Nebenkosten Vorauszahlungen falsch und angezweifelte Stromverbräuche

  • Habe meine Nebenkostenabrechnung für 2023 Anfang September 2024 erhalten.

    Es wurden aber zu wenig Vorauszahlungen berücksichtigt und bei dem neu installierten Stromzähler liegt vermutlich ein Übermittlungsfehler vor.

    Habe keinen direkten Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung eingelegt aber schriftlich darauf hingewiesen.

    Der Eingang dieses Schreibens wurden mir schriftlich bestätigt.

    Mir ist schon bewusst, dass die Stromkosten gestiegen sind aber mir ist aufgefallen, dass wir 2022 für Allgemeinstrom( Hausflurbeleuchtung und den Betrieb der Gas Zentralheizung) 295 € bezahlt haben und 2023 haben wir 496 € bezahlt.

    Das Haus ist eine kleine Einheit und wird von 2 Personen bewohnt.

    Bei dem Stromzähler ist mir aufgefallen, der Aufkleber zeigt den Zählerstand vom Ausbau des alten Stromzählers und den Zählerstand beim Einbau des neuen Zählers.

    Wie ist es möglich das unter 1.8.0 auf dem Aufkleber 18.743kWh steht aber auf der digitalen Anzeige nur 568kWh?

    Die Hausverwaltung hat sich bis heute nicht gemeldet.

    Was kann ich machen, dass ich meine nicht berücksichtigten Nebenkostenvorauszahlungen zurück erhalte und die Stromverbräuche geprüft werden?

    Dateien

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Wie ist es möglich das unter 1.8.0 auf dem Aufkleber 18.743kWh steht aber auf der digitalen Anzeige nur 568kWh?

    Die 18743 ist offenbar der Stand des alten Zählers zum Zeitpunkt des Ausbaus. Daher kann ich jetzt von der Beschreibung her kein Problem erkennen. Der neue Zähler kann nicht des Stand des alten anzeigen, das ist nie.

    Was kann ich machen, dass ich meine nicht berücksichtigten Nebenkostenvorauszahlungen zurück erhalte

    Man berechnet selber, welche Nachzahlung sich ergibt, wenn die korrekte Vorauszahlung abgezogen wird und überweist diesen Betrag.

  • Die 18743 ist offenbar der Stand des alten Zählers zum Zeitpunkt des Ausbaus.

    Das ist nicht richtig, der Zählersstand des ausgebauten Zählers steht rechts auf dem Aufkleber und der Zählerstand des neuen Zählers steht links auf dem Aufkleber.

    Der neue Zähler kann nicht des Stand des alten anzeigen, das ist nie.

    Das ist richtig habe ich aber auch nicht geschrieben.

    Man berechnet selber, welche Nachzahlung sich ergibt, wenn die korrekte Vorauszahlung abgezogen wird und überweist diesen Betrag.

    Ich habe aber 600 € mehr an Nebenkostenvorauszahlungen geleistet, diese wurden aber nicht berücksichhtigt bei der Nebenkostenabrechnung.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • steht rechts auf dem Aufkleber

    Rechts auf dem Aufkleber steht die Zählernummer des ausgebauten Zählers.

    Davon abgesehen kann man sich die Rechnungen vom Vermieter zeigen lassen, und dann kann man die Beträge vergleichen.

    Ich habe aber 600 € mehr an Nebenkostenvorauszahlungen geleistet

    Wie gesagt, den korrekten Betrag abziehen von den Gesamtkosten, und dann ergibt sich ja der korrekte Betrag zur Nachzahlung

  • Rechts auf dem Aufkleber steht die Zählernummer des ausgebauten Zählers.

    Da haste recht, habe ich überprüft.

    Davon abgesehen kann man sich die Rechnungen vom Vermieter zeigen lassen, und dann kann man die Beträge vergleichen.

    Ich bekomme nicht einmal eine Antwort auf meine Anfrage, da bekomme ich auch vermutlich keinen Termin für die Belegeinsicht.

    Was ich noch nicht verstanden habe, warum links auf dem Aufkleber unter 1.8.0 18.743kWh steht und auf dem Display unter 1.8.0 auf der digitalen Anzeige nur 568kWh?

    Die 1.8.0 auf dem Display 1.8.0 (Links) kann man schlecht sehen, kann aber gerne ein neues Bild machen.

    den korrekten Betrag abziehen von den Gesamtkosten, und dann ergibt sich ja der korrekte Betrag zur Nachzahlung

    Ich habe keine Nachzahlung daher kann ich auch nichts abziehen.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Ich bekomme nicht einmal eine Antwort auf meine Anfrage

    Dazu ist ein Vermieter auch nicht verpflichtet. Der Vermieter hat seine Abrechnung gemacht. Wenn man als Mieter etwas für falsch hält, muss man das sachlich erklären.

    bekomme ich auch vermutlich keinen Termin für die Belegeinsicht

    Dazu ist ein Vermieter verpflichtet und es gibt Mittel, ihm dafür Druck zu machen. Aber da die Strompreise tatsächlich gestiegen sind, halte ich den Betrag für plausibel. Eine Überprüfung wird also vermutlich nichts anderes ergeben.

