War bei uns ähnlich, nach 17 Jahren fällt dem Vermieter auf das Flucht und Rettungswege nicht frei sind.
Fakt ist aber der Hausflur ist i.d.R nicht Gegenstand des Mietvertrages.
War bei uns ähnlich, nach 17 Jahren fällt dem Vermieter auf das Flucht und Rettungswege nicht frei sind.
Fakt ist aber der Hausflur ist i.d.R nicht Gegenstand des Mietvertrages.
Der freie Tag geht auf eigene Kappe, was nicht so schön ist.
Stellt sich nur die Frage wenn die Instandsetzung z.B. eine Woche oder mehr in Anspruch nimmt, muss ich das dann auch hinnehmen und Urlaub machen?
Das sollte normalerweise bekannt sein.
Die arbeiten sind bekannt.
Entweder hat man dem Vermieter einen Schaden gemeldet, der dann behoben wird
Richtig
Da braucht man schon ein wenig Infos, auch welche Firmen kommen und womit die beauftragt wurden.
Malerarbeiten werden durchgeführt.
Andernfalls könnte ja irgend wer auftauchen, der gar nicht vom Vermieter bestellt wurde.
Der Vermieter hat die Firma beauftragt.
Warum musst Du den ganzen Tag anwesend sein?
Weil die Handwerker den ganzen Tag benötigen um die arbeiten auszuführen.
Niemand.
Gibt es eine Grundlage dazu?
die Handwerker rein zu lassen.
Es geht nicht nur darum die Handwerker herein zu lassen sondern hätte auch gerne eine kleine Übersicht was da gemacht wird.
Aber ich muss den ganzen Tag während dieser Maßnahme anwesend sein.
Wer bezahlt das?
Der Vermieter muss in der Wohnung Instandsetzungen durchführen lassen durch beauftragte Handwerker.
Dafür ist erforderlich, dass ich den ganzen Tag zu Hause anwesend sein muss.
Steht mir für diese Zeit dafür eine Entschädigung zu?
Das geht natürlich nur als Schätzung.
Wie könnte so etwas aussehen?
In der nächsten NK Abrechnung schaut man sich an, ob die Stromkosten eine für die Gesamtwohnfläche normal übliche Größenordnung hat.
In der letzten Stromrechnung sind die verschiedene Zeiträume mit den Stromverbräuchen angegeben wobei mir aufgefallen sind das einige Zeiträume hohe Stromverbräuche anzeigen und andere nur geringfügige.
Treppenzeitlichtschalter nachrüsten... fertig...
Ist schon vorhanden und auf 2 Minuten eingestellt.
Deshalb sollte man auch den Vermieter über das Problem in Kenntnis setzen.
Habe ich gemacht.
Abgerechnet werden sollte nur das, was die Mieter an Kosten verursacht haben.
Wie wird da eine Aufteilung der kosten vorgenommen?
Licht braucht relativ wenig Strom, daher sind die Kosten vermutlich gering.
Das kommt darauf an wieviel Leuchtmittel eingeschaltet sind und wie lange?
Mein Rechenbeispiel, 3 Glühbirnen a 60 Watt.
Wir haben das Problem, dass beauftragte Dienstleister vom Vermieter die Kellerräume betreten und beim verlassen die Beleuchtung nicht ausschalten.
Die Kellerbeleuchtung ist dann tage bzw. wochenlang an und die Mieter müssen dann die Stromverbräuche bezahlen.
Ist es es erlaubt einen Aushang anzubringen das Licht auszuschalten?
Dort steht nichts von Zurückbehalt, sondern nur, dass wenn man selber den korrekten Betrag ausgerechnet hat, und sich dann ein Guthaben ergibt, kann man dieses von der Mietzahlung abziehen nach vorheriger Ankündigung.
Ich habe aber einen komischen Beigeschmack die Miete zu kürzen, da diese Mietvertraglich vereinbart ist.
Nur die Nachzahlung kann man dann zurück behalten.
Ich habe keine Nachzahlung.
