Beiträge von Marpesia


    Das mit 300 Euro im Monat hast du sicher falsch verstanden. So etwas kostet je nach Fläche eher 300 Euro/Saison, meist weniger.
    Gruß
    H H


    Nein, da habe ich mich leider nicht verhört. Eine Betriebshaftpflicht für Winterdienst kostet nicht selten für die paar Monate zwischen 600-800 € ! Dazu kommen die Bereitschaft und (je nach Größe des Grundstücks sehr unterschiedlich) die Arbeitszeit und das Personal beim Räumen und dann kommt es darauf an, wo man lebt. Wir wohnen in Bayern, wo es jetzt tendenziell etwas häufiger zu starken Schneefällen kommt als z.B. etwas nördlicher in Deutschland :) bzw. in tiefer gelegenen Regionen. Mein Vater hat eine eigene Firma in NRW (Haus- und Gartenarbeiten jeglicher Art, auch Winterdienst) und er nimmt dort oben schon 150 €/Monat. Alleine schon wegen der Bereitschaft kommt da einiges zusammen, wenn sich eine Firma um den Winterdienst kümmert. Du musst ja, selbst wenn Du nie im Einsatz warst, für ausreichend Personal in Bereitschaft sorgen, für Streugut und Gerätschaften ... das macht niemand um sonst !
    Leider ist das nicht so günstig wie wenn man mal nen Nachbarn fragt, der das dann für nen Kasten Bier im Monat übernimmt ^^ Die Bereitschaft gilt ja in den kompletten Monaten DEN GANZEN TAG !!! Also zumindest zwischen den üblichen Uhrzeiten 07:00 - 20:00 Uhr ! Man muss im Ernstfall immer in der Lage sein, mehrmals am Tag sofort zu räumen, sobald es aufgehört hat zu schneien. Und das ja bei einer Firma meistens bei mehreren Objekten. Viel Aufwand und ein sehr undankbares Geschäft ... niemand will das zahlen aber jeder meckert sofort, wenn auch nur eine Minute zu spät geräumt ist ;)

    Hallo Marpesia,
    dieses Thema hat mit Mietrecht nichts zu tun. Sorry.


    Ähm ... seit wann haben die Themen Nebenkosten, Winterdienst & dies bezügliche Haftbarkeit nichts mit Mietrecht zutun ?!? Es ist doch in vielen Fällen sogar üblich, dass der Mieter den Winterdienst KOMPLETT an die Mieter weiter gibt. Es ist schon wichtig zu wissen, a) wie oft man räumen muss und b) wer haftbar zu machen ist wenn was schief läuft (ob die normale Haftpflicht das übernimmt oder ob man eine spezielle Haftpflicht benötigt, sobald man, egal in welcher Form, für den Winterdienst zuständig ist) und c) wie das aussieht, wenn das ganze offiziell über einen einzelnen Mieter laufen soll und nicht über alle Mietparteien ! Jeder Mieter, der im Erdgeschoss wohnt und den Winterdienst alleine und kostenfrei erledigt, ist selber schuld. Der Vermieter und die anderen Mietmieter freuen sich ;)

    Ohne, würde ich keine einzige Schaufel Schnee in die Hand nehmen, das kann haftungstechnisch deinen Kopf kosten!Gruß
    BHShuber


    Das heißt, dass meine normale Haftpflicht das nicht übernimmt ? Im Grunde bräuchte ja dann jeder, der selber Schnee räumt, eine derartige Versicherung ? Ich würde meinem Vermieter ja eine MwSt.-FREIE Rechnung ausstellen, da ich ja keine Firma bin sondern eine Privatperson. Somit geht es ja nur darum, wie die Nebenkosten verteilt werden, nicht mehr und nicht weniger.

    Ich check nicht, warum das alles so kompliziert sein muss ... armes Deutschland ^^ nur weil jeder jeden sofort verklagt und man echt alles absichern muss ... !

    Hallo liebe Community,

    wir sind im September neu in diese Wohnung mit insgesamt 3 Parteien gezogen. Bis dato war wohl ein Hausmeisterdienst beschäftigt, der einige Reinigungsdienste, Gartenarbeiten und den Winterdienst übernommen hat.
    Dieser Hausmeisterdienst möchte den Winterdienst aber nun nicht mehr machen, weswegen der Vermieter auf uns zugekommen ist, da wir im Erdgeschoss wohnen.

    Der Vermieter meinte, dass er die Kosten für alle Mieter so gering wie möglich halten möchte, weswegen er uns fragt, ob wir den Winterdienst übernehmen würden. Er hätte sich halt bzgl. anderer Winterdienste schlau gemacht, die aber ab 300 € / monatlich und aufwärts gehen würden.

    Wir sollten uns überlegen, was wir für den Winterdienst verlangen und das würde man uns mit unseren Nebenkosten verrechnen.
    Erstmal fand ich die Idee gar nicht so schlecht, da wir das Geld gut gebrauchen können und ich Winterdienst generell auch sehr gerne mache.
    Aber nun hat er noch die Bitte, dass ich eine Rechnung ausstelle und mich auch zusätzlich für den Winterdienst Haftpflicht versichere (natürlich soll ich diese Zusatzkosten mit berechnen).

