Mietvertrag läuft nur auf (Noch-)Ehemann - Möglichkeiten zur "Überschreibung"?

  • Hallo liebes Forum,

    April 2011 hat mein (Noch-)Ehemann eine Wohnung bezogen. Er war und ist dort immer alleiniger Vertragsnehmer gewesen.
    Ich bin Juni 2012 hinzugezogen, als unsere Zwillinge das Licht der Welt erblickten und wir geheiratet haben.
    Das Familienleben war dann doch nichts für ihn, weshalb er die Wohnung verließ und ich darin wohnen blieb.
    Dies geschah im Januar 2013.
    Seitdem bezahle ich Kaltmiete, Nebenkosten und anfallende Nebenkostenabrechungen an den Vermieter direkt.
    Es gab bis dato auch nie Probleme. Nun bin ich aufgrund privater Probleme in ALGII abgerutscht.

    Antrag wurde gestellt, alles hat wunderbar gepasst, bis auf den Mietvertrag.
    Ich kann zwar nachweisen, dass ich seit mehr als 18 Monaten die Miete und alle anfallenden Kosten alleine trage,
    allerdings reicht dem Jobcenter das nicht aus - sie wollen einen Mietvertrag in dem ICH Vertragspartner bin.

    Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit mich in den Mietvertrag zu bringen? Mein (Noch-)Ehemann würde dem in keinster Weise im Wege stehen.
    Allerdings ist mein Vermieter (ich drücke es mal so aus) nicht sehr Frauenfreundlich und bangt trotz all der Zeit darum, dass ich meine Miete mal nicht zahlen kann und man bei einer Alleinerziehenden ja nichts holen könnte.
    Alle Vorschläge werden nicht erhört - er will um jeden Preis, dass mein (Noch-)Ehemann im Vertrag bleibt.

    Gäbe es eventuell andere Möglichkeiten, wie Abtrittserklärungen oder dergleichen? Ich meine, ich kann den Vermieter schlecht zwingen, einen Vertrag mit MIR aufzusetzen.

    Würde mich sehr über Antworten freuen! :)
    Liebe Grüße
    Hummelchen

  • Hallo,

    das ist natürlich etwas problematisch, müßte sich aber regeln lassen. Vor allem wenn dein zukünftiger Ex-Mann mitspielt.

    Zur normalen Nutzung einer Wohnung gehört, dass der Ehepartner in den Mietvertrag aufgenommen wird. D.h. dein Mann müßte dich in den Mietvertrag aufnehmen lassen. Dann habt ihr beide die Wohnung. Bei einer Trennung kannst du dir dann vom Familiengericht die Wohnung zuweisen lassen und bist alleinige Vertragsinhaberin (auch ohne Zustimmung des Vermieters). Die Zuweisung soll theoretsich auch funktionieren, ohne dass du Mitmieterin geworden bist. Aber auch das müßte vom Familiengericht angeordnet werden.

    Bei einer so komplexen Angelegenheit wirst du kaum ohne rechtlichen Beistand auskommen. Ich denke du solltest dich an den Mieterbund oder an einen Anwalt wenden.

    hier nochmal ein link zum Thema:
    IV Mieterschutz e.V.: Eheliche Wohnung

    Vielleicht reicht es auch aus, wenn ihr den Vermieter auf die Rechtslage hinweist. Wenn er sieht, dass er ohnehin nicht drumrum kommt, vielleicht macht er es auch so.

    Viel Glück
    H H


    Diese ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Hummelchen:

    "...allerdings reicht dem Jobcenter das nicht aus - sie wollen einen Mietvertrag in dem ICH Vertragspartner bin."
    - Genauer (und auch korrekt): alleiniger Vertragspartner.

    "Gibt es eine Möglichkeit mich in den Mietvertrag zu bringen?"
    - Wenn der VM und der (Noch-)Ehemann zustimmen, ja. AAaber: Dein Noch- müsste dann 'raus aus dem MV, damit das JC die KdU für Dich berechnen könnte.

    "Allerdings ist mein Vermieter (ich drücke es mal so aus) nicht sehr Frauenfreundlich und bangt trotz all der Zeit darum, dass ich meine Miete mal nicht zahlen kann und man bei einer Alleinerziehenden ja nichts holen könnte."
    - Ich teile deine Bedenken.

    "er will um jeden Preis, dass mein (Noch-)Ehemann im Vertrag bleibt."
    - Verständlich. aus VM-Sicht.

    "Gäbe es eventuell andere Möglichkeiten,"
    - Sehe ich nicht.

  • Wenn dein Vermieter mit dir allein keinen Vertrag abschließen will, kannst du Ihn nicht dazu zwingen.
    Es bleibt nur den bisherigen Vertrag wie bisher behalten oder kündigen und eine neue Wohnung suchen.

  • Warum lässt Du dir vom Exmann nicht einfach einen Untermietvertrag ausstellen, den Du dann dem Jobcenter vorlegen kannst?

    Ansonsten:
    Ist er tatsächlich noch dein Mann, kann der Vermieter Deine Aufnahme in den Vertrag nicht verweigern. Dein Mann kann ja erst einmal im Vertrag bleiben, wenn der Vermieter ihn als Sicherheit möchte.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Warum lässt Du dir vom Exmann nicht einfach einen Untermietvertrag ausstellen, den Du dann dem Jobcenter vorlegen kannst?

    das ist doch eine gute Möglichkeit. Das UNtermietverhältnis ist aber zustimmungsbedürftig. Der Vermieter kann das aber nur ablehnen, wenn besondere Umstände vorliegen, die hier nicht gegeben sind. Holt ihr euch nicht die Zustimmmung, kann das Hauptmietverhältnis gekündigt werden.

  • Zitat

    Ist er tatsächlich noch dein Mann, kann der Vermieter Deine Aufnahme in den Vertrag nicht verweigern. Dein Mann kann ja erst einmal im Vertrag bleiben, wenn der Vermieter ihn als Sicherheit möchte.

    Er kann nur die Aufnahme in die Wohnung nicht verweigern bzw. verhindern. Den Vertrag braucht er nicht anzupassen, dazu kann den Vermieter niemand verpflichten.

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