    Was ich noch nicht verstanden habe, warum links auf dem Aufkleber unter 1.8.0 18.743kWh steht

    Ich denke, diese 1.8.0 ist eher nur verwirrend und hat keine weitere Bedeutung. Ich weiß jedenfalls nicht, was dies bedeuten soll. Auf dem Aufkleber steht "Datum" darüber, aber das ergibt auch keinen rechten Sinn. Fakt ist, dass ein neuer Zähler bei etwa Null beginnt zu laufen. Somit sind die 568 kWh als Verbrauch auf dem neuen Zähler plausibel. Der Verbrauch des alten Zählers bis zum Wechsel kommt hinzu. Würde man die Rechnung einsehen, sind dort sicherlich beide Zähler aufgeführt mit ihren jeweiligen Werten.

    Ich habe keine Nachzahlung daher kann ich auch nichts abziehen.

    Somit ergibt sich nach Abzug der richtigen Vorauszahlung ein entsprechend höheres Guthaben. Das fordert man vom Vermieter. Sollte er es nicht auszahlen, verrechnet man das nach vorheriger Ankündigung mit der laufenden Miete. So ist das nach dem Gesetz vorgesehene Vorgehen. Also im Prinzip ganz einfach für einen Mieter. Wenn der Vermieter meint, dass die Einwände falsch sind, wird er sich schon entsprechend äußern in einer Antwort.

  • Wenn man als Mieter etwas für falsch hält, muss man das sachlich erklären.

    Habe ich doch gemacht, habe schriftlich um überprüfung der Nebenkostenvorauszahlung und der Stromverbräuche hingewiesen.

    Aber da die Strompreise tatsächlich gestiegen sind, halte ich den Betrag für plausibel.

    Finde nur das bei Hausflurbeleuchtung und den Betrieb der Gas Zentralheizung und einen 2 Personen Haushalt sehr hoch ist.

    Ich weiß jedenfalls nicht, was dies bedeuten soll.

    Es wird vermutlich einen Zusammenhang geben, da es auch im Zähler auf den Display steht.

    Ich versuche einmal den Netztbetreiber zu erreichen.

    Somit sind die 568 kWh als Verbrauch auf dem neuen Zähler plausibel.

    Denke ich auch.

    Der Verbrauch des alten Zählers bis zum Wechsel kommt hinzu.

    Das ist richtig.

    Würde man die Rechnung einsehen, sind dort sicherlich beide Zähler aufgeführt mit ihren jeweiligen Werten.

    Werde ich nochmal versuchen.

    Sollte er es nicht auszahlen, verrechnet man das nach vorheriger Ankündigung mit der laufenden Miete. So ist das nach dem Gesetz vorgesehene Vorgehen.

    Wo kann ich das nachlesen?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • das bei Hausflurbeleuchtung und den Betrieb der Gas Zentralheizung und einen 2 Personen Haushalt sehr hoch ist

    Kommt drauf an, was da an Verbrauchern alles dran hängt. Vielleicht wurde etwas in eine Steckdose des Allgemeinstroms eingesteckt, was nicht über dieses laufen dürfte.

    Wo kann ich das nachlesen?

    In §387-390 BGB.

  • Ich habe mit dem Netzbetreiber und dem Stromlieferanten gesprochen.

    Auf dem Aufkleber links ist der Zählerstand beim Ausbau des alten Stromzählers.

    Ich finde ist ein wenig ungünstig vermerkt da man die Zahl nicht zuordnen konnte.

    Der Stromlieferant ist der Meinung, dass die Stromverbräuche möglich sein könnten allerdings ohne weitere Prüfung.

    Finde es nur teuer, dass ich monatlich 21 € für Hausflurbeleuchtung und den Betrieb der Gas Zentralheizung in einen 2 Personen Haushalt bezahlen muss.

    Wird vermutlich so sein.


    Vielleicht wurde etwas in eine Steckdose des Allgemeinstroms eingesteckt, was nicht über dieses laufen dürfte.

    Kann ich mir nicht vorstellen, wäre mir vermutlich auch aufgefallen, da ich viel von zu Hause arbeite und Steckdosen eigentlich nur im Keller sind.

    In §387-390 BGB.

    :thumbup:

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • 1.8.0 ist das erste Zählwerk eines digitalen Stromzählers. Dies erfasst die aus dem Netz entnommene und an die Verbraucher hinter dem Zähler geflossene Energiemenge.

    Wenn es ein Zweirichtungs-Zähler ist, dann gibt es ein zweites Zählwerk 2.8.0, das die aus dem Haus ins Netz eingespeiste Strommenge erfasst (z.B. bei PV oder BHKW). Oft werden solche Zähler aber auch eingebaut, wenn es (noch) gar keine Einspeisung gibt.

  • Die Hausverwaltung hat bis heute nicht reagiert auf meine Schreiben vom September 2024 und zusätzlich habe ich Anfang Februar 2025 schriftlich Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung eingereicht.

    Kann mir jemand weiterhelfen, ob ich die zukünftigen Nebenkostenvorauszahlungen zurückbehalten kann und was ich dabei beachten muss?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Kann mir jemand weiterhelfen, ob ich die zukünftigen Nebenkostenvorauszahlungen zurückbehalten kann und was ich dabei beachten muss?

    Nein, eine Zurückbehaltung ist nicht möglich, wenn eine formell korrekte Abrechnung vorliegt. Bei inhaltlichen Fehlern berechnet man den korrekten Betrag selbst, und man widerspricht der Abrechnung nicht nur, sondern man führt sachlich auf, was in der Abrechnung falsch ist. Sehr oft ist es dafür aber nötig, dass man sich die Rechnungen vom Vermieter zeigen lässt, wofür man einen Anspruch hat. Für die Geltendmachung von Einwänden hat man 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit.

  • Nein, eine Zurückbehaltung ist nicht möglich, wenn eine formell korrekte Abrechnung vorliegt.

    Der Vermieter reagiert aber nicht auf meine Schreiben.

    Ich habe aber gelesen, wenn man mir die Einsicht in die Abrechnungsbelege verweigert, dass ich die zukünftigen Nebenkostenvorauszahlungen zurückhalten (Zurückbehaltungsrecht) kann.

    Dann habe ich das falsch verstanden was Du in #6 geschrieben hast?

    Bei inhaltlichen Fehlern berechnet man den korrekten Betrag selbst, und man widerspricht der Abrechnung nicht nur, sondern man führt sachlich auf, was in der Abrechnung falsch ist.

    Ich habe der Nebenkostenabrechnung bereits Anfang Februar 2025 widersprochen und Einsicht in die Abrrechnungsbelege beantragt.

    Bereits im September 2024 habe ich darauf hingewiesen, dass zu wenig Nebenkostenvorauszahlungen bei der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt worden sind.

    Sehr oft ist es dafür aber nötig, dass man sich die Rechnungen vom Vermieter zeigen lässt, wofür man einen Anspruch hat.

    Da passiert abr nichts, was kann ich noch machen?

    Das einzigste Druckmittel was ich sehe sind die zukünftigen Nebenkostenvorauszahlungen zurück zu halten (Zurückbehaltungsrecht).

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Dann habe ich das falsch verstanden was Du in #6 geschrieben hast?

    Dort steht nichts von Zurückbehalt, sondern nur, dass wenn man selber den korrekten Betrag ausgerechnet hat, und sich dann ein Guthaben ergibt, kann man dieses von der Mietzahlung abziehen nach vorheriger Ankündigung.

    Ich habe aber gelesen, wenn man mir die Einsicht in die Abrechnungsbelege verweigert, dass ich die zukünftigen Nebenkostenvorauszahlungen zurückhalten (Zurückbehaltungsrecht) kann.

    Nur die Nachzahlung kann man dann zurück behalten.

    Es reicht aber nicht aus, wenn der Vermieter nicht reagiert. Keine Reaktion ist nicht gleichzusetzen mit Verweigerung. Da gehört mehr dazu. Man kann zum Beispiel zum Vermieter hin gehen und die Einsicht direkt persönlich verlangen. Wenn dann gesagt wird, das geht nicht, dann ist es eine Verweigerung.

    dass zu wenig Nebenkostenvorauszahlungen bei der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt worden sind.

    Wie schon gesagt, selber den korrekten Betrag mit der tatsächlichen Vorauszahlung berechnen. Eventuell auch die Abrechnung an service@nebenkosten-berechnen.de schicken und prüfen lassen, wenn man sich nicht ganz sicher ist.

  • Dort steht nichts von Zurückbehalt, sondern nur, dass wenn man selber den korrekten Betrag ausgerechnet hat, und sich dann ein Guthaben ergibt, kann man dieses von der Mietzahlung abziehen nach vorheriger Ankündigung.

    Ich habe aber einen komischen Beigeschmack die Miete zu kürzen, da diese Mietvertraglich vereinbart ist.

    Nur die Nachzahlung kann man dann zurück behalten.

    Ich habe keine Nachzahlung.

    Meine Nebenkostenvorauszahlungen wurden nicht vollständig bei der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt.

    Man kann zum Beispiel zum Vermieter hin gehen und die Einsicht direkt persönlich verlangen.

    Das geht nicht, ich komme nur mit Termin auf das Betriebsgelände von dem Vermieter.

    Wie schon gesagt, selber den korrekten Betrag mit der tatsächlichen Vorauszahlung berechnen.

    Habe ich gemacht sonst wüste ich gar nicht das bei der Nebenkostenabrechnung die vollständigen Nebenkostenvorauszahlungen nicht berücksichtigt wurden.

    Da ich hier lange nichts gehört habe und nicht weiter gewuste habe ich bereits schriftlich anekündigt ab April die Nebenkostenvorauszahlungen zurück zu halten, bis die Nebenkostenabrechnung abgeschlossen ist.

    Habe auch gelesen, dass der Vermieter 30 Tage nach zugestellter Nebenkostenabrechnung eine Überzahlung an den Mieter zu überweisen hat.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!