Hallo liebe Community,
ich habe jetzt einige Zeit google befragt, viel aktuelles aus diesem Jahr zu dem Thema gelesen aber leider findet man doch teilweise sehr unterschiedliche Regelungen und Meinungen.
Da es im Grunde auch oft auf den Einzelfall an kommt, hier eine kurze Erklärung:
In diesem Hause, in dem ich aktuell wohne, befanden sich bis zum Sommer 2009 zwei Wohnungen für Messebesucher. Da der Vermieter jedoch den Ärger mit verantwortungslosen "Kurzmietern" satt war, wollte er ab Juli 2009 fest vermieten.
Im Juli 2009 habe ich diese Wohnung auch besichtigt. Außer ein paar Gebrauchsspuren war alles in Ordnung und es wurde im Mietvertrag fest gehalten, dass ich die Wohnung unrenoviert übernehme.
Eingezogen bin ich jedoch erst zum 01.09.2009, da ich die Kündigungsfrist meiner vorherigen Wohnung einhalten musste und mir durch derzeitige, kurzweilige Arbeitslosigkeit keine Doppelmiete leisten konnte, was für den neuen Vermieter vollkommen in Ordnung war.
In der Zeit von der Besichtigung bis zu meinem Einzug lebten die Mieter der zweiten Wohnung, aus Renovierungsgründen, für eine kurze Dauer in meiner Wohnung und haben die Wände um einige große, fiese Flecken bereichert. Da mir aber eh klar war, dass ich renovieren muss, war mir das derzeitig egal.
Leider wurde auch kein Übergabeprotokoll erstellt, da mir damals durch die Arbeitslosigkeit in der vorangehenden Wohnung gekündigt wurde (mit der Begründung, dass die Befürchtung besteht, dass ich mir die Miete nicht mehr leisten kann), ich dringend mit meinem Sohn, als alleinerziehende Mutter, eine Wohnung brauchte und der neue Vermieter extra erwähnt hat, wie großherzig er doch ist, eine alleinerziehende, arbeitslose Mutter einziehen zu lassen. Es gäbe noch mehr Interessenten und nur sein Mitleid habe dafür gesorgt, dass ich die Wohnung bekomme.
(Ja, hat er tatsächlich so geäußert ...)
Somit wollte ich nicht auch noch unnötig als "was ist mit nem Übergabeprotokoll-Querulant" mein neues "Glück" gefährden ... dumm, wie sich später heraus stellte, da ich in den letzten 3 Jahren, in denen ich hier lebe, eine Menge Ärger mit dem Vermieter hatte (inkl. Kommunikation über Anwälte, Gerichtsverhandlung, etc.) und ich mich somit hätte in jede Richtung absichern müssen, die irgendwie möglich ist.
Im Mietvertrag steht nun folgendes zu Schönheitsreparaturen:
"... im Allgemeinen sind Schönheitsreparaturen von Abnutzung, verursacht durch den Mieter, in folgenden Zeitabständen erforderlich:
- Küche, Bäder, Dusche: alle fünf Jahre
- Wohn- & Schlafräume, Flur, Diele, Toilette: alle acht Jahre
- Nebenräume: alle zehn Jahre
..."
Da ich frisch renoviert habe, als ich im September 2009 eingezogen bin, habe ich noch keine dieser Fristen erreicht und müsste, dem entsprechend, nicht renovieren, seh ich das richtig ?
Im Internet findet man eben eine ganze Menge dazu. Von "man muss gar nicht mehr renovieren, nur noch besenrein" bis "man kann dem neuen Mieter nicht die kompletten Renovierungskosten alleine überlassen, es muss bei deutlichen Gebrauchsspuren an den Wänden gestrichen werden" ist alles dabei.
Ich sehe nun, auch wegen dem fehlenden Übergabeprotokoll, einige eventuelle Schwierigkeiten auf mich zu kommen. Natürlich werde ich Bohrlöcher fachgerecht verschließen, die Wohnung gründlich putzen, etc ... aber an den Tapeten sind einige Gebrauchsspuren, das Silikon im Bad war eigentlich bei Einzug schon erneuerungswürdig ...
Wie sieht es nun wirklich mit der Pflicht zu Schönheitsreparaturen aus ?
Von meinen damaligen Nachbarn der zweiten Wohnung in diesem Hause, die mittlerweile ausgezogen sind, habe ich erfahren, dass der Vermieter so ziemlich jeden Kratzer im Türrahmen (es handelt sich bei diesem Haus um einen Altbau, wohl bemerkt), jeden Fleck an der Wand, jede Macke im Boden, etc ... von der Kaution abziehen wollte (was aus diesem Rechtsstreit geworden ist, ist mir unbekannt).
Vielen Dank vorab fürs lesen und eure Bemühungen, falls ihr antwortet ![]()
Lieben Gruß
Marpesia