Mietminderung wegen Wasserschäden Wie fordert man sie an? Wie wird sie berechnet?

  • Hallo zusammen,

    am letzten 4. Januar, als ich aus den Weihnachtsferien zurückkam, fand ich mein Badezimmer, die halbe Küche und einen Teil des Wohnzimmers überschwemmt vor. Die Wände und Decken dieser Räume waren nass, und das Wasser tropfte herunter. Ich habe die Hausverwaltung sofort über die Notrufnummer informiert, um zwei Uhr nachts. Leider wurde nicht umgehend etwas unternommen, um den Schaden zu beheben. Der Mitarbeiter teilte lediglich mit, dass „eine Lösung gefunden werde“.

    Erst am Montag, dem 6. Januar, nachdem ich den Hausmeister kontaktiert hatte, der kurze Zeit später meine Wohnung aufsuchte, wurde der Rohrbruch repariert. Am darauffolgenden Tag, dem 7. Januar, wurde ein Trocknungsgerät im Badezimmer installiert.

    Meine Waschmaschine wurde durch den Wasserschaden stark beschädigt, sodass ein Teil ausgetauscht werden musste. Sie wurde von einem Reparaturdienst übernommen, und ich habe sie erst heute zurückbekommen.

    Nun stellt sich mir die Frage: Wie kann ich eine Mietminderung beantragen und wie berechne ich diese? Leider kann ich erst am 27. Januar Unterstützung vom Mieterschutzbund erhalten, da ich für dieses Datum einen Termin bekommen habe.

    Danke für die Aufmerksamkeit :)

  • Meine Waschmaschine wurde durch den Wasserschaden stark beschädigt, sodass ein Teil ausgetauscht werden musste. Sie wurde von einem Reparaturdienst übernommen, und ich habe sie erst heute zurückbekommen.

    Das wäre eigentlich eine Fall für deine Versicherung.

    Nun stellt sich mir die Frage: Wie kann ich eine Mietminderung beantragen und wie berechne ich diese?

    Grundsätzlich wird eine Mietminderung nicht beantragt, Sie wird getätigt.... Das wesentliche Kriterium ist die Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Mietsache. Bei einem Wasserschaden dürfte dieser Fall durchaus vorliegen, meine Vermutung.

    Insofern ist dann nun die Frage, wie lange war die Nutzbarkeit eingeschränkt, und wie stark. Den Zeitraum könnte man vermutlich taggenau abgrenzen, die stärke der Einschränkung ist ein Frage die nur du beantworten kannst... Wenn die Wohnung faktisch nicht mehr nutzbar war, kann das auch bis zu 100% Mietminderung gehen...

    Wichtig wäre vielleicht noch das rückwirkend getätigte Mietminderungen immer problematisch sind, insofern wäre der zeitliche Zusammenhang zwischen Ursache und Kürzung durchaus sinnvoll...

  • Das wäre eigentlich eine Fall für deine Versicherung.

    Wieso, die Waschmaschine ist nicht Schadensverursacher sondern ein Rohrbruch.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Ich meinte damit die Kosten für die Reparatur der Maschine...

    Der Geschädigte muss aber nicht mit seiner Versicherung die Beschädigung an seiner Waschmaschine regulieren da er nicht der Schadensverursacher ist oder habe ich etwas falsch verstanden?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Die Versicherung des Vermieters wird gewöhnlich die Kostenübernahm für den Hausrat ablehnen.

    Grund ist gewöhnlich das kein Verschulden bei einem anlasslosen Rohrbruch vorliegt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!