    Nun meine Frage: Kann ich als Privatperson diese Art von Rechnung an meinen Vermieter überhaupt ausstellen oder müsste ich dafür extra ein Gewerbe anmelden ?
    Und übernimmt nicht meine normale Haftplicht in diesem Fall ? Falls nicht, was für eine Versicherung genau muss ich da zusätzlich abschließen ?

    Ich habe dem Vermieter mit geteilt, dass wir durch unsere Berufstätigkeit nur morgens und abends räumen bzw. streuen können und er meinte, dass das vollkommen ok ist. Da man aber auch tagsüber verpflichtet ist, zu räumen, wäre mir schon wichtig, wie es da als Privatperson mit der richtigen Haftpflichtversicherung aussieht.

    Vielen Dank vorab für eure Informationen.

    Hallo liebe Community,

    dieser Fall ist leider ein bißchen "komplizierter", da es sich bei meinen derzeitigen Vermietern um Familie handelt ... aber wir fangen einfach mal von vorne an :)

    Mein Schwager und meine Schwägerin (Schwester meines Mannes) haben sich ein 3-Familienhaus gekauft, in dem wir ganz offiziell seit dem 01.08.2012 mit Mietvertrag zur Miete wohnen. Leider konnten mein Schwager & meine Schwägerin das Haus finanziell nicht mehr halten und mussten dem entsprechend verkaufen.
    Im Juni 2015 wurde uns mündlich mitgeteilt, dass das Haus zum 01.12.15 leer verkauft wurde und wir deswegen bis zum 01.12. ausgezogen sein müssen, da sie sonst für jeden Monat, den wir länger hier wohnen, regresspflichtig sind und eine erhebliche "Strafe" zahlen müssen.

    Wir sind seitdem wirklich sehr aktiv auf der Suche nach einer Wohnung in der unmittelbaren Umgebung (Umkreis 10km), da wir unserem 12 jährigen Sohn keinen Schulwechsel bzw. Fußballvereinwechsel antun möchten. Wir sind halt 2012 erst von NRW nach Bayern gezogen und ein erneuter Neuanfang wäre für ihn aktuell meiner Meinung nach unzumutbar. Mitten in der Pubertät gestaltet sich sowas oft schwieriger als damals, wo er noch im Grundschulalter war.

    Nun haben wir dies bezüglich jedoch zwei große Probleme:
    a) ist das Wohnungsangebot in der unmittelbaren Umgebung sehr gering
    b) mein Lebensgefährte hat eine negative Schufa

    Ich habe mich zwar schlau gemacht und eine richtig ausführliche Bewerbungsmappe für Wohnungsbesichtigungen erstellt, welche eine ausgefüllte Selbstauskunft, Verdienstabrechnungen, aktuelle Schufa-Selbstauskünfte von uns beiden, ein gutes Mieterzeugnis und die Angabe von liquiden Mietbürgen (falls benötigt) enthält aber trotzdem bekommen wir bisher nur Absagen.

    Die negative Schufa meines Lebensgefährten bezieht sich auf Altlasten, die jedoch komplett beglichen sind und wo es nicht um offene Mieten oder dergleichen ging. Und wir haben die Löschung dieses Eintrags beantragt, was aber leider wohl ein wenig dauert.

    Ich habe nun Angst, dass wir bis zum 01.12. nichts finden und ich weiß nicht, was ich dann tun soll.
    Natürlich will ich nicht, dass es Streit innerhalb der Familie gibt, weil wir nicht am 01.12. hier draußen sind und dadurch eben Strafe gezahlt werden muss. Aber in einen Karton auf der Straße kann ich doch mit meiner Familie auch nicht ziehen, falls wir bis zum 01.12. nichts gefunden haben ?!?

    Dem entsprechend brauche ich von euch einen Rat, was ich nun tun kann. Eventuell gibt es Stellen, an die man sich wenden kann, die einem bei der Wohnungssuche helfen ? Ich weiß nicht, ob das Wohnungsamt für uns zuständig wäre, da wir ein Monats-Nettoeinkommen von 4.000 € haben und damit keinen Anspruch auf einen WBS, Wohngeld oder dergleichen ... Und wie sieht es rechtlich aus: ist die mündliche Kündigung im Juni überhaupt wirksam gewesen und müsste ich also rein rechtlich wirklich am 01.12. hier raus sein, egal ob wir was gefunden haben oder nicht ?

    Vielen Dank vorab für eure Unterstützung.

    Lieben Gruß

    Marpesia

    Hallo liebe Community,

    leider ist das Haus, in dem wir wohnen, verkauft worden und es wurde Eigenbedarf angemeldet. Wir müssen bis zum 01.12. draußen sein, können jedoch zu jeder Zeit ohne Kündigungsfrist raus, sobald wir etwas Neues gefunden haben.
    Ich habe zwar schon Angst, dass wir am 01.12. auf der Straße hocken, weil sich die Suche nicht wirklich als leicht heraus gestellt hat (mein Partner hat einen Negativ-Schufa-Eintrag ... zwar nicht aus Eigenverschulden aber trotzdem ist er nun mal existent) aber das ist ein anderes Thema.

