• Hallo zusammen,

    habe seit 01.11 eine Wohnung gemietet am Rande Stuttgarts (kleiner Vorort), die kalt 505,--€ kostet, warm 670,--€. Sie war mit ca. 53 qm ausgeschrieben über Makler.(2-Zimmer)

    Habe nun nachgemessen, es sind aber nur 42 qm. Darf man einen Balkon zu einem Drittel oder Hälfte mitberechnen? Auch ohne Überdachung? Dann käme ich auf 44 qm.(Balkon hat extra noch 6qm)

    (mit Balkon)

    Wieviel € darf es über dem Mietspiegel von Stuttgart-Mühlhausen liegen?

    Ab wann ist es Wucher? Baujahr der Wohnung ist 2001.

    Falls Wucher, was tun? Will halt auch keinen Ärger mit der Vermieterin.....

  • Wohnfläche Aktuelle Werte Oktober Werte Vergangenheit September
    Ø in €
    pro m² Min. in €
    pro m² Max. in €
    pro m² Ø in €
    pro m² Min. in €
    pro m² Max. in €
    pro m²

    40 - 80 m² 9,58 4,14 29,07 9,41 4,53 29,07

    Das Rote wäre der durchschnittliche Mietspiegel, aber minimum 4,14 € pro qm und max 29,07 ist doch eine krasse Spanne. und 9,58 der Durchschnitt.

    Ich zahle knapp 12€ pro qm. Wo beginnt dann Wucher?

  • Bitte legen Sie Ihren Mietvertrag einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vor. Mit Ihren Angaben ist nichts anzufangen, denn bei jedem Mietspiegel ist auch eine Anleitung, wie dieser zu lesen und zu verstehen ist.

    Wenn Ihre Wohnung tatsächlich um 9 m² kleiner als angegeben ist, dann ist das ein Mangel und Sie sollten die Miete mindern.

    Wie das gemacht wird, finden Sie hier: Keine ?doppelte Toleranzgrenze? bei falschen Wohnflächenangaben Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net

  • Was ist günstiger oder besser?

    Anwalt oder in Mietverein einzutreten? Lohnt sich das in Mietverein einzutreten?

    Kann man gleich sein Anliegen geltend machen oder erst ab einer bestimmten Frist? Gelesen hab ich, dass man jeweils immer nur am 01.01 in Mietverein eintreten kann.....
    Von einer Frist hab ich nichts gelesen....

  • Besser ist auf jeden Fall ein Anwalt für Mietrecht, denn der kümmert sich in der Regel um seine Mandanten. Bei einem Mieterverein müdden Sie oft auf die Beratung durch einen Vertragsanwalt lange warten.

    Aber, was Sie im ersten Beitrag geschrieben haben war nicht der Mietspiegel von Stuttgart, sondern eine Tabelle erzielter Mietpreise. Und das sind 2 Paar Schuhe. Der Mietspiegel in kompakter Form sieht nämlich so aus:

    http://www.pro-wohnen.de/Mietspiegel-Mi…ttgart-2010.pdf

    Informationen zum Mietspiegel Stuttgart für 2010

    Den ausführlichen Mietspiegel können Sie aber beim Mieterverein erwerben.

  • Hallo Sissi1988,

    "Sie war mit ca. 53 qm ausgeschrieben über Makler.(2-Zimmer)
    Habe nun nachgemessen, es sind aber nur 42 qm."
    Abweicung von >10% ist ein Mangel und braucht nicht akzeptiert zu werden. Stehen die 53m² im Mietvertrag?

    "Darf man einen Balkon zu einem Drittel oder Hälfte mitberechnen? Auch ohne Überdachung?"
    Ja, 1/3 schon; 1/2 weiss ich nicht.

  • Neues anderes Problem: Ich habe nochmal nachgemessen. Die Wohnung hat mit Viertel des Balkones 48qm (mit Bad breite Abstellflächen mal mitgerechnet).

    Die Wohnung wurde mit 53qm angegeben, also sind es GENAU 10% weniger als angegeben. Das heißt für mich wohl, Pech gehabt, oder?

    Bei 1qm weniger hätte ich Mietminderung bekommen.

    Die Wohnung ist eh schon so teuer, weit über dem Mietspiegel und dann noch 5 qm kleiner als angegeben.

    Kann man da rein gar nichts machen?

    Für diese Kaltmiete von 505 € bekomme ich in Stgt-Mühlhausen Wohnungen mit 56-70qm, sogar 3 Zi.

    Zählt man die breiteren Flächen zum Abstellen von Shampoo, Duschgel usw. mit oder zieht man das ab zur Wohnfläche?

  • Ist die Wohnfläche von 53 qm im Mietvertrag ausgewiesen oder beruht dies nur auf Angaben in der Anzeige des Maklers? Im letzteren Fall dürfte es schwierig werden Ansprüche wegen einer falschen Flächenangabe durchzusetzen. Eine Angabe der Wohnfläche in Mietverträgen ist nicht zwingend vorgeschrieben.

    Ist die Fläche im Mietvertrag nicht vereinbart, bleibt meines Erachtens nur die Möglichkeit, die erste Abrechnung abzuwarten und zu schauen, mit welcher Flächenangabe die Wohnung dort geführt wird.

  • Es steht im Mietvertrag drin die 53qm. Der Makler hatte es auch so in seinem Inserat aufgegeben, habe ich auch noch da.

    Ich habe dann 48 qm. Sprich genau 10% weniger als angegeben.

    Im Gesetz steht was von MEHR als 10%, dann gibt es MInderung.

    Heisst das, bei 10% gibt es nichts?

  • Hallo Sissi,

    so langsam tut es weh mit Ihren Fragen. Ich habe Ihnen in einer meiner Antworten 2 Links gegeben, in denen Sie sich über die Anwendung eines Mietspiegels informieren können. Und dann gibt es auch noch Google, dort werden Sie mit weiteren Informationen versorgt.

    Ein wenig müssen Sie schon aktiver werden, um heraus zu finden, ob Sie über den Tisch gezogen worden oder nicht.

    Und hier zum Schluss ein Lexikon, das Sie mal studieren sollten:

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

  • Wenn ich den bereits von Mainschwimmer geposteten Mietspiegel von Stuttgart zu Rate ziehe, kann ich hier keine Mietwucher entdecken.

    Von Mietwucher im eigentlichen Sinn spricht man bei einer Abweichung von der ortsüblichen Vergleichsmiete von 50 Prozent und mehr. Eine Miepreisüberhöhung beginnt bei ca. 20 Prozent.

    Auch müssen Sie davon ausgehen, dass sich Ansprüche in beiden Fällen sicherlich nur gerichtlich durchsetzen ließen.

    Wenn Ihnen die gemietete Wohnung zu teuer erscheint, so hindert Sie keiner daran, das Mietverhältnis fristgemäß zu kündigen und eine günstigere Wohnung zu suchen. Dies ist dann sicherlich auch der einfachere Weg.

  • Zählt man die breiteren Flächen zum Abstellen von Shampoo, Duschgel usw. mit oder zieht man das ab zur Wohnfläche?


    Wohnflächen sind die Bodenflächen, gemessen von Wand zu Wand (also Fussleisten unberücksichtigt. Nicht dazu zählen Türfüllungen, Säulen, Flächen unter 1m Stehhöhe. Flächen zw. 1 und 2m Stehhöhe nur zu 50%.
    Ähem, Dein VM hat wohl herausgekitzelt, was herauszukitzeln war...

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