Beiträge von toffer2105

    Warum lässt Du dir vom Exmann nicht einfach einen Untermietvertrag ausstellen, den Du dann dem Jobcenter vorlegen kannst?

    das ist doch eine gute Möglichkeit. Das UNtermietverhältnis ist aber zustimmungsbedürftig. Der Vermieter kann das aber nur ablehnen, wenn besondere Umstände vorliegen, die hier nicht gegeben sind. Holt ihr euch nicht die Zustimmmung, kann das Hauptmietverhältnis gekündigt werden.


    Es gibt doch immer Vorgaben für solche Schreiben

    nicht wirklich. Sie sind formlos.

    Naja setz ein Schreiben auf, indem du dich für die anscheinende Bestellung bedankst, dass du jedoch bis zur Lieferung eine notdürftige Reparatur benötigst, da der jetzige Zustand nicht länger zumutbar ist. Sollte er nicht innerhalb weniger Tage reagieren, musst du irgendwie nen Handwerker mit der notdürftigen Reparatur beauftragen unter dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.

    Probleme gibt es. Du hast 50 Euro als Mietreduktion für deine Hausmeistertätigkeit erhalten. Jetzt kannst du die Tätigkeit nicht mehr ausüben und sollst diese 50 Euro gesondert überweisen, statt sie der Miete draufzuschlagen.

    Hamburger, dass kann nicht richtig sein, die 50€ gesondert zu überweisen!

    Der Mieter schuldet im laufenden Mietverhältnis regelmäßig einen Mietzins und ggf. eine Pauschale oder Vorauszahlung für die Betriebskosten und mehr nicht.

    Ich kann dich da schon verstehen. Aber es ist einfach nicht so wie du denkst.

    Ich gehe davon aus, dass dein Abrechnungsjahr vom 01.04. eines Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres geht. Du hast in einem Abrechnungsjahr Heizkosten iHv 550€ gehabt. In dem Jahr, in dem du ausziehst, trägst du anteilig die Kosten auf die Gesamtkosten des entsprechenden Abrechnungsjahres.

    Das heißt jetzt hier konkret. Du schuldest ihm noch die anteiligen Betriebskosten für das aktuelle Abrechnungsjahr 2014/2015, sprich 01.04.2014 bis 31.03.2015. Er kann jetzt alle Betriebskosten ganz normal sammeln, auch bspw. die kommenden Winterdienstkosten, die kommenden Heizkosten usw. Über diese Betriebskosten kann er bis zum 31.03.2016 abrechnen. Für die anfallenden Betriebskosten für das eben genannten Abrechnungsjahr hast du anteilig die Betriebskosten zu tragen (wenn mietvertraglich natürlich alles richtig vereinbart wurde).


    Bevor man der fraglos unwirksamen Mieterhöhung widerspricht, sollte erstmal geprüft werden (z.B. anhand des örtlichen Mietspiegels) wieviel die Vermieterin erhöhen dürfte.


    das halte ich sehr für unnötig. Solange kein wirksames Mieterhöhungsverlangen vorliegt, brauche ich mir keine Gedanken über die Höhe machen. Alles andere wäre vergeudete Zeit.

    Falsch erklärt...es geht darum das ich die 50€ nicht zusätzlich zu der Miete zahle/überweise. Die Vermieterin verlangt das ich die 50€ gesondert Überweise mit Vermerk Hausmeistertätigkeit.

    Naja so würde ich das auf keinen Fall machen. Aber wie alle schon sagen, dein Mietvertrag ist ausschlaggabend.

    Aber grundsätzlich stellt die Hausmeistertätigkeit eine Betriebskostenart dar. Für Betriebskosten kann der Vermieter eine Pauschale oder eine VZ verlangen, muss im Mietvertrag geregelt sein.

    Liebes Forum,

    ich bin Student und habe sieben Monate eine Wohung gemietet im Zeitraum Oktober 2012 bis April 2013. Die Mietkaution habe ich jedoch bis heute nicht vollständig erhalten, weil die Nebenkostenabrechnung für 2013 auskunftsgemäß nicht abgeschlossen ist. Ich habe nachgelesen, dass die Abrechnungsfrist 12 Monate ab Ende des Abrechnungszeitraums beträgt. Dies wäre damit also rechtens.

    Gibt es Ausnahmen z.B. im Falle einer kurzen Miete? Angenommen ich hätte in 2013 noch zweimal kurz gemietet, dann hätte ich jetzt einen riesen Betrag an Mietkautionen über 1-2 Jahre ausstehen. Kann das wirklich sein?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Beste Grüße
    Christian

    Der Vermieter hat 12 Monate nach dem Abrechnungsjahr Zeit, über die Nebenkosten abzurechnen. Wenn das Abrechnungsjahr gleich dem Kalenderjahr ist, dann kann dein Vermieter im Dezember 2015 noch immer über das Abrechnungsjahr 2014 abrechnen. Das ist einfach so.

    Die Kaution darf er laut Rechtsprechung 6 Monate einbehalten, darüber hinaus darf er einen Sicherheitseinbehalt von 3 monatlichen VZ einbehalten bis die Nebenkostenabrechnungen durch sind.

    Wenn Sie Jotainjotain allerdings vor Unterschrift des Mietvertrages von den zusätzlichen Monat zur Beseitigung des Wasserschadens gewusst hatten und zum Vermieter gesagt haben "ja ok, alles klar passt schon" wird es schwierig...

    das ist natürlich richtig.

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