Hallo Gabriel,
jetzt hast du über einen Anwalt gekündigt (zu wann?) und die Rückzahlung der Kaution zum 04.11. gefordert (auf welcher Rechtsgrundlage?)
Ich begreife das nicht. Du schließt einen Vertrag, den du nicht einhalten willst und erwartest, dass der Einzige, der dadurch einen Nachteil hat, dein Vermieter ist. Jetzt schaltest du noch einen Anwalt ein, der diesen Quatsch noch unterstützt. Lass mich raten: du mußt den Anwalt nicht selbst bezahlen, sondern das macht das Amt.
Viel Erfolg bei deinem Kreuzzug. Erstreite dir den Schlüssel, zahle drei Monate Miete für eine Wohnung, die du gar nicht richtig nutzen kannst und ziehe dann wieder aus. Vielleicht bekommst du anschließend sogar die volle Kaution zurück. Du kannst dann auch überall erzählen, wie toll du das Problem mit dem Vertrag den du nicht einhalten wolltest gelöst hast.
Over and out
H H
Kolinum:
Ich wäre mit dem Recht auf fristlose Kündigung vorsichtig. Scheinbar hat Gabriel ihm gesagt, das Amt würde nicht zahlen und seine Frau würde sich scheiden lassen. Damit gibt es erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Mieters und einen Grund für die Verweigerung der Wohnungsübergabe. Daraus könnte ein Schadensersatzanspruch (Mietausfall) gegen Gabriel entstehen. Man kann da nie sicher sein, wie die Richter heute entscheiden. Am Ende wäre es durchaus nachvollziehbar, wenn dem Vermieter Recht gegeben wird, die Wohnung nicht an jemanden zu übergeben, der ihm sagt, die Miete könne nicht bezahlt werden.