    Allerdings möchten die neuen Besitzer, die in unsere Wohnung einziehen werden, nun andauernd in die Wohnung um Räume zu vermessen, da sie schon Möbel kaufen wollen etc. ... und zwar kommt dann quasi heute ein Anruf, dass sie morgen auf der Matte stehen ...

    Nun meine Frage: Wie oft ist es zumutbar, dass die neuen Bewohner durch unsere Wohnung rennen und welche Frist müssen sie bei der Terminabsprache einhalten ?

    Vielen Dank vorab für eure Unterstützung.

    MfG

    Marpesia

    Danke für die Links.
    Kleine Rechtfertigung@Berny: Auch wenn ich die teure,vorherige Wohnung eine Zeit lang hätte tragen können ... Man weiß doch nie, wie schnell man neue Arbeit findet & was man dort verdienen wird und in der Tat wäre die Wohnung mit der Zeit dann zu teuer geworden. Vor meiner Trennung haben wir die Wohnung mit 2 Vollverdienern finanziert. Die Wohnung alleine zu tragen war schon schwer ... Dann aber noch 33% weniger Einkommen ... Bravo. War also sinnvoll, die Kündigung hin zu nehmen.

    Desweiteren kann man Ironie oft nicht lesen, leider. Mein "neu gefundenes Glück" war nicht mein ernst ;) aber die Wohnung war schön & günstig und vor allem zur Kita, etc ... in der perfekten Lage. Glaub mir, dass ich nach Beendigung dieses Mietverhältnisses KEINEM Vermieter mehr trauen werde und mir sowas sicher nicht nochmal passiert !

    Hallo liebe Community,

    ich habe jetzt einige Zeit google befragt, viel aktuelles aus diesem Jahr zu dem Thema gelesen aber leider findet man doch teilweise sehr unterschiedliche Regelungen und Meinungen.

    Da es im Grunde auch oft auf den Einzelfall an kommt, hier eine kurze Erklärung:

    In diesem Hause, in dem ich aktuell wohne, befanden sich bis zum Sommer 2009 zwei Wohnungen für Messebesucher. Da der Vermieter jedoch den Ärger mit verantwortungslosen "Kurzmietern" satt war, wollte er ab Juli 2009 fest vermieten.
    Im Juli 2009 habe ich diese Wohnung auch besichtigt. Außer ein paar Gebrauchsspuren war alles in Ordnung und es wurde im Mietvertrag fest gehalten, dass ich die Wohnung unrenoviert übernehme.
    Eingezogen bin ich jedoch erst zum 01.09.2009, da ich die Kündigungsfrist meiner vorherigen Wohnung einhalten musste und mir durch derzeitige, kurzweilige Arbeitslosigkeit keine Doppelmiete leisten konnte, was für den neuen Vermieter vollkommen in Ordnung war.
    In der Zeit von der Besichtigung bis zu meinem Einzug lebten die Mieter der zweiten Wohnung, aus Renovierungsgründen, für eine kurze Dauer in meiner Wohnung und haben die Wände um einige große, fiese Flecken bereichert. Da mir aber eh klar war, dass ich renovieren muss, war mir das derzeitig egal.
    Leider wurde auch kein Übergabeprotokoll erstellt, da mir damals durch die Arbeitslosigkeit in der vorangehenden Wohnung gekündigt wurde (mit der Begründung, dass die Befürchtung besteht, dass ich mir die Miete nicht mehr leisten kann), ich dringend mit meinem Sohn, als alleinerziehende Mutter, eine Wohnung brauchte und der neue Vermieter extra erwähnt hat, wie großherzig er doch ist, eine alleinerziehende, arbeitslose Mutter einziehen zu lassen. Es gäbe noch mehr Interessenten und nur sein Mitleid habe dafür gesorgt, dass ich die Wohnung bekomme.
    (Ja, hat er tatsächlich so geäußert ...)
    Somit wollte ich nicht auch noch unnötig als "was ist mit nem Übergabeprotokoll-Querulant" mein neues "Glück" gefährden ... dumm, wie sich später heraus stellte, da ich in den letzten 3 Jahren, in denen ich hier lebe, eine Menge Ärger mit dem Vermieter hatte (inkl. Kommunikation über Anwälte, Gerichtsverhandlung, etc.) und ich mich somit hätte in jede Richtung absichern müssen, die irgendwie möglich ist.

    Im Mietvertrag steht nun folgendes zu Schönheitsreparaturen:
    "... im Allgemeinen sind Schönheitsreparaturen von Abnutzung, verursacht durch den Mieter, in folgenden Zeitabständen erforderlich:
    - Küche, Bäder, Dusche: alle fünf Jahre
    - Wohn- & Schlafräume, Flur, Diele, Toilette: alle acht Jahre
    - Nebenräume: alle zehn Jahre
    ..."

    Da ich frisch renoviert habe, als ich im September 2009 eingezogen bin, habe ich noch keine dieser Fristen erreicht und müsste, dem entsprechend, nicht renovieren, seh ich das richtig ?

    Im Internet findet man eben eine ganze Menge dazu. Von "man muss gar nicht mehr renovieren, nur noch besenrein" bis "man kann dem neuen Mieter nicht die kompletten Renovierungskosten alleine überlassen, es muss bei deutlichen Gebrauchsspuren an den Wänden gestrichen werden" ist alles dabei.

