Wandsanierung nach Wasserschaden - kann ich auf einem Fachmann bestehen?

  • Hallo,

    wir haben gerade massive Probleme mit unserem Vermieter. Kurz zur Situation:
    In unserer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (Baujahr 1910) ist ein Abflussrohr defekt geworden, da es vermutlich wie der gesamte Rohrbestand seit Erbauung noch nie saniert wurde.

    Aufgefallen ist es durch Feuchtigkeitsflecken auf der Tapete, die der Vermieter als oberflächliche Kondensationsfeuchte abtat (und quasi uns in die Schuhe geschoben hat), bis ca. 2 Monate später die Tapete schlußendlich abgefallen ist, darunter war bereits Schimmel erkennbar. Bei der Öffnung der Wand zeigte sich, dass die Wand von innen heraus komplett durchfeuchtet ist und auch in tieferen Schichten Schimmelbefall zu finden ist, erst Recht zwischen Putz und Tapete. Das Rohr wurde ausgetauscht, nun soll - statt einer Fachfirma - ein Bekannter des Vermieters den Putz abklopfen, das ganze soll übers Wochenende "an der Luft" trocknen und dann am Montag von besagtem Bekannten neu verputzt und tapeziert werden.

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das eine fachgerechte Sanierung darstellt, zumal der Bekannte erst ins Spiel kam, nachdem klar war dass es sich hier nicht um einen Versicherungsfall handelt.

    Welche Rechte hätten wir als Mieter? Können wir dem Bekannten den Zutritt verwehren und auf einer fachgerechten Sanierung bestehen? Wie müsste die aussehen, was können wir sonst tun? Dass wir ggf. Kosten z.B. für ein Gutachten o.ä. selbst zu tragen hätten, würde ich in gewissem Umfang in Kauf nehmen, wenn wir damit eine mögliche Gesundheitsgefährdung v.a. unserer Kinder abwenden können.

    Ich danke für Antworten!
    Andreas


  • Können wir dem Bekannten den Zutritt verwehren und auf einer fachgerechten Sanierung bestehen?

    Nein, es ist nicht Ihr Eigentum und da haben Sieauch keine Ansprüche zu stellen.
    Wenn Sie den Zutritt verwehren, wie soll dann die Wand wieder verputzt werden?

  • Zitat

    Das Rohr wurde ausgetauscht, nun soll - statt einer Fachfirma - ein Bekannter des Vermieters den Putz abklopfen

    Schwarzarbeit?

    Zitat

    ein Bekannter des Vermieters den Putz abklopfen, das ganze soll übers Wochenende "an der Luft" trocknen

    Dürfte zu kurz sein, wenn die Wand tatsächlich komplett durchnässt ist.

    Zitat

    Können wir dem Bekannten den Zutritt verwehren und auf einer fachgerechten Sanierung bestehen?

    Nein, dürft Ihr nicht. Klingt blöd, aber Ihr könnt erst dann wieder tätig werden, wenn wieder ein Mangel (also Schimmel) auftritt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nein, es ist nicht Ihr Eigentum und da haben Sieauch keine Ansprüche zu stellen.
    Wenn Sie den Zutritt verwehren, wie soll dann die Wand wieder verputzt werden?

    Ich habe ja nichts dagegen, dass die Wand wieder verputzt wird. Ich möchte nur ungern den Bekannten mit unklarer Qualifikation (er ist jetzt Rentner und war früher Busfahrer) da dran lassen, sondern auf einer Fachfirma bestehen.

  • Ich habe ja nichts dagegen, dass die Wand wieder verputzt wird. Ich möchte nur ungern den Bekannten mit unklarer Qualifikation (er ist jetzt Rentner und war früher Busfahrer) da dran lassen, sondern auf einer Fachfirma bestehen.


    Die Qualifikation der bauausführende Kraft geht Dich nix an. Wichtig ist, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden.

  • Hallo,

    warum gehst du davon aus, dass der Bekannte des Vermieters das nicht kann? Eine Wand neu zu verputzen ist kein Teufelswerk und ein findiger Heimwerker sollte das hinkriegen. Das wäre genau das Gleiche, als wenn dein Vermieter darauf besteht, dass sämtliche Schönheitsreparaturen nur von einem Malermeister ausgeführt werden dürfen.

    Ich bin mir nicht sicher, was ein Gutachten zum jetzigen Zeitpunkt bringen soll. Der Umfang der Arbeiten scheint nicht strittig zu sein.

    Du hast aber immer die Möglichkeit eine schlechte Arbeit zu bemängeln, wenn es dann wirklich nicht gut wird. Der Leipziger hat natürlich recht, dass die Trockenzeit nicht reichen wird. Ebenso ist es nicht möglich eine frisch verputzte Wand am selben Tag zu tapezieren. Das wird der Bekannte des Vermieters aber wahrscheinlich wissen. Der Vermieter aber wohl nicht.

    Ich würde erst einmal abwarten, wie die Arbeit wird, bevor ich den Teufel an die Wand malen.

    Gruss
    H H

  • Ich muss das Ganze wohl mal etwas genauer ausführen. Ich bin durchaus der Meinung, dass auch "Laien" Arbeiten wie Verputzen fachgerecht durchführen können. Meine Bedenken beziehen sich hier konkret auf a) den vorhandenen sehr deutlichen Schimmelbefall und b) die geplante Trocknungszeit.

    Die Aussage zur Trocknung, dass "2-3 Tage reichen und einen Bautrockner brauchen wir da nicht" stammt nicht vom Vermieter, sondern von dem Bekannten selbst, der uns das so mitgeteilt hat. Er geht jedenfalls fest davon aus, das am Montag verputzen zu können, schließlich fährt er dann bald auch in Urlaub, da muss er das vorher noch fertig machen. Dass er nicht auf die frisch verputzte Wand tapeziert, wird er wohl tatsächlich wissen.
    Ebenfalls von ihm selbst stammt die Aussage zum Schimmel, dass es "schon nicht so schlimm sein wird."

    Das Problem dabei ist doch, dass ich die Arbeiten nach Abschluss kaum bemängeln kann, denn unmittelbar danach wird es ja erst Mal wieder trocken sein. Wenn die Wand drunter aber noch feucht ist, kommt das irgendwann in Monaten bis Jahren wieder durch, und dann geht der ganze Mist von vorne los. Darauf habe ich ehrlich gesagt keine Lust.

    Ich danke auf jeden Fall für die Antworten.

  • Hallo,

    ich verstehe deine Bedenken. Aber Ursache der Feuchtigkeit war das Wasserrohr. Wenn dieses fachgerecht repariert wurde, kommt von der Quelle keine Feuchtigkeit mehr. Selbst wenn die Wand vor dem Verputzen nicht ganz trocken ist, kann sie durch den Putz hindurchtrocknen. Und auf der trocknen Wand entsteht kein Schimmel.

    Du solltest die Sache nicht zu kritisch sehen. Mit dem Abschlagen des alten Putzes wird auch der Schimmel beseitigt und während der Trockenzeit der Wand und des Putzes wird sich kaum neuer bilden.

    Gruss
    H H

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