalb der Wohnung der Vermieterin. In diesem Fall gelten die gleichen geseztlichen Kündigungsfristen wie für Wohnungen, also drei Monate.

    Es wäre dann aber auf jeden Falls sinnvoll, bei dem Verhalten der Vermieterin nach Absprache mit den Mitbewohnern das Schloss der Wohnungstür zu wechseln, denn auch wenn die Vermieterin in einer anderen Wohnung nur möblierte Zimmer vermietet, so hat sie dennoch in der Wohnung selbst nichts zu suchen und muss sich für entsprechende Besuche anmelden.

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