Wird eine Zwangsräumung vom GV per Termin angekündigt?

  • Hallo,

    am 02.02.16 habe ich ein Räumungsurteil vom Gericht erhalten. Darin werde ich verurteilt meine Wohnung zu räumen, in dem Urteil wurde dafür keine Frist gesetzt. Ich habe mich vor kurzem mit meinem Vermieter in Verbindung gesetzt, er sagte das er demnächst einen Termin zur Vollstreckung seitens des Gerichtsvollziehers bekommen wird.

    Muss der Gerichtsvollzieher nach einem Räumungsurteil einen Räumungstermin schriftlich vorher ankünden oder gibt es dann noch weitere Firsten? Ich würde gerne die Kosten für die Räumung vermeiden wollen, und gerne wissen wie viel Zeit ich habe bis zum Räumungstermin, um den Umzug besser planen zu können.

    Vielen Dank

    2 Mal editiert, zuletzt von DNTSY (19. März 2016 um 15:52)

  • In der Regel kündigen die Gerichtsvollzieher ihren Besuch nicht an, sie bevorzugen den Überraschungseffekt. Aber umgekehrt wird es besser passen. Rufe am Amtsgericht an und lass dich mit dem Gerichtsvollzieherzimmer verbinden. Wenn du Glück hast erfährst du dann, wenn der Besuch bei dir über die Bühne geht. Großartig Zeit wirst du aber nicht haben, das dürfte sicher sein.

  • Ich würde gerne die Kosten für die Räumung vermeiden wollen, und gerne wissen wie viel Zeit ich habe bis zum Räumungstermin, um den Umzug besser planen zu können.

    Entschuldige bitte.

    Dur weißt doch nicht erst seit gestern das irgend wann die Zwangsräumung kommt.

    So was dauert Monate.

    Und fängst Du jetzt erst an den Umzug zu "planen"?

  • Es dauert auch Monate eine Wohnung zu finden, ich plane seit dem die Räumungsklage eingereicht wurde. Ich dachte aber das eine Räumung vom Gerichtsvollzieher angekündigt werden muss, denn die Räumungsklage, die Gerichtsverhandlung und das Urteil wurde ja auch schriftlich angekündigt.

  • Wie wir bist du denn mit deiner Wohnungssuche? Wenn du nachweisen kannst, dass du zum Monatsende eh weg bist, freut sich der Vermieter bestimmt. Allerdings haettsest du das laengst im Rahmen der Klage tun können. Richter sind da meist nicht so, aber da scheinst dich ja nicht drum gekümmert zu haben. Mehr Zeit verschafft, dir jetzt nur noch ein fristgerecht eingereichter Berufungsantrag.

  • Ich bin ohne Anwalt in die Gerichtsverhandlung, denn kann ich mir in meiner Lebenssituation auch nicht leisten. Da das Urteil vom 02.02.16 denke ich sind auch alle Fristen für einen Berufungsantrag verstrichen oder nicht? Das einzige was ich tun kann ist erstmal herausfinden wann der GV den Räumungstermin für meine Wohnung ansetzt, und dann zu schauen das ich vorher schon geräumt habe um Kosten zu vermeiden.

  • Auch keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe gehabt? Schade. Der Termin bis wann Berufung möglich war, Sollte dir vom Gericht im Urteil mitgeteilt worden sein.

  • Die Prozesskostenhilfe wird vom Gericht nur bei Aussicht auf Erfolg gewährt, das war in dem Rechtsstreit bezüglich der Räumungsklage nach der Auffassung des Rechtspflegers nicht der Fall. Ich habe gerade mal im Urteil nachgeschaut, der Einspruch musste innerhalb von 2 Wochen eingereicht werden. Der müsste natürlich auch vernünftig begründet sein, warscheinlich hätte ich etwas mehr Zeit gewonnen, die Wohnung muss ich aber so oder so räumen. Eine neue Wohnung habe ich in Aussicht, sicher ist allerdings noch nichts. Nächste Woche weiß ich mehr. Wenn alles scheitert muss ich dann erstmal bei Freunden unterkommen.

    Edit:

    Ich habe gerade was gefunden, was mir vielleicht noch helfen könnte:

    Zitat von: https://www.mietrecht.de/wohnungsuebergabe/

    "Bei einem bereits abgeschlossenen Verfahren, in dem zwar der Räumungstermin festgesetzt, aber keine Räumungsfrist zugebilligt wurde, hat die Antragstellung spätestens zwei Wochen vor dem festgesetzten Räumungstermin zu erfolgen. Der Antrag muss begründet werden (§ 721 Abs. 2 S. 1 ZPO)."

    Wenn also der Räumungstermin erst in 2 Wochen stattfinden würde, kann ich noch einen Antrag einreichen. Vielleicht lässt sich der Räumungstermin mit dem GV auch "aushandeln". Mal schauen vielleicht habe ich noch eine Chance mehr Zeit zu gewinnen.

    2 Mal editiert, zuletzt von DNTSY (20. März 2016 um 14:19)

  • In der Regel kündigen die Gerichtsvollzieher ihren Besuch nicht an, sie bevorzugen den Überraschungseffekt. Aber umgekehrt wird es besser passen. Rufe am Amtsgericht an und lass dich mit dem Gerichtsvollzieherzimmer verbinden. Wenn du Glück hast erfährst du dann, wenn der Besuch bei dir über die Bühne geht. Großartig Zeit wirst du aber nicht haben, das dürfte sicher sein.

    Ich habe gerade auf http://www.iww.de/mk/archiv/raeu…beachten-f17117
    unter "Vorraussetzungen" gelesen (mit Paragraphen), dass der GV den Zeitpunkt der Vollstreckung dem Vermieter und Mieter mitteilen muss.

  • Ich hab gerade bei der GV angerufen, weil ich eigentlich die Anrufbeantworteransage anhören wollte um zu wissen wann ich sie nächste Woche erreichen kann. Sie ist aber selbst rangegangen und hat mir auch gleich Auskunft gegeben. Die Räumung wird frühstens erst im April stattfinden, vorher wird sie den Räumungstermin mit First von 3 Wochen schriftlich ankündigen. Sie scheint eine nette Dame zu sein, und bat mich auf den laufenden zu halten, um die Räumung durch sie zu verhindern. Ich habe also noch etwas Zeit und Luft.

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