Rechtslage beim Mietvertrag und Kaufvertrag

  • Hallo zusammen,

    über eine Vormieterin habe ich einen Mietvertrag als Nachmieter beim Vermieter unterschrieben. Der Vormieterin wollte ich Möbel und Haushaltgeräte wie Kühlschrank und Spülmaschiene im Gesamtwert von 750€ abkaufen. Bei der Wohnungsübergabe zwischen dem Vermieter und der Vormieterin bei der ich mit anwesend war, haben der Vermieter und ich den Mietvertrag abgeschlossen, sowie daraufhin die Vormieterin und ich den Kaufvertrag. Im Kaufvertrag haben wir aufgeführt dass ich den Betrag auf ihr Konto überweisen soll, und die Möbel und Haushaltgeräte am Tag der Schlüsselübergabe in meinen Besitz gelangen. Nun ist es so das ich kurzfristig durch entstandene finanzielle Engpässe die 750€ nicht mehr rechtzeitig aufbringen kann, und ich vom Kaufvertrag auch nicht mehr zurücktreten kann, weil der Rücktritt im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde. Die Vormieterin besteht nun darauf dass ich zusehe wie ich das Geld zusammen bekomme, da sie mir ansonsen die Schlüssel nicht aushändigen wird. Der Kaufvertrag ist nicht Bestandteil des Mietvertrages, das heißt im Mietvertrag ist der Kaufvertrag nicht mit aufgeführt, der Vermieter hatte lediglich davon Kenntnis genommen.

    Wie sieht denn die Rechtslage nun aus? Welche für Möglichkeiten und Folgen kann das für sie und für mich haben, und wie geht man hier am besten vor?

    Vielen Dank

    Einmal editiert, zuletzt von DNTSY (17. April 2016 um 16:08)

  • Rechtslage?

    Miet- und Kaufvertrag haben nicht das geringste miteinander zu tun.

    Wohnung + Schlüssel sind an Dich vom Vermieter zu übergeben, nicht vom Vormieter.

  • Wie sieht denn die Rechtslage nun aus? Welche für Möglichkeiten und Folgen kann das für sie und für mich haben, und wie geht man hier am besten vor?


    Indem Du Dir vom Vermieter die Mietsache (durch Übergabe der Schlüssel) aushändigen lässt - und andererseits den Kaufvertrag erfüllst.

  • Der Vermieter hat mit der Vormieterin und mir bei der Wohnungsübergabe abgemacht das sie mir die Schlüssel überreicht. Das sollte gestern schon geschehen sein, sie möchte mir allerdings erst bei Zahlungseingang die Schlüssel überreichen. Wenn ich nun über den Vermieter auf die Schlüssel bestehe, was passiert dann mit den Kaufgegenständen? Ich bin einerseits an den Kaufvertrag gebunden da ein Rücktritt ausgeschlossen ist, anderseits gehören mir die Gegenstände noch nicht weil ich den Betrag noch nicht anweisen konnte, und im Kaufvertrag geregelt steht das erst nach dem Zahlungeingang diese in mein Besitz übergehen. Schließt sich der Rücktritt damit nicht ein? Dazu kommt das ich denke das die Kaufgegenstände im vereinbarten Preis mehr als 50% des Zeitwerts überstiegen haben, was wohl den Vertrag nichtig machen würde. Also Klartext, ich würde schon lieber aus dem Kaufvertrag raus, doch würde mich auch allen Konsequenzen stellen. Was meint ihr?

    2 Mal editiert, zuletzt von DNTSY (17. April 2016 um 16:46)

  • Der Vermieter hat mit der Vormieterin und mir bei der Wohnungsübergabe abgemacht das sie mir die Schlüssel überreicht.
    Was meint ihr?


    Es wird nichts "abgemacht". Beide Verträge haben miteinander NICHTS zu tun und sind separat zu erfüllen.

  • Zitat

    Dazu kommt das ich denke das die Kaufgegenstände im vereinbarten Preis mehr als 50% des Zeitwerts überstiegen haben

    Warum hast Du den Kaufvertrag dann trotzdem unterschrieben?

    Zitat

    was wohl den Vertrag nichtig machen würde.

    Wann ist vertraglich vereinbarter Mietbeginn?

  • Weil ich natürlich zuerst davon ausgegangen bin das ich die Kaufsumme begleichen kann.
    Ich hab mich leider letztendlich auch wegen einem finanziellen Zwischfall verkalkuliert.
    Vertraglich vereinbarter Mietbeginn war gestern der 16.04.2016.


  • Ich hab mich leider letztendlich auch wegen einem finanziellen Zwischfall verkalkuliert.

    Das nennt man p. P. (persönliches Pech)

    Die Wohnung hätte Dir der Vermieter trotzdem übergeben müssen.

    Und der Vormieter hätte sie nach Mietvertragsende an den Vermieter zurück geben müssen.

    Wobei beides, Mietvertragsende und Mietvertragsbeginn, Mitte des Monats schon ungewöhnlich ist.

  • Ja, das ist mir auch schon klar, persönliches Pech. Doch was bedeutet das nun?
    Wenn ich nun auf die Schlüssel bestehe, sie bekomme, dann kann ich doch nicht einfach alle Möbel und Einrichtungsgegenstände die ich kaufen sollte nutzen. Ich möchte sie auch gar nicht nutzen, sondern aus dem Vertrag raus. Dann müsste sie die ja rausschaffen, oder drinnen lassen, und einfach weiter über ein Zivilverfahren auf ihr Geld bestehen. Ich schaue einfach mal was morgen passiert, das persönliche Pech gehört nun mal zum Leben dazu!

  • Man nehme einen Kleinkrtedit bei der Hausbank und erledige die Sache.


    Nein! Man überlege VOR der Unterschrift, ob man den Vertrag erfüllen kann.

  • Ja, das ist mir auch schon klar, persönliches Pech. Doch was bedeutet das nun?
    Wenn ich nun auf die Schlüssel bestehe, sie bekomme, dann kann ich doch nicht einfach alle Möbel und Einrichtungsgegenstände die ich kaufen sollte nutzen. Ich möchte sie auch gar nicht nutzen, sondern aus dem Vertrag raus. Dann müsste sie die ja rausschaffen, oder drinnen lassen, und einfach weiter über ein Zivilverfahren auf ihr Geld bestehen. Ich schaue einfach mal was morgen passiert, das persönliche Pech gehört nun mal zum Leben dazu!

    Hallo,

    sag mal begriffsstutziger geht's nicht, oder?

    Fordere den Vermieter auf dir die Wohnung zu übergeben und die Vormieterin auf die Möbel aus der Wohnung zu schaffen und gut ist!

    Gruß
    BHShuber

  • Welche Begriffe stören dich denn?

    @All

    Die Vormieterin hat jetzt eine Frist bis Donnerstag bekommen die Wohnung zu räumen und mir dann die Schlüssel zu übergeben. Sie hatte sich nicht auf einen neuen Kaufvertrag mit mir einigen können und möchte rechtlich die Erfüllung des bestehenden Kaufvertrages bewirken. Ich war aus diesem Grund heute beim Anwalt für Mietrecht welcher mir sagte das der Kaufvertrag nichtig sei, da die Möbeln und die Haushaltsgeräte den Zeitwert weit übersteigen würden und sie mir nicht alle im Vertrag aufgeführten Dokumente wie Rechnungen übergeben konnte.

    Ich danke euch allen an dieser Stelle für die Infos und Tipps!

  • Die Vormieterin hat jetzt eine Frist bis Donnerstag bekommen die Wohnung zu räumen und mir dann die Schlüssel zu übergeben. Sie hatte sich nicht auf einen neuen Kaufvertrag mit mir einigen können und möchte rechtlich die Erfüllung des bestehenden Kaufvertrages bewirken. Ich war aus diesem Grund heute beim Anwalt für Mietrecht welcher mir sagte das der Kaufvertrag nichtig sei, da die Möbeln und die Haushaltsgeräte den Zeitwert weit übersteigen würden und sie mir nicht alle im Vertrag aufgeführten Dokumente wie Rechnungen übergeben konnte.
    Ich danke euch allen an dieser Stelle für die Infos und Tipps!


    Bitte halte uns weiterhin informiert.

  • Hallo,

    750 Euro für diverse Hausgeräte und Möbel, klingt nicht so überteuert. Wenn der Mietverein jetzt sagt, der Vertrag sei nichtig, weil der Zeitwert überschritten sei, musst du vorsichtig sein.
    1. das kann der Mietverein gar nicht beurteilen
    2. dort arbeiten meist nur Gurkenanwälte
    3. der Mietverein wird nicht verklagt, sondern du.

    Also von mir aus mach was du willst, ich finde es aber ein Schweinerei, Vereinbarungen zu schließen und diese hinterher nicht einzuhalten.

    Gruß
    H H

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