Hallo an alle hier! Ich habe folgendes Anliegen:
Als ich vor ein paar Wochen den Mietvertrag für die neue Wohnung mit dem Vermieter abgeschossen habe, dessen Mietverhältnis im Dezember beginnen soll,
habe ich den Zustand der Wohnung bis in jede Einzelheit noch nicht gründlich geprüft. Beim Besichtigungstermin blieb mir wegen der knappen Zeit nicht die Zeit dazu. Ich war froh überhaupt eine Wohnung gefunden zu haben und dass ich als Mieter ausgewählt worden bin.
Es wurde im Mietvertrag so geregelt, dass ich bei Einzug renoviere , und bei Auszug fällt das dafür weg.
Auch war , als wir den Mietvertrag gemeinsam besprachen, der Vermieter nicht bereit, die Bodenbeläge zu erneuern, sondern überließ das mir.
Im Nachhinein als ich die Wohnung genauer prüfte, stellte ich fest, dass die Renovierungen umfassender werden als gedacht , und auf den ersten Blick von mir als Laie falsch eingeschätzt.
Auf jeden Fall kommt nach einer gründlicheren Prüfung eine regelrechte Sanierung des Bodens in Betracht, denn unter den uralten verwohnten Bodenbelägen sieht es wüst aus. Hinzu kommen teilweise stark vermackte Stellen an Türen , Türrahmen und Fensterrahmen u.a.
Es wird in die Tausende gehen. Ich bin damit überfordert und regelrecht davon erschlagen,
zumal ich mit so hohen Investitionen nicht gerechnet habe, und so viel Geld habe ich gar nicht zur Verfügung.
Ich möchte daher vom Mietvertrag zurück treten und ihn kündigen.
Im Mietvertrag steht folgendes unter "Verträge von unbestimmter Dauer"
"Das Mietverhältnis beginnt mit dem 15.12. 14.
Es kann von jedem Teil spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den letzten tag des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden."
Kann ich das und was gilt hier an Kündigungsfrist ab welchem Zeitpunkt? Ab Mietbeginn oder ab Datum Mietvertragsabschluss?