    Ich sehe nun, auch wegen dem fehlenden Übergabeprotokoll, einige eventuelle Schwierigkeiten auf mich zu kommen. Natürlich werde ich Bohrlöcher fachgerecht verschließen, die Wohnung gründlich putzen, etc ... aber an den Tapeten sind einige Gebrauchsspuren, das Silikon im Bad war eigentlich bei Einzug schon erneuerungswürdig ...

    Wie sieht es nun wirklich mit der Pflicht zu Schönheitsreparaturen aus ?
    Von meinen damaligen Nachbarn der zweiten Wohnung in diesem Hause, die mittlerweile ausgezogen sind, habe ich erfahren, dass der Vermieter so ziemlich jeden Kratzer im Türrahmen (es handelt sich bei diesem Haus um einen Altbau, wohl bemerkt), jeden Fleck an der Wand, jede Macke im Boden, etc ... von der Kaution abziehen wollte (was aus diesem Rechtsstreit geworden ist, ist mir unbekannt).

    Vielen Dank vorab fürs lesen und eure Bemühungen, falls ihr antwortet :)

    Lieben Gruß

    Marpesia

    Hallo liebe Community,

    ich werde jetzt bald ausziehen und habe meine Wohnung zum 01.09.2009 unrevoniert übernommen.
    Laut Mietvertrag fallen die üblichen Schönheitsreparaturen ( tapezieren, anstreichen, etc. ) durch den Mieter für
    Küche, Bad & Duschen alle 5 Jahre,
    für Wohn-, Schlafraum, Flur, Diele & Toilette alle 8 Jahre und
    in den Nebenzimmern (z.B. Keller) alle 10 Jahre an.

    Da ich den Mietvertrag zum 30.09.2012 gekündigt habe, wohne ich also fast genau 3 Jahre hier drin.
    Somit würden also quasi bei Auszug keine Schönheitsreparaturen anfallen, die der Vermieter geltend machen kann, ist das richtig ?

    Es ist mir klar, dass ich hier Löcher verschließen werde, hier und da eventuell Kleinigkeiten wie eine neue Steckdose besorgen werde, vernünftig alles reinige ... aber muss ich befürchten, dass sonst noch was an fällt, wenn soweit alles in Stand gehalten wurde ?

    Mein Problem ist, dass wir mit unserem Vermieter nur Ärger hatten, auch schon vor Gericht waren (und gewonnen haben) und ich von unseren ehemaligen Nachbarn weiß, dass er jede Kleinigkeit zum Anlass genommen hat, die Kaution zu kürzen, die zurück gezahlt wurde.
    Da ich sehr weit von hier weg ziehen werde und mir diesen Ärger echt ersparen möchte, wäre es super, wenn ich mir bei Wohnungsübergabe schon sicher sein könnte, dass er hier nichts mehr geltend machen kann.

    Das soll sich nicht so anhören, dass ich mich drücken möchte hier alles in Ordnung zu bringen sondern ich möchte mich mit einem Übernahmeprotokoll absichern, dass ich später nicht meiner Kohle hinterher laufen muss, was leider zu befürchten ist.

    Vielen Dank vorab

    Gruß

    Marpi

    Hallo liebe Community,

    Ende Dezember 2011 hatte ich eine Gerichtsverhandlung mit meinem Vermieter, die er berechtigt verloren hat (versuchter Betrug Nebenkostenabrechnung).
    Direkt nach der Verhandlung hat er mir total wütend einen Brief in die Finger gedrückt, die eine Mieterhöhung zum 01.03.2012 beinhaltete.

    Mein Anwalt, der noch anwesend war, hat sich diese sofort durch gelesen und gesagt, dass sie unwirksam ist, da der Vermieter sich nicht an einem der in § 558 a Abs. 2 BGB aufgeführten Begründungsmittel bedient hat.

    Ich solle ruhig bis Ende Februar 2012 warten, um dann erst Widerspruch ein zu legen. Ansonsten hätte der Vermieter wohl ziemlich zeitnah eine wirksame Mieterhöhung ausgesprochen.
    (Normalerweise bin ich nicht so ne Zank-Nudel aber bei dem, was alles schon vorgefallen ist, hat der Vermieter es nicht anders verdient ...) !

    Nun habe ich gestern der Mieterhöhung widersprochen.

    Wie sieht es nun mit der Frist aus ?

    Sagen wir ich bekomme morgen eine gültige Mieterhöhung ... kann er die Mieterhöhung dann auch schon zum 01.03. verlangen, da er mir die Mieterhöhung ja quasi schon im Dezember mitgeteilt hat oder gilt eine neue Frist von 3 Monaten, da die Mieterhöhung aus Dezember unwirksam ist ?

    Vielen Dank vorab.

    Lieben Gruß


    Marpesia

    Hallo liebe Community,

    naja, ich habe mich hier leider schon öfters melden müssen wegen unseres "Traumvermieters".

    Langsam spitzt sich die Sache zu, da wir nur noch um jedes kleine bißchen rum streiten.

