Beiträge von DNTSY

    Welche Begriffe stören dich denn?

    @All

    Die Vormieterin hat jetzt eine Frist bis Donnerstag bekommen die Wohnung zu räumen und mir dann die Schlüssel zu übergeben. Sie hatte sich nicht auf einen neuen Kaufvertrag mit mir einigen können und möchte rechtlich die Erfüllung des bestehenden Kaufvertrages bewirken. Ich war aus diesem Grund heute beim Anwalt für Mietrecht welcher mir sagte das der Kaufvertrag nichtig sei, da die Möbeln und die Haushaltsgeräte den Zeitwert weit übersteigen würden und sie mir nicht alle im Vertrag aufgeführten Dokumente wie Rechnungen übergeben konnte.

    Ich danke euch allen an dieser Stelle für die Infos und Tipps!

    Ja, das ist mir auch schon klar, persönliches Pech. Doch was bedeutet das nun?
    Wenn ich nun auf die Schlüssel bestehe, sie bekomme, dann kann ich doch nicht einfach alle Möbel und Einrichtungsgegenstände die ich kaufen sollte nutzen. Ich möchte sie auch gar nicht nutzen, sondern aus dem Vertrag raus. Dann müsste sie die ja rausschaffen, oder drinnen lassen, und einfach weiter über ein Zivilverfahren auf ihr Geld bestehen. Ich schaue einfach mal was morgen passiert, das persönliche Pech gehört nun mal zum Leben dazu!

    Der Vermieter hat mit der Vormieterin und mir bei der Wohnungsübergabe abgemacht das sie mir die Schlüssel überreicht. Das sollte gestern schon geschehen sein, sie möchte mir allerdings erst bei Zahlungseingang die Schlüssel überreichen. Wenn ich nun über den Vermieter auf die Schlüssel bestehe, was passiert dann mit den Kaufgegenständen? Ich bin einerseits an den Kaufvertrag gebunden da ein Rücktritt ausgeschlossen ist, anderseits gehören mir die Gegenstände noch nicht weil ich den Betrag noch nicht anweisen konnte, und im Kaufvertrag geregelt steht das erst nach dem Zahlungeingang diese in mein Besitz übergehen. Schließt sich der Rücktritt damit nicht ein? Dazu kommt das ich denke das die Kaufgegenstände im vereinbarten Preis mehr als 50% des Zeitwerts überstiegen haben, was wohl den Vertrag nichtig machen würde. Also Klartext, ich würde schon lieber aus dem Kaufvertrag raus, doch würde mich auch allen Konsequenzen stellen. Was meint ihr?

    Hallo zusammen,

    über eine Vormieterin habe ich einen Mietvertrag als Nachmieter beim Vermieter unterschrieben. Der Vormieterin wollte ich Möbel und Haushaltgeräte wie Kühlschrank und Spülmaschiene im Gesamtwert von 750€ abkaufen. Bei der Wohnungsübergabe zwischen dem Vermieter und der Vormieterin bei der ich mit anwesend war, haben der Vermieter und ich den Mietvertrag abgeschlossen, sowie daraufhin die Vormieterin und ich den Kaufvertrag. Im Kaufvertrag haben wir aufgeführt dass ich den Betrag auf ihr Konto überweisen soll, und die Möbel und Haushaltgeräte am Tag der Schlüsselübergabe in meinen Besitz gelangen. Nun ist es so das ich kurzfristig durch entstandene finanzielle Engpässe die 750€ nicht mehr rechtzeitig aufbringen kann, und ich vom Kaufvertrag auch nicht mehr zurücktreten kann, weil der Rücktritt im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde. Die Vormieterin besteht nun darauf dass ich zusehe wie ich das Geld zusammen bekomme, da sie mir ansonsen die Schlüssel nicht aushändigen wird. Der Kaufvertrag ist nicht Bestandteil des Mietvertrages, das heißt im Mietvertrag ist der Kaufvertrag nicht mit aufgeführt, der Vermieter hatte lediglich davon Kenntnis genommen.

    Wie sieht denn die Rechtslage nun aus? Welche für Möglichkeiten und Folgen kann das für sie und für mich haben, und wie geht man hier am besten vor?

    Vielen Dank

    Ich hab gerade bei der GV angerufen, weil ich eigentlich die Anrufbeantworteransage anhören wollte um zu wissen wann ich sie nächste Woche erreichen kann. Sie ist aber selbst rangegangen und hat mir auch gleich Auskunft gegeben. Die Räumung wird frühstens erst im April stattfinden, vorher wird sie den Räumungstermin mit First von 3 Wochen schriftlich ankündigen. Sie scheint eine nette Dame zu sein, und bat mich auf den laufenden zu halten, um die Räumung durch sie zu verhindern. Ich habe also noch etwas Zeit und Luft.

    In der Regel kündigen die Gerichtsvollzieher ihren Besuch nicht an, sie bevorzugen den Überraschungseffekt. Aber umgekehrt wird es besser passen. Rufe am Amtsgericht an und lass dich mit dem Gerichtsvollzieherzimmer verbinden. Wenn du Glück hast erfährst du dann, wenn der Besuch bei dir über die Bühne geht. Großartig Zeit wirst du aber nicht haben, das dürfte sicher sein.

    Ich habe gerade auf http://www.iww.de/mk/archiv/raeu…beachten-f17117
    unter "Vorraussetzungen" gelesen (mit Paragraphen), dass der GV den Zeitpunkt der Vollstreckung dem Vermieter und Mieter mitteilen muss.

    Die Prozesskostenhilfe wird vom Gericht nur bei Aussicht auf Erfolg gewährt, das war in dem Rechtsstreit bezüglich der Räumungsklage nach der Auffassung des Rechtspflegers nicht der Fall. Ich habe gerade mal im Urteil nachgeschaut, der Einspruch musste innerhalb von 2 Wochen eingereicht werden. Der müsste natürlich auch vernünftig begründet sein, warscheinlich hätte ich etwas mehr Zeit gewonnen, die Wohnung muss ich aber so oder so räumen. Eine neue Wohnung habe ich in Aussicht, sicher ist allerdings noch nichts. Nächste Woche weiß ich mehr. Wenn alles scheitert muss ich dann erstmal bei Freunden unterkommen.

    Edit:

    Ich habe gerade was gefunden, was mir vielleicht noch helfen könnte:

    Zitat von: https://www.mietrecht.de/wohnungsuebergabe/

    "Bei einem bereits abgeschlossenen Verfahren, in dem zwar der Räumungstermin festgesetzt, aber keine Räumungsfrist zugebilligt wurde, hat die Antragstellung spätestens zwei Wochen vor dem festgesetzten Räumungstermin zu erfolgen. Der Antrag muss begründet werden (§ 721 Abs. 2 S. 1 ZPO)."

    Wenn also der Räumungstermin erst in 2 Wochen stattfinden würde, kann ich noch einen Antrag einreichen. Vielleicht lässt sich der Räumungstermin mit dem GV auch "aushandeln". Mal schauen vielleicht habe ich noch eine Chance mehr Zeit zu gewinnen.

    Ich bin ohne Anwalt in die Gerichtsverhandlung, denn kann ich mir in meiner Lebenssituation auch nicht leisten. Da das Urteil vom 02.02.16 denke ich sind auch alle Fristen für einen Berufungsantrag verstrichen oder nicht? Das einzige was ich tun kann ist erstmal herausfinden wann der GV den Räumungstermin für meine Wohnung ansetzt, und dann zu schauen das ich vorher schon geräumt habe um Kosten zu vermeiden.

    Hallo,

    am 02.02.16 habe ich ein Räumungsurteil vom Gericht erhalten. Darin werde ich verurteilt meine Wohnung zu räumen, in dem Urteil wurde dafür keine Frist gesetzt. Ich habe mich vor kurzem mit meinem Vermieter in Verbindung gesetzt, er sagte das er demnächst einen Termin zur Vollstreckung seitens des Gerichtsvollziehers bekommen wird.

    Muss der Gerichtsvollzieher nach einem Räumungsurteil einen Räumungstermin schriftlich vorher ankünden oder gibt es dann noch weitere Firsten? Ich würde gerne die Kosten für die Räumung vermeiden wollen, und gerne wissen wie viel Zeit ich habe bis zum Räumungstermin, um den Umzug besser planen zu können.

    Vielen Dank

    Wie soll sagen, mich persönlich hat es jetzt nicht so gestört da ich das Badezimmer eher kurz zum fertig machen und das Schlafzimmer eher lang aber dann zum schlafen benutzt habe und mir im schlaf egal war ob ich drüben was höre oder nicht. Dennoch hab ich drauf geachtet das ich im Schlafzimmer nicht gleich telefonate führe oder mit meiner Freundin laute Dinge im Bett anstelle, denn es ist wirklich so man bekommt alles mit. Man könnte denken bei der Nachbarin, oder bei dem Nachbarn vorher, muss es mehr gestört haben, wenn sie z.B. mal telefonieren wollten da sie ja nie wissen konnten bzw können ob da jetzt gerade wer im Bade oder Schlafzimmer ist der mithören kann. Mir fällt aber gerade beim schreiben ein das ich mit dem vorigen Mieter, also meinem vorigen Nachbarn doch mal darüber gesprochen habe, der es allerdings im Gespräch ziemlich locker gesehen hat und sich scheinbar auch nicht dran gestört hat.

    Mal schauen, eventuell spreche ich es einfach mal beim Vermieter an, und schaue was er dazu zu sagen hat, schließlich betrifft es gleich zwei Parteien, und die Privatsphäre ist schon gestört - bei Zimmerlautstärke.

    Hallo zusammen,

    mein Problem ist dass die Wand von meinem Schlafzimmer und meinem Badezimmer, gleichzeitig die Wand des Wohnzimmer der Nachbarwohnung ist, und diese ziemlich dünn ist, (ich schätze mal 10-15cm dick und aus Stein) sodass man bei Zimmerlautstärke bei gutem hinhören so ziemlich alles mitbekommt. Das ist natürlich für beide Seiten ziemlich unangenehm wenn man sich selbst bei Zimmerlautstärke hören kann. Meine Nachbarin, die erst neu zugezogen ist und ich haben darüber noch nicht gesprochen, allerdings bin ich am überlegen ob sich der Vermieter nicht darum kümmern müsste, und ich ihn direkt darauf anspreche. Dazu kommt allerdings dass mein Vermieter und ich wegen früheren Dingen vorbelastet sind.

    Was meint ihr?

    Hallo zusammen,

    vor kurzem hatten Nachbarn ein Wasserschaden gehabt verursacht durch die Dusche in meiner Wohnung. Als mein Vermieter seinen Klempner in meine Wohnung geschickt hat, hat dieser festgestellt das die Schraube unten am Abfluss der Dusche welche mit dem Abflussrohr verbunden ist, nicht richtig angeschraubt war. Der Klempner meinte darauf hin zu mir dass dies nicht so einfach geschehen könne, und ob ich die Schraube z.B. bei der Reinigung gelöst habe. Ich habe es verneint mit der Begründung das ich nie Probleme mit dem Abfluss hatte und somit auch nie reinigen musste. Als er dann gegangen ist, bekam ich von meinem Vermieter eine SMS dass mir sämtlich Kosten in Rechnung gestellt werden. Ich schrieb ihm das er mir das erstmal beweisen müsste. Daraufhin schrieb er das der Klempner (!) Beweis und Zeuge wäre, das ich die Schraube gelöst habe.

    Mein Problem ist das ich weder Haftpflich oder Hausratsversicherung habe, da ich durch Arbeitslosigkeit und finanzielle Probleme mir keine Leisten konnte. Ich habe auch keine Rechtsschutzversicherung. Was kann ich tun?

    Danke.

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