Beiträge von H Hamburg

    Hallo nooj,

    ja, du bist der Doofe und mußte deine Wasserkosten selbst bezahlen.
    Das muss allerdings jeder andere auch. Es isnd halt Betriebskosten. Einige zahlen die Kosten an der Vermieter und der dann an die Wasserwerke. andere zhalen direkt an die Wasserwerke. Die Kosten sind am Ende aber die gleichen.

    Also, hier passiert nichts Schlimmes, sondern etwas ganz normales - du mußt für dein Wasser bezahlen, so oder so.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ihr habt einen "Vertrag über ein Jahr"?. Ich gehe mal davon aus, dass das bedeutet, ihr habt einen Kündigungsverzicht von einem Jahr vereinbart. Wenn du jetzt Schwanger bist, kann doch gar kein so großes Problem entstehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Wohnung soo klein ist, dass der Bauch nicht reinpasst und wenn ihr schon ein halbes Jahr dort wohnt ist die Mindestmietzeit vorbei, wenn die Zwillinge da sind.

    Einen Grund für eine außerordentlich Kündigung werdet ihr kaum haben. Weil Säuglinge nicht viel Platz beanspruchen und euch sicher ein Paar Monate zugemutet werden würden.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    dein Hund hat scheinbar Probleme verursacht und deshalb ist dir die Haltung untersagt worden. Wenn dies rechtmäßig war, ist auch die Kündigung rechtmäßig. So gesehen lebst du nicht mehr in einem Mietverhältnis, sondern nutzt die Wohnung lediglich. Dann ist ein Nutzungsentschädigung, die höher als deine Miete ist, durchaus zulässig.

    Was ich allerdings nicht verstehe ist, was du von dem Forum willst - du warst doch schon beim Anwalt. Möglicherweise hat er auf deine Geschichte in der Vermieter A, Mieter B, Mieter A und Hund H mitspielen aber auch keine Lust gehabt.

    Naja, lass die Sache ruhig bis zum Gericht eskalieren. Wenn du verlierst, hast du die Kosten zu tragen. Wenn du gewinnst, kannst du in der Wohnung bleiben - mit einem Vermieter, der dich haßt.

    Over and out
    H H

    Ich hab den Mietvertrag gar nicht gelesen. Muss ich auch nicht um zu wissen, dass du auf jeden Fall besser fährst, wenn du den Vertrag nicht unterschreibst. Musst du auch nicht. Du hast die Wohnung, du hast die erste Miete gezahlt und fertig.
    Pech gehabt für den Vermieter jemand ohne unterschriebenen Vertrag einziehen zu lassen.

    Hallo,
    es ist traurig in was für einer Welt wir inzwischen leben. Der Vermieter scheint kein schlechter Typ zu sein. Er benutzt einen Standardmietvertrag (was sollte er auch anderes tun?) und läßt den Mieter einziehen ohne den Vertrag unterschrieben zu bekommen. Er ist sogar bereit die Kaution etwas später zu bekommen.

    Jetzt kommt von der Dachdeckerin so ein Kommentar "einfach nicht unterschreiben". Die Welt geht vor die Hunde! Kein Wunder, dass sich die Vermieter immer mehr absichern müssen.

    Gruss
    H H

    Seltsam? aber so sthet es geschrieben ...

    Hallo,

    es geht doch offensichtlich nur um den Perlator, der dir nicht hätte berechnet werden dürfen. Ich verstehe nicht, was du für einen Aufwand betreibst. Du hättest doch die zweite Rechnung einfach um den Betrag kürzen können und klar machen, dass du den Perlator nicht zahlst.

    Statt dessen das rumgeeier, die Rechnung müsse korrigiert werden, damit sie unter 75 Euro liegt. Und wofür, damit du Recht hast?
    Jetzt hast du einen Anwalt an der Backe, der auch noch Geld haben will.

    Ich würde dem Vermieter vorschlagen, die beiden Rechnungen (die zweite gekürzt) zu bezahlen und er soll seinen Bruder zurückpfeifen. Beim Spülkasten solltest du aber vorher prüfen, ob du das überhaupt zahlen mußt (Knopf ja, Innenleben nein).