    Wir werden uns auch eine neue Wohnung suchen. Aber bis dahin werden wir, solange wir hier noch wohnen, noch einiges an Ärger mit dem Vermieter haben, weswegen ich einige Fragen an euch habe und hoffe, dass ihr mir helfen könnt:

    1) fehlender Briefkasten
    - Es ist so, dass hier mehrere Parteien wohnen. Genau gesagt ist im Erdgeschoss ein Ladenlokal des ASB, in der ersten Etage wohnt eine Familie und im Dachgeschoss wir.
    Wir haben leider nur einen gemeinsamen Türschlitz in der Haustüre, wo die Post durch geworfen wird. Nun ist es so, dass ich weder meine abonierten Zeitungen bekomme noch kleine Pakete (von Amazon z.B.) die der Postbote gerne, ohne sich eine Unterschrift zu holen, einfach durch den Türschlitz schiebt und eben bei mir nicht ankommen.
    Ich muss mich nun jedesmal mit dem Zeitungsverlag bzw. Amazon rum prügeln, da die fleißig bei mir abbuchen ohne, dass ich meine Ware bekomme. Der Höhepunkt kam dann diese Woche, als ich mein leeres, aufgerissenes Amazon-Paket bei uns in der Gemeinschaftspapiertonne aufgefunden habe. Es wurde also im Hausflur gefunden, entleert und dann waren die Leute so dumm das Papier in die Gemeinschaftsmülltonne zu werfen.
    Ich habe den Vermieter gebeten einen Briefkasten an zu bringen. Dieser sagt jedoch, dass er das nicht tut, dies nicht seine Pflicht ist, ich höchstens einen auf meine Kosten abringen kann und sonst Pech gehabt habe.
    Wie sieht das rechtlich aus ? Ist er verpflichtet einen Briefkasten an zu bringen ?

    2) Gartennutzung
    - Zu dieser Wohnung im Dachgeschoss gehört ein kleines Stück Garten im Hinterhof. Wir haben uns immer drum gekümmert dieses sauber zu halten, allerdings haben wir das Problem, dass dieser Hinterhof gerne von Jugendlichen usw ... als Anti-Aggressions-Therapie-Platz oder ähnlichem genutzt wird, da er von der Straße nicht einsehbar ist und deswegen Leute anzieht, die mal eben auf Toilette müssen oder einfach Langeweile haben und rumgammeln möchten. Da wir den ganzen Tag arbeiten sind und Nachts schlafen ;) kriegen wir meistens erst mit, dass dort jemand gewesen ist, wenn wieder irgendwas zerstört wurde.
    Man könnte dieses Grundstück durch einen Zaun oben an der Straße (oder einem Tor oder ähnlichem) schützen, wo sich der Vermieter aber ebenfalls weigert. Er sagt, dass es in unserer Pflicht steht uns um den Garten zu kümmern, was ich aber nicht einsehe wenn dort permanent irgendwas zerstört wird.
    Ich hätte diesen Garten gerne abgegeben und selbst der Vermieter meinte letztes Jahr zu uns, dass wir das auch gerne machen können, er dann dort Stellplätze oder ähnliches anbringt.
    Nun würden wir den Garten gerne abgeben aber nun sagt er uns "nein, mach ich nicht mehr, kümmern sie sich drum oder ich werde rechtliche Schritte einleiten weil sie gegen den Mietvertrag verstoßen wenn sie sich nicht um den Garten kümmern" !
    Kann er das ?

    Das sind im Moment die beiden größten Streitthemen und bis wir hier ausziehen wüsste ich gerne, in wiefern er Recht hat und in wiefern nicht.

    Vielen Dank vorab.

    Gruß

    Marpesia

    Hallo liebe Community,

    folgendes hat sich zugetragen:

    Wir wohnen zur Miete in einem Haus, wo es für alle Mieter einen Plan gibt, wann wer mit Winterdienst (Schnee räumen, streuen, etc) dran ist.

    Nun ist es so, dass wir den ganzen Tag arbeiten sind.
    Bedeutet, dass wir morgens räumen & streuen und Abends wenn wir wieder zuhause sind.

    Nun hat es ein wenig nach geschneit tagsüber. Nicht viel, nur ein bißchen, so das der Weg wieder ein wenig "gepudert" war.

    Nun ist unsere Nachbarin vom Haus nebenan bei uns wohl ausgerutscht, böse hingefallen, Brille kaputt, etc...

    Nun meine Frage: Muss ich quasi 24 Std. dafür sorgen, dass bei uns jemand räumt, auch in der Zeit wo wir nicht da sind ?

    Da unsere Nachbarin eh schon ein wenig sauer auf unseren Vermieter ist, da wir unten im Erdgeschoss ein Ladenlokal haben, was sie anmieten wollte aber nicht bekommen hat usw ... ist das für sie natürlich ein gefundenes Fressen für Ärger.

    Aus dem Grund würde ich gerne wissen, wie sich das mit dem Winterdienst verhält wenn man tagsüber arbeiten ist !

    Vielen Dank vorab.

    Lieben Gruß

    Holen Sie sich Hilfe bei Ihrer örtlichen Feuerwehr, damit die den Vermieter auffordern Rauchmelder im Treppenhaus/Kellergang zu installieren.

    Dann hören Sie rechtzeitig, wenn die Heizung wieder verrückt spielt.


