Ich kann dich da schon verstehen. Aber es ist einfach nicht so wie du denkst.
Ich gehe davon aus, dass dein Abrechnungsjahr vom 01.04. eines Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres geht. Du hast in einem Abrechnungsjahr Heizkosten iHv 550€ gehabt. In dem Jahr, in dem du ausziehst, trägst du anteilig die Kosten auf die Gesamtkosten des entsprechenden Abrechnungsjahres.
Das heißt jetzt hier konkret. Du schuldest ihm noch die anteiligen Betriebskosten für das aktuelle Abrechnungsjahr 2014/2015, sprich 01.04.2014 bis 31.03.2015. Er kann jetzt alle Betriebskosten ganz normal sammeln, auch bspw. die kommenden Winterdienstkosten, die kommenden Heizkosten usw. Über diese Betriebskosten kann er bis zum 31.03.2016 abrechnen. Für die anfallenden Betriebskosten für das eben genannten Abrechnungsjahr hast du anteilig die Betriebskosten zu tragen (wenn mietvertraglich natürlich alles richtig vereinbart wurde).