    Du kannst die Sache natürlich eskalieren lassen und es auf ein Verfahren ankommen lassen. Am Ende könnte dabei dann rauskommen, dass du den Perlator und die Anwaltskosten nicht bezahlen mußt, wohl aber die Kleinreparaturen.
    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    gibt es einen Mietspiegel für Zimmer in Wohngemeinschaften? Ich stelle mir das schwierig vor, da man ja nicht nur sein Zimmer nutzt, sondern auch Gemeinschaftsräume. So gesehen ist es erstaunlich, dass dein Anwalt sich da so sicher ist.

    Nur interessehalber: Wie gross ist dein Zimmer und wieviel zahlst du?

    Bei der fristlosen Kündigung kann ich mir kaum vorstellen, dass diese so einfach durchgeht. Du hast den Sohn des Vermieters Arschloch genannt und ihm den Finder gezeigt. Und das alles einmalig in einem Streitgespräch. Selbst ohne Provokation stellt das maximal einen Abmahnungsgrund dar. So gesehen ist die Gefahr, dass du ausziehen mußt gar nicht so groß. Ich verstehe es aber so, dass du ausziehen willst und du unter dem Deckmantel der Gerechtigkeit nochmal abkassieren willst.

    Da ich nicht davon ausgehe, dass du direkt klagen willst, kannst du deinem Vermieter natürlich anzeigen und erstmal abwarten, ob er tatsächlich verurteilt wird.

    Gruss
    H H

    Dies ist nur meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    prinzipiell seid ihr im Recht und müßtet nicht zustimmen. Dennoch würde ich nicht empfehlen einfach gar nicht zu reagieren. Das gibt nur böses Blut.

    Hier liegt doch ein offensichtlicher Fehler vor. Es scheint so zu sein, dass bei der neuen Miete ein Schreibfehler ist (Möglicherweise sollen da 309 Euro stehen. Am besten die Vermietungsgesellschaft darauf aufmerksam machen, dass etwas nicht stimmen kann (auch wenn ihr es rein rechtlich nicht machen müßtet).

    Gruss
    H H

    Hallo,

    wenn der Vermieter die Leitungen neu verlegen läßt, muss er sich rein rechlich auch um das Verputzen kümmern. Theoretisch müßte er sogar das Tapezieren und das Malen übernehmen.

    Da der Vermieter diese Maßnahme scheinbar durchführen läßt, weil DU eine neue Küche gekauft hast, sind anderslautende Vereinbarungen allerdings wirksam. Habt ihr also abgemacht, dass er die Leitungen legen läßt und du verputzt, dann bist du dafür verantwortlich. Abgemacht heißt in diesem Fall auch mündlich.

    Ob die alte Installation dem heutigen Standard entspricht oder nicht spielt hier keine Rolle. Hier gilt "gemietet wie besehen". D.h. du hast keinen Anspruch auf neue Leitungen.

    Ich finde den Vorschlag eigentlich ganz fair, da der Vermieter das auch für dich macht. Du kannst dich natürlich vom guten Ratgebern aufhetzen lassen, voll gegenan gehen und dich nicht auf den Vorschlag des Vermieters einlassen. Dann läufst du aber Gefahr, dass der Vermieter die neuen Leitungen gar nicht erst verlegen läßt oder diese Maßnahme als Modernisierung (mit Mieterhöhung) deklariert.

    Im Gegensatz zu Klartext denke, ich dass Mainschwimmers Vorschlag, das selbst zu machen durchaus ernst gemeint war. Einen Kabelschlitz zu verputzen ist nicht schwer. Jeder der Tapezieren kann sollte das auch hinkriegen.

    Gruss
    H H

    Hallo Gabriel,

    jetzt hast du über einen Anwalt gekündigt (zu wann?) und die Rückzahlung der Kaution zum 04.11. gefordert (auf welcher Rechtsgrundlage?)

    Ich begreife das nicht. Du schließt einen Vertrag, den du nicht einhalten willst und erwartest, dass der Einzige, der dadurch einen Nachteil hat, dein Vermieter ist. Jetzt schaltest du noch einen Anwalt ein, der diesen Quatsch noch unterstützt. Lass mich raten: du mußt den Anwalt nicht selbst bezahlen, sondern das macht das Amt.

    Viel Erfolg bei deinem Kreuzzug. Erstreite dir den Schlüssel, zahle drei Monate Miete für eine Wohnung, die du gar nicht richtig nutzen kannst und ziehe dann wieder aus. Vielleicht bekommst du anschließend sogar die volle Kaution zurück. Du kannst dann auch überall erzählen, wie toll du das Problem mit dem Vertrag den du nicht einhalten wolltest gelöst hast.