    Jepp, das hatte die Feuerwehr in dieser Nacht auch schon gesagt. Da es sich hier um einen Altbau handelt und fast alles aus Holz besteht wäre es sehr gefährlich, dass bei uns im Treppenhaus keine Rauchmelder installiert sind.
    Als ich den Vermieter darauf angesprochen habe hat er nur kurz die Augen verdreht und nichts dazu gesagt.
    Ich denke, dass es wieder an uns hängen bleibt, dass wir welche anbringen.
    Das war schon immer bisher so, egal ob es um einen Briefkasten ging, der nicht vorhanden war oder andere Dinge ... !

    Wenn Sie nicht mehr ruhig schlafen können sollten Sie sich nach einer anderen Wohnung umsehen.


    Naja, ich wollte damit nur sagen, dass ich hier nach einer Möglichkeit frage, wie wir sicher gehen können, dass nun wirklich alles wieder in Ordnung ist und sich so ein Vorfall nicht nochmal wiederholt.

    Desweiteren möchte ich wissen, wie es rechtlich aussieht, falls man nachweisen kann, dass vor 2 Wochen fahrlässig gehandelt wurde, was die Reparatur der Heizung anging.

    Ich würde ja gerne umziehen aber uns geht es finanziell halt auch nicht so gut. Ein Umzug ist immer mit Kosten verbunden, die wir zur Zeit nicht tragen können, zumindest nur sehr schwer.
    Desweiteren liegt die Wohnung sehr gut gelegen an der Schule unseres Sohnes etc ...

    Es muss doch eine Möglichkeit geben dem Vermieter fahrlässiges Verhalten nachweisen zu können (falls dies überhaupt der Fall ist) oder zumindest irgendwie sicher zugehen, dass jetzt wieder alles in Ordnung ist.

    Es ist halt so, dass der Vermieter sich kaum bis garnicht um Dinge kümmert die erledigt werden müssen. Und wenn er Handwerker ruft sind das irgendwie immer alles "Freunde" von ihm.
    Da wir eben wissen, dass der Vermieter unter finanziellen Problemen leidet machen wir uns Sorgen, dass eben nicht alles ordnungsgemäß erledigt wird.

    Und auf nochmal so nen Feuerwehr-Großeinsatz kann ich echt verzichten ... !

    Hallo liebe Community,
    vor ca. 2 Wochen habe ich mich hier schonmal gemeldet zwecks Mietminderung weil die Heizung ausgefallen war.
    Nun war es so, dass der Vermieter an dem Tag noch mit einem Techniker da war, er meinte, dass das Ersatzteil bestellt werden muss, die Heizung aber erstmal so repariert wurde, dass sie wieder funktioniert.

    Nun hat sich in der Nacht vom 13.12. auf den 14.12. folgendes zugetragen:

    Gegen 01:30 Uhr gingen 2 Jugentliche an unserem Haus vorbei und bemerkten extrem schwarzen Rauch, der aus dem Kamin kam und einen seltsamen Geruch. Weil sie gesehen haben, dass bei uns nirgens Licht an war, riefen sie die Polizei.
    Da wir in einem Altbau wohnen und die Holzhaustür nicht mehr richtig dicht ist, bemerkte die Polizei auch austretenden Rauch durch die Haustür.
    Sofort wurde bei uns Sturm geklingelt, wodurch wir geweckt wurden und die Polizei forderte uns sofort auf wegen eines Brandes das Haus zu verlassen.
    Der komplette Hausflur war so voller Rauch, dass man kaum noch was sehen konnte und es roch sehr streng nach Öl.
    Als wir draußen waren kam auch schon direkt die Feuerwehr, die 1 ½ Stunden brauchte um alles wieder in Ordnung zu bringen. Überall im Haus wurden die Fenster auf gerissen und riesige Ventilatoren hin gestellt um den giftigen Rauch aus dem Haus zu blasen.
    Es lag wohl an einer Öl-Verpuffung in der Heizung, ich hab da leider nicht so das technische Wissen um das genau zu erklären.
    Ganz schöner Schock, den wir da verpasst bekommen haben, vor allem für die Kinder.

    Nun ist es wohl so, dass im September der Schornsteinfeger da war, aber laut Augenzeugen (Nachbarn) nur schnell unterschrieben hat und wieder weg war.
    Auch die Reparatur vor 2 Wochen kam mir sofort in den Sinn.

    Gestern Vormittag kam unser Vermieter dann mit einem Techniker.
    Das erste, was er sofort gesagt hat, also der Vermieter: „Keiner kann sich erklären wie das passieren konnte, alle Messungen sind in Ordnung. Sowas passiert schonmal … es wurde alles gereinigt und alles ist wieder ok !“
    Als mir das alles zu komisch vorkam und ich ihn auf die Reparatur vor 2 Wochen ansprach meinte er nur „Das haben wir alles schon längst in Ordnung gebracht, Sie glauben jawohl nicht, dass ich meine Mieter gefährde … ich lasse nur Meisterbetriebe in mein Haus !“

    Da unser Vermieter sich wirklich NIE um irgendwas kümmert, immer nur im äußersten Notfall, wir auch wissen, dass er unter finanziellen Problemen leidet usw … haben wir ein wenig Angst nach diesem Vorfall.