Meine Nebenkostenvorauszahlungen wurden nicht vollständig bei der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt.
Man kann zum Beispiel zum Vermieter hin gehen und die Einsicht direkt persönlich verlangen.
Das geht nicht, ich komme nur mit Termin auf das Betriebsgelände von dem Vermieter.
Wie schon gesagt, selber den korrekten Betrag mit der tatsächlichen Vorauszahlung berechnen.
Habe ich gemacht sonst wüste ich gar nicht das bei der Nebenkostenabrechnung die vollständigen Nebenkostenvorauszahlungen nicht berücksichtigt wurden.
Da ich hier lange nichts gehört habe und nicht weiter gewuste habe ich bereits schriftlich anekündigt ab April die Nebenkostenvorauszahlungen zurück zu halten, bis die Nebenkostenabrechnung abgeschlossen ist.
Habe auch gelesen, dass der Vermieter 30 Tage nach zugestellter Nebenkostenabrechnung eine Überzahlung an den Mieter zu überweisen hat.
Nein, eine Zurückbehaltung ist nicht möglich, wenn eine formell korrekte Abrechnung vorliegt.
Der Vermieter reagiert aber nicht auf meine Schreiben.
Ich habe aber gelesen, wenn man mir die Einsicht in die Abrechnungsbelege verweigert, dass ich die zukünftigen Nebenkostenvorauszahlungen zurückhalten (Zurückbehaltungsrecht) kann.
Dann habe ich das falsch verstanden was Du in #6 geschrieben hast?
Bei inhaltlichen Fehlern berechnet man den korrekten Betrag selbst, und man widerspricht der Abrechnung nicht nur, sondern man führt sachlich auf, was in der Abrechnung falsch ist.
Ich habe der Nebenkostenabrechnung bereits Anfang Februar 2025 widersprochen und Einsicht in die Abrrechnungsbelege beantragt.
Bereits im September 2024 habe ich darauf hingewiesen, dass zu wenig Nebenkostenvorauszahlungen bei der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt worden sind.
Sehr oft ist es dafür aber nötig, dass man sich die Rechnungen vom Vermieter zeigen lässt, wofür man einen Anspruch hat.
Da passiert abr nichts, was kann ich noch machen?
Das einzigste Druckmittel was ich sehe sind die zukünftigen Nebenkostenvorauszahlungen zurück zu halten (Zurückbehaltungsrecht).
Die Hausverwaltung hat bis heute nicht reagiert auf meine Schreiben vom September 2024 und zusätzlich habe ich Anfang Februar 2025 schriftlich Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung eingereicht.
Kann mir jemand weiterhelfen, ob ich die zukünftigen Nebenkostenvorauszahlungen zurückbehalten kann und was ich dabei beachten muss?
Hat keiner einen Tipp?
Die Heizung fällt trotz Reparatur regelmäßig aus.
Unsere Heizung ist defekt und der Notdienst hat die Heizung herunter gefahren.
Habe mir leihweise jetzt Heizlüfter besorgt.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Es wäre wirklich lieb wenn sich das mal einer durchschauen kann um mich auf den grünen Zweig zu bringen.
Du kannst ja schon einmal prüfen ob die Nummern von deinen Heizkostenverteilern die richtigen sind und die Verbrauchseinheiten addieren.
Was ist ein Wiederkehrender Beitrag und was für arbeiten macht der Hausmeister?
Wenn mit den Mietern vereinbart wurde, dass diese den Winterdienst übernehmen um Kosten zu sparen, dann haben diese auch das Recht, dieser Pflicht nachzukommen.
Im Mietvertrag ist geregelt, dass die Winterwartung durch die Mieter erfolgt.
Eine andere Situation ist es erst wieder, wenn dies nicht erledigt wird.
Ich bin meiner Winterwartung immer nachgekommen allerdings die andere Mietpartei nicht.
Habe einmal die Zustimmungserklärung anonym hochgeladen.
Hat keiner einen Tipp bzw. fehlen noch Angaben die ich nachreichen sollte?
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!