    Over and out
    H H


    Kolinum:
    Ich wäre mit dem Recht auf fristlose Kündigung vorsichtig. Scheinbar hat Gabriel ihm gesagt, das Amt würde nicht zahlen und seine Frau würde sich scheiden lassen. Damit gibt es erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Mieters und einen Grund für die Verweigerung der Wohnungsübergabe. Daraus könnte ein Schadensersatzanspruch (Mietausfall) gegen Gabriel entstehen. Man kann da nie sicher sein, wie die Richter heute entscheiden. Am Ende wäre es durchaus nachvollziehbar, wenn dem Vermieter Recht gegeben wird, die Wohnung nicht an jemanden zu übergeben, der ihm sagt, die Miete könne nicht bezahlt werden.

    Hallo,

    du hast einen Mietvertrag unterschrieben und an den bist du gebunden. Daran ändert auch die Tatsache, dass du es dir bereits am nächsten Tag anders überlegt hast nichts.

    Ich finde es seitens des Vermieters nicht unverschämt eine Monatsmiete plus 50Euro zu fordern. Schließlich muss er sich jetzt einen neuen Mieter suchen. Ich kann den Vermieter auch verstehen, dass er dir den Schlüssel jetzt nicht mehr aushändigt, wenn du dich so trotzig zeigst. Es macht doch auch gar keinen Sinn, dass du drei Monaten einziehen willst, dann mußt du 3 Monatsmieten zahlen. Mit der fristlosen kündigung wäre ich mir nicht so sicher, wie. Deine sehr unrationale Ankündigung für 3 Monate einzuziehen könnte als verdächtig ausgelegt werden und damit ist die Rechstlage wie immer nicht 100%ig. Am Ende hast du dem Vermieter gegenüber sogar zugegeben, dass das amt die Miete nicht zahlt und dass du dadurch (und die anstehende Scheidung) in finanziellen Schwierigkeiten bist. Wer weiss ob du in deinem Fall vor Gericht wirklich Recht bekommst. Bitte vergiss nicht, dass du klagen mußt und nicht der Vermieter. Der kann sich aus der Kaution bedienen.

    Und selbst wenn der Vermieter dir den Schlüssel gibt und du für drei Monate einziehst, weiss ich nicht was das bringen soll. Dann mußt du 3 Monate Miete zahlen (was das Amt deiner Aussage nach sowieso nicht macht) und dein Vermieter hat immernoch die Kaution und zieht für jede Kleinigkeit etwas ab. Da würdest es dir nur noch schwerer machen.

    Meine Empfehlung: Akzeptiere das Angebot des Vermieters, dass nicht sooo unfair ist, wie du tust und erspare dir drei Monatsmieten und mögliche Einbussen bei der Kaution.

    Verträge sollte man eben nicht unterschreiben, wenn man sich nicht sicher ist.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich verstehe deine Bedenken. Aber Ursache der Feuchtigkeit war das Wasserrohr. Wenn dieses fachgerecht repariert wurde, kommt von der Quelle keine Feuchtigkeit mehr. Selbst wenn die Wand vor dem Verputzen nicht ganz trocken ist, kann sie durch den Putz hindurchtrocknen. Und auf der trocknen Wand entsteht kein Schimmel.

    Du solltest die Sache nicht zu kritisch sehen. Mit dem Abschlagen des alten Putzes wird auch der Schimmel beseitigt und während der Trockenzeit der Wand und des Putzes wird sich kaum neuer bilden.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich verstehe es nicht. Du warst mit dem Vermieter am Dienstag in der Wohnung und du hast das Thema noch nicht einmal angesprochen???

    M.E. kommst du um die Renovierung nur in Absprache mit dem Vermieter herum. Deine Klauseln scheinen Wirksam zu sein und dein BGH Urteil von 1987 ist hier kaum anwendbar, da du die Wände selbst angemalt hast.

    Entweder sprichst du mit dem Vermieter oder du steichst kurz über. Wenn es nur zwei Wände sind und du noch Farbe hast, kann es doch keine so aufwendige Sache sein.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    warum gehst du davon aus, dass der Bekannte des Vermieters das nicht kann? Eine Wand neu zu verputzen ist kein Teufelswerk und ein findiger Heimwerker sollte das hinkriegen. Das wäre genau das Gleiche, als wenn dein Vermieter darauf besteht, dass sämtliche Schönheitsreparaturen nur von einem Malermeister ausgeführt werden dürfen.