    Wie kann ich denn jetzt sicher sein, dass wirklich alles in Ordnung ist ? In der Nacht des Vorfalls hatte die Feuerwehr auch einen Schornsteinfeger gerufen. Aber was da jetzt bei rum gekommen ist, ob es mit der Reparatur von vor 2 Wochen zutun hatte, ob jetzt wieder wirklich alles in Ordnung ist und sowas nicht nochmal passiert … ich habe keine Ahnung.

    Was habe ich denn da jetzt für Möglichkeiten, wenn ich dem Techniker des Vermieters und dem Vermieter selber nicht vertraue ?
    Kann man in solchen Fällen einen Sachverständigen kommen lassen ? Wer muss dann dafür die Kosten übernehmen ?

    Ich kann nicht mehr ruhig schlafen bis ich sicher bin, dass die Heizung wieder korrekt in Ordnung gebracht wurde.

    Vielen Dank vorab.

    Hallo zusammen,

    wir wohnen in einer Altbau-Dachgeschoss-Wohnung. Dem entsprechend kann hier von Isolierung eh kaum die Rede sein.

    Nun ist es so, dass seit heute Morgen die Ölheizung komplett ausgefallen ist.

    Unsere Mitmieter eine Etage unter uns haben sofort den Vermieter angerufen, der bis jetzt keinen Handwerker vorbei geschickt hat, da der Handwerker "seines Vertrauens" auf Montage ist und wohl heute Abend erst sehr spät Zeit hat (wenn er überhaupt kommt, was ich an der bisher festgestellten Zuverlässigkeit der Vermieteraussagen sehr bezweifel ...).

    Wir haben ein kleines Kind und zur Zeit in der Wohnung um die 5 C° ...

    Meine Fragen dazu:

    a) Ist der Vermieter verpflichtet in einer bestimmten Zeit dafür zu sorgen, dass jemand vorbei kommt und die Heizung wieder in Ordnung bringt ? Im Sinne von, dass er auch andere Handwerker anrufen muss wenn seiner, mit dem er sonst zusammen arbeitet, keine Zeit hat ?

    b) In wiefern kann ich die Miete für die Tage mindern, an denen die Heizung nicht funktioniert ?

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe.

    Mit freundlichem Gruß

    Marpesia

    Naja, ich hab gestern halt mal ein wenig gegoogelt wegen dem Thema und Antworten gefunden wie z.B. dass ich einigen, hellhörigen Häusern Hausordnungen bestehen, in denen das Waschen nur bis 20:00 Uhr erlaubt ist.

    Deswegen war ich mir halt nicht so sicher, ob sowas dann hier nicht auch in Kraft treten könnte wenn es Beschwerden gibt.

    Auf jeden Fall vielen Dank für die Antworten, dann bin ich morgen schonmal ein bißchen sicherer bei dem Thema :)

    Hallo liebe Community !

    Ich habe mich vor ein paar Tagen hier schonmal gemeldet, weil es zur Zeit einige Probleme zwischen Vermieter, Mitmietern und uns geht.
    Gott sei Dank haben wir am Samstag ein klärendes Gespräch mit allen Parteien, so dass ich mir erhoffe, dass sich vieles bald erledigt hat.

    Aber damit ich am Samstag keinen Blödsinn rede habe ich noch eine wichtige Frage:

    Ich bin den ganzen Tag berufstätig und habe einen langen Weg zur Arbeit. Bedeutet, dass ich morgens sehr früh aus dem Haus muss (06:00 Uhr) und Abends relativ spät wieder zuhause bin (18:00 Uhr). Dann hole ich noch schnell meinen Sohn bei der Betreuung ab und mache uns das Essen warm, da das gemeinsame Essen die einzige Zeit am Tag ist, die wir zusammen haben.
    Bedeutet, dass ich quasi erst Zeit für Hausarbeit habe wenn mein Sohn nach dem Essen im Bett liegt.

    Heisst, dass ich unter der Woche meistens nicht dazu komme vor 19 Uhr zu waschen. Ich muss dazu sagen, dass wir in einem Altbau wohnen und die Waschmaschinen in der Wohnung stehen, da der Vermieter keinen Waschkeller einrichten möchte / kann.
    Wir haben die Waschmaschine schon so in die Einbauküche integriert, dass wir sie selber in der Wohnung eigentlich garnicht mehr hören. Sie steht auf einer extra Schutzmatte und gedämmt haben wir sie nach links & rechts zu den Schränken hin auch. Also wir selber hören die Waschmaschine in der Wohnung nicht mal wirklich wenn sie schleudert, sobald die Küchentür geschlossen ist.

    Aber unsere Nachbarn beschweren sich, dass Ihr Sohn auch um 19 Uhr ins Bett geht und bei denen unten die ganze Bude wackelt wenn unsere Waschmaschine schleudert.

    Nun habe ich eben aus genannten Gründen keine andere Wahl als erst Abends zu waschen. Natürlich halte ich mich dabei an die gesetzlichen Ruheregelungen von 22 Uhr. Also um 22 Uhr läuft hier nichts mehr, weder Waschmaschine noch Trockner.

