Vermieterpfandrecht / Unzulässige Forderung

  • Hallo Gemeinschaft,

    gehen wir von folgendem Sachstand aus:

    Vermieter A hat Mieter B zum 31.10.2014 wegen Nichteinhaltung des zuvor auferlegten Hundeverbotes ordentlich gekündigt. Das Hundeverbot wurde wegen Hundehaaren im Hausflur ausgesprochen.

    Am 15.07.2014 inseriert der Vermieter A eine Anzeige zur Neuvermittlung der gekündigten Wohnung. Mieter B geht aber davon aus (nach Rücksprache mit Anwalt), dass die Kündigung und das Hundeverbot ungültig sind und weist den Vermieter darauf am 16.07.2014 hin, dass er die Kündigung anfechten werde, nachdem ihm der Vermieter mitteilte, dass Wohnungsbesichtigungen durchgeführt werden.

    Der Mieter B lässt beide Besichtigungstermine zu, unterstreicht aber in jeglicher Konversation, dass in naher Zukunft ein Widerspruch gegen die Kündigung erfolgen wird.

    Am 26.08.2014 legt Mieter B schriftlich Widerspruch gegen die Kündigung und das Hundeverbot ein. Dieses wird vom Vermieter zurückgewiesen.

    Mieter B beruft sich auf den Widerspruch und verbleibt nach dem 31.10.2014 weiterhin in der Wohnung und zieht nicht aus. Miete wird weiterhin pünktlich und in voller Höhe vom Mieter B bezahlt. Ebenfalls weist Mieter B den Vermieter A hin, dass er bitte die Kündigung und das Hundeverbot gerichtlich prüfen lassen solle.

    Vermieter A weigert sich rechtliche Schritte einzuleiten und handelt weiterhin eigenmöchtig.

    In erster Instanz entfernt Vermieter A das Namensschild des Mieter B vom Briefkasten. Dieses wird vom Mieter B mehrmals wieder am Briefkasten angebracht und vom Vermieter A kurze Zeit später wieder entfernt mit der Aufforderung sein Eigentum (Briefkasten) nicht zu bekleben oder zu beschmieren und fordert weiterhin die Herausgabe der Wohnung.

    In zweiter Instanz fordert Vermieter A Schadensersatz auf folgende Kosten:
    - Kosten für die Immobilienscout Anzeige
    - Kosten der Besichtigungstermine (pauschal 2x 25 Euro)
    - Begleichung der Differenzmiete (Vermieter A hätte die Wohnung für 45,- mehr im Monat an den Nachmieter vermietet)

    Sollte Mieter B diese Kosten nicht überweisen, droht Vermieter A mit Durchführung des Vermieterpfandrechts. Da Mieter B die Schlösser der Wohnungs- und Kellertür bereits getauscht hat, bleibt dem Vermieter A ansich nur die Möglichkeit beim Auto des Mieter B das Pfandrecht durchzuführen.

    Fragestellung ist nun folgende:
    - Ist der Schadensersatzanspruch des Vermieter A in vollem Umfang berechtigt (sofern die Kündigung wirklich nicht gültig ist)? Bzw sind weitere Schadensersatzansprüche bezüglich des Nichtauszugs des Mieter B gerechtfertigt?
    - Welche Möglichkeiten bieten sich dem Mieter B, außer das Geld in erster Instanz via Sicherheitshinterlegung beim Amtsgericht zu verwahren?
    - Ist eine eigenmächtige Mietminderung um 1% seitens Mieter A bezüglich des Briefkasten möglich?

    Ich hoffe dass mir hier jemand zumindest ansatzweise weiterhelfen kann.

    Liebe Grüße

  • Zitat

    ist bei mir nicht drin.

    Auch ich weigere mich

    Zitat

    Ebenfalls weist Mieter B den Vermieter A hin, dass er bitte die Kündigung und das Hundeverbot gerichtlich prüfen lassen solle.


    Solch eine Aufforderung an den Vermieter ist doch wohl nur als Witz zu verstehen.

    Besondere Frechheit des TE ist die Tatsache, dass die Angelegenheit bereits vor Gericht verhandelt wird.

  • Solch eine Aufforderung an den Vermieter ist doch wohl nur als Witz zu verstehen.


    Warum sollte dies ein Witz sein? Wenn Vermieter A meint im Recht zu sein, solle er dies gefälligst vom Gericht bestätigen lassen anstatt eigenmächtig nach eigen gut dünken zu handeln.


    Besondere Frechheit des TE ist die Tatsache, dass die Angelegenheit bereits vor Gericht verhandelt wird.

    Die Angelegenheit wird noch nicht vor Gericht verhandelt. Wo nehmen Sie ihre Behauptung her?

  • Da ich nicht weiß, ob die Kündigung überhaupt rechtmäßig war und hier ohne Anwalt sowieso nichts läuft, enthalte auch ich mich einer Antwort.

    Die Höhe eines möglichen Schadenersatzes muss ein Gericht bestimmen. Das kann ein Außenstehender nicht tun.

    Zitat

    Ist eine eigenmächtige Mietminderung um 1% seitens Mieter A bezüglich des Briefkasten möglich?

    Eine Mietminderung für ein Mietverhältnis, dass offiziell gar nicht mehr existent ist?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Eine Mietminderung für ein Mietverhältnis, dass offiziell gar nicht mehr existent ist?

    Solange gerichtlich nicht bestätigt wurde, dass die Kündigung gültig ist, ist das Mietverhältnis noch immer existent. Könnte ja jeder Vermieter daherkommen und eine Kündigung wegen irgendwelcher vermeindlich rechtsgültigen Gründe aussprechen. Aber ich sehe, dass ich mit meiner Anfrage hier eh im falschen Forum bin...

  • Solange gerichtlich nicht bestätigt wurde, dass die Kündigung gültig ist, ist das Mietverhältnis noch immer existent. Könnte ja jeder Vermieter daherkommen und eine Kündigung wegen irgendwelcher vermeindlich rechtsgültigen Gründe aussprechen. Aber ich sehe, dass ich mit meiner Anfrage hier eh im falschen Forum bin...


    Bist Du auch. Du hast von 1.+2. Instanz geschrieben. Sowas ist nach der Lebenserfahrung so zu sehen, dass die Angelegenheit bereits bei Gerichten war. Btw, die Buchstaben A+B kannste ruhig weglassen.
    Tipp: Fachanwalt aufsuchen.

  • Hallo,

    dein Hund hat scheinbar Probleme verursacht und deshalb ist dir die Haltung untersagt worden. Wenn dies rechtmäßig war, ist auch die Kündigung rechtmäßig. So gesehen lebst du nicht mehr in einem Mietverhältnis, sondern nutzt die Wohnung lediglich. Dann ist ein Nutzungsentschädigung, die höher als deine Miete ist, durchaus zulässig.

    Was ich allerdings nicht verstehe ist, was du von dem Forum willst - du warst doch schon beim Anwalt. Möglicherweise hat er auf deine Geschichte in der Vermieter A, Mieter B, Mieter A und Hund H mitspielen aber auch keine Lust gehabt.

    Naja, lass die Sache ruhig bis zum Gericht eskalieren. Wenn du verlierst, hast du die Kosten zu tragen. Wenn du gewinnst, kannst du in der Wohnung bleiben - mit einem Vermieter, der dich haßt.

    Over and out
    H H

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