    Ich bin mir nicht sicher, was ein Gutachten zum jetzigen Zeitpunkt bringen soll. Der Umfang der Arbeiten scheint nicht strittig zu sein.

    Du hast aber immer die Möglichkeit eine schlechte Arbeit zu bemängeln, wenn es dann wirklich nicht gut wird. Der Leipziger hat natürlich recht, dass die Trockenzeit nicht reichen wird. Ebenso ist es nicht möglich eine frisch verputzte Wand am selben Tag zu tapezieren. Das wird der Bekannte des Vermieters aber wahrscheinlich wissen. Der Vermieter aber wohl nicht.

    Ich würde erst einmal abwarten, wie die Arbeit wird, bevor ich den Teufel an die Wand malen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    eine Wohnung unrenoviert zu übernehmen und dann auch unrenoviert übergeben zu müssen macht sicher Sinn. Dabei ist aber von größter Bedeutung, was "unrenoviert" bedeutet.

    Auch wenn eine Wohnung nicht neu gestrichen wurde, also unrenoviert war, kann sie einen Zustand haben, bei dem ein Einzug möglich ist. In so eine Wohnung einzuziehen heißt dann aber nicht, dass man sie zurückgeben kann, wie man will. Sie muss schon in einen bezugbereiten Zustand sein. Wenn ich von lila und roten Wänden lese habe ich Zweifel, dass das in Ordnung ist. Aber wie gesagt, es kommt auf den Zustand vorher und hinterher an. Da hilft dir der Mietvertrag und das Übergabeprotokoll. Wenn diese bestätigen, dass du die Wohnung unrenoviert übergeben darfst, solltest du gute Chancen haben. Sonst sitzt dein Vermieter am längeren Hebel, zumindest, wenn er eine Kaution hat.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    das ist natürlich etwas problematisch, müßte sich aber regeln lassen. Vor allem wenn dein zukünftiger Ex-Mann mitspielt.

    Zur normalen Nutzung einer Wohnung gehört, dass der Ehepartner in den Mietvertrag aufgenommen wird. D.h. dein Mann müßte dich in den Mietvertrag aufnehmen lassen. Dann habt ihr beide die Wohnung. Bei einer Trennung kannst du dir dann vom Familiengericht die Wohnung zuweisen lassen und bist alleinige Vertragsinhaberin (auch ohne Zustimmung des Vermieters). Die Zuweisung soll theoretsich auch funktionieren, ohne dass du Mitmieterin geworden bist. Aber auch das müßte vom Familiengericht angeordnet werden.

    Bei einer so komplexen Angelegenheit wirst du kaum ohne rechtlichen Beistand auskommen. Ich denke du solltest dich an den Mieterbund oder an einen Anwalt wenden.

    hier nochmal ein link zum Thema:
    IV Mieterschutz e.V.: Eheliche Wohnung

    Vielleicht reicht es auch aus, wenn ihr den Vermieter auf die Rechtslage hinweist. Wenn er sieht, dass er ohnehin nicht drumrum kommt, vielleicht macht er es auch so.

    Viel Glück
    H H


    Diese ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    du scheinst ja ein ganz angenehmer Mensch zu sein. Kümmerst dich nicht vernünftig um deine Angelegenheiten und erwartest dass andere das für geraderücken. Wenn das dann nicht gemacht wird, fängst du an, die Leute zu beleidigen.

    Warum soll es nicht um die Übergabe gehen. Dadurch, dass du eine korrekte Übergabe vereitelt hast, bist du erst in die Probleme geraten.

    Wir haben hier nichts, außer deinem teilweise unverständlichen Text - keine Mängelliste, keine Vereinbarung. Und dann hast du das mit der Ratenzahlung immer noch nicht erklärt.

    Es ist immer wieder interessant zu sehen, in welche Situationen sich einige Leute bringen.

    Gruss
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Hallo,

    ich verstehe nicht ganz genau was du willst. Wenn dir ein Unzug zuviel Stress ist, dann wäre der nachträgliche Einbau einer Schalldämmung sicher die Hölle für dich. Dafür müßte der gesamte Boden aufgenommen werden.
    Unabhängig davon, kannst du nicht erwarten, dass der Vermieter eine dermaßen grosse Sanierung durchführt, damit du die Nachbarn nicht mehr hörst.

    Gruss
    H H

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