    Unser Haushalt besteht aus 3 Personen, also meinem Sohn (7 Jahre) meinem Freund (beruflich unter der Woche kaum zuhause) und mir. Daher ist es schon oft notwendig unter der Woche zu waschen. Sonst würde ich einfach das Waschen aufs Wochenende verschieben, was aber eben nicht immer geht, da man mal dringend Sachen für die Arbeit brauch, etc ...

    Wie sieht das nun rechtlich aus ?

    Habe ich das Recht bis 22 Uhr zu waschen oder kann der Vermieter, falls meine Mitmieter sich darüber am Samstag beim Gespräch beschweren, zum Beispiel Aussagen tätigen wie "nach 19 Uhr wird nun nicht mehr gewaschen" etc ...

    Vielen Dank schonmal für die Hilfe

    Mit freundlichem Gruß

    Marpesia

    Hallo liebe Community :)

    Erstmal ein dickes Lob an diese Seite. Schön, dass es Leute gibt die einem bei diesem Berg von Gesetzen, was Mietrecht angeht, ein wenig unter die Arme greifen.

    Folgende "Problemchen":

    Als ich im September 2009 in meine 3-Zimmer-Wohnung eingezogen bin hat der Vermieter sich sofort so geäußert: "Ich hoffe, dass Sie mich nicht wegen jeder Kleinigkeit anrufen werden" !
    Das damit indirekt die Aussage getätigt wurde, dass er sich um garnichts kümmert, hab ich damals leider nicht geahnt ...

    Die Hälfte der Probleme momentan lass ich lieber mal weg, das sprengt den Rahmen ^^ Es geht jetzt generell um einige Fragen wo ich mir nicht so sicher bin:

    1) Dienstplan Pflichten Mieter
    In unserem Haus leben wir mit noch einer Familie zusammen. Wir im Dachgeschoss und die Familie unter uns. Wir haben einen Dienstplan erstellt wann wer für die Mülltonnen zuständig ist, für die Einfahrt, den Hof, das Unkraut, den Winterdienst usw.
    Wir kümmern uns darum, unsere Mitmieter allerdings nicht.
    Nun macht es sich unser Vermieter einfach und sagt "Wenn ihr das unter einander nicht geregelt bekommt bestell ich einen Hausmeister-Dienst und stelle euch das in Kosten" !
    Kann er das so einfach tun, auch wenn wir unseren Pflichten entgegen kommen ?
    Wie sieht es aus, wenn wir alles alleine machen würden ? Kann ich zum Beispiel um eine Mietminderung bitten ?

    2) Bauschutt
    Ich habe ein Stück Garten mit angemietet. Um diesen Garten wurde sich vorher nie wirklich gekümmert und er bestand eigentlich aus Wildwuchs pur. Bäumchen hier, Holunder dort, Sträucher und Bauch-hohes Gras ... halb zugewachsen eben. Aus beruflichen Gründen kann ich mich leider jetzt erst um die Herrichtung des Gartens kümmern und plötzlich kommt, nach der Entfernung der Sträucher, einiges an Müll zum Vorschein. Ein uralter Komposthaufen aus Draht, alte Pflastersteine die lose rumliegen, Metall-Stangen, etc ...
    Ich habe den Vermieter gebeten das zu entsorgen, da ich bei der Besichtigung des Gartens damals durch den Bewuchs garnicht die Möglichkeit hatte das alles zu entdecken aber er sagt, dass das mein Problem ist und ich das auf meine Kosten entsorgen muss. Ist das richtig so ?

    3) Schutz des Grundstücks
    Es ist so, dass unser Haus mitten in der Stadt liegt. Somit gehen da vor allem Abends und Nachts noch viele Leute lang. Das Grundstück besteht aus einer Einfahrt neben dem Haus, einem großen Hof hintern Haus inkl. anliegender Gärten (2 an der Zahl).
    Jetzt ist es so, dass sich wohl vor allem Nachts dort Jugendliche oder Obdachlose ... wie auch immer auf dem Grundstück rumtreiben. Leider haben wir noch nie jemanden direkt erwischt aber ständig liegen leere Alkoholflaschen auf dem Hof, oder Zigaretten-Kippen, Müll oder Glas-Scherben von zerbrochenen Alkoholflaschen. Diesen Müll räumen wir jedesmal weg aber permanent liegt dort neuer Kram. Da ich ein kleines Kind habe, was hinten rum spielt, ist mir das alles ein wenig zu gefährlich. Vor allem jetzt, wo wir den Garten herrichten, habe ich Angst, dass alles zerstört wird sobald wir uns den Garten schön fertig gemacht haben.
    Ich habe den Vermmieter gefragt ob die Möglichkeit eines Tores oben an der straße vor der Enfahrt besteht aber er sagt, dass er das nicht macht weil sonst angeblich kein Auto mehr da durch passt ... was einfach nur wieder eine Ausrede ist weil das definitiv Quatsch ist. Was habe ich da für Möglichkeiten ? Ich würde die Kosten ja sogar selber tragen aber wenn der Vermieter "NEIN, will ich nicht" sagt kann ich j anicht einfach ein Tor anbringen ^^

    Schonmal vielen, lieben Dank fürs durchlesen und die Antworten.

    Mit freundlichem Gruß

    Marpesia

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!