Frist Mieterhöhung

  • Hallo liebe Community,

    Ende Dezember 2011 hatte ich eine Gerichtsverhandlung mit meinem Vermieter, die er berechtigt verloren hat (versuchter Betrug Nebenkostenabrechnung).
    Direkt nach der Verhandlung hat er mir total wütend einen Brief in die Finger gedrückt, die eine Mieterhöhung zum 01.03.2012 beinhaltete.

    Mein Anwalt, der noch anwesend war, hat sich diese sofort durch gelesen und gesagt, dass sie unwirksam ist, da der Vermieter sich nicht an einem der in § 558 a Abs. 2 BGB aufgeführten Begründungsmittel bedient hat.

    Ich solle ruhig bis Ende Februar 2012 warten, um dann erst Widerspruch ein zu legen. Ansonsten hätte der Vermieter wohl ziemlich zeitnah eine wirksame Mieterhöhung ausgesprochen.
    (Normalerweise bin ich nicht so ne Zank-Nudel aber bei dem, was alles schon vorgefallen ist, hat der Vermieter es nicht anders verdient ...) !

    Nun habe ich gestern der Mieterhöhung widersprochen.

    Wie sieht es nun mit der Frist aus ?

    Sagen wir ich bekomme morgen eine gültige Mieterhöhung ... kann er die Mieterhöhung dann auch schon zum 01.03. verlangen, da er mir die Mieterhöhung ja quasi schon im Dezember mitgeteilt hat oder gilt eine neue Frist von 3 Monaten, da die Mieterhöhung aus Dezember unwirksam ist ?

    Vielen Dank vorab.

    Lieben Gruß


    Marpesia

  • Hallo Marpesia,

    es würde wieder eine neue Frist beginnen.
    Eine unwirksame Meh würde durch Nachreichen von fehlenden Erfordernissen nicht im Nachhinein wirksam werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!