Übernahme unrenovierter Wohnung - was tun bei Auszug ?

  • Hallo liebe Community,

    ich habe jetzt einige Zeit google befragt, viel aktuelles aus diesem Jahr zu dem Thema gelesen aber leider findet man doch teilweise sehr unterschiedliche Regelungen und Meinungen.

    Da es im Grunde auch oft auf den Einzelfall an kommt, hier eine kurze Erklärung:

    In diesem Hause, in dem ich aktuell wohne, befanden sich bis zum Sommer 2009 zwei Wohnungen für Messebesucher. Da der Vermieter jedoch den Ärger mit verantwortungslosen "Kurzmietern" satt war, wollte er ab Juli 2009 fest vermieten.
    Im Juli 2009 habe ich diese Wohnung auch besichtigt. Außer ein paar Gebrauchsspuren war alles in Ordnung und es wurde im Mietvertrag fest gehalten, dass ich die Wohnung unrenoviert übernehme.
    Eingezogen bin ich jedoch erst zum 01.09.2009, da ich die Kündigungsfrist meiner vorherigen Wohnung einhalten musste und mir durch derzeitige, kurzweilige Arbeitslosigkeit keine Doppelmiete leisten konnte, was für den neuen Vermieter vollkommen in Ordnung war.
    In der Zeit von der Besichtigung bis zu meinem Einzug lebten die Mieter der zweiten Wohnung, aus Renovierungsgründen, für eine kurze Dauer in meiner Wohnung und haben die Wände um einige große, fiese Flecken bereichert. Da mir aber eh klar war, dass ich renovieren muss, war mir das derzeitig egal.
    Leider wurde auch kein Übergabeprotokoll erstellt, da mir damals durch die Arbeitslosigkeit in der vorangehenden Wohnung gekündigt wurde (mit der Begründung, dass die Befürchtung besteht, dass ich mir die Miete nicht mehr leisten kann), ich dringend mit meinem Sohn, als alleinerziehende Mutter, eine Wohnung brauchte und der neue Vermieter extra erwähnt hat, wie großherzig er doch ist, eine alleinerziehende, arbeitslose Mutter einziehen zu lassen. Es gäbe noch mehr Interessenten und nur sein Mitleid habe dafür gesorgt, dass ich die Wohnung bekomme.
    (Ja, hat er tatsächlich so geäußert ...)
    Somit wollte ich nicht auch noch unnötig als "was ist mit nem Übergabeprotokoll-Querulant" mein neues "Glück" gefährden ... dumm, wie sich später heraus stellte, da ich in den letzten 3 Jahren, in denen ich hier lebe, eine Menge Ärger mit dem Vermieter hatte (inkl. Kommunikation über Anwälte, Gerichtsverhandlung, etc.) und ich mich somit hätte in jede Richtung absichern müssen, die irgendwie möglich ist.

    Im Mietvertrag steht nun folgendes zu Schönheitsreparaturen:
    "... im Allgemeinen sind Schönheitsreparaturen von Abnutzung, verursacht durch den Mieter, in folgenden Zeitabständen erforderlich:
    - Küche, Bäder, Dusche: alle fünf Jahre
    - Wohn- & Schlafräume, Flur, Diele, Toilette: alle acht Jahre
    - Nebenräume: alle zehn Jahre
    ..."

    Da ich frisch renoviert habe, als ich im September 2009 eingezogen bin, habe ich noch keine dieser Fristen erreicht und müsste, dem entsprechend, nicht renovieren, seh ich das richtig ?

    Im Internet findet man eben eine ganze Menge dazu. Von "man muss gar nicht mehr renovieren, nur noch besenrein" bis "man kann dem neuen Mieter nicht die kompletten Renovierungskosten alleine überlassen, es muss bei deutlichen Gebrauchsspuren an den Wänden gestrichen werden" ist alles dabei.

    Ich sehe nun, auch wegen dem fehlenden Übergabeprotokoll, einige eventuelle Schwierigkeiten auf mich zu kommen. Natürlich werde ich Bohrlöcher fachgerecht verschließen, die Wohnung gründlich putzen, etc ... aber an den Tapeten sind einige Gebrauchsspuren, das Silikon im Bad war eigentlich bei Einzug schon erneuerungswürdig ...

    Wie sieht es nun wirklich mit der Pflicht zu Schönheitsreparaturen aus ?
    Von meinen damaligen Nachbarn der zweiten Wohnung in diesem Hause, