Hallo,
am 02.02.16 habe ich ein Räumungsurteil vom Gericht erhalten. Darin werde ich verurteilt meine Wohnung zu räumen, in dem Urteil wurde dafür keine Frist gesetzt. Ich habe mich vor kurzem mit meinem Vermieter in Verbindung gesetzt, er sagte das er demnächst einen Termin zur Vollstreckung seitens des Gerichtsvollziehers bekommen wird.
Muss der Gerichtsvollzieher nach einem Räumungsurteil einen Räumungstermin schriftlich vorher ankünden oder gibt es dann noch weitere Firsten? Ich würde gerne die Kosten für die Räumung vermeiden wollen, und gerne wissen wie viel Zeit ich habe bis zum Räumungstermin, um den Umzug besser planen zu können.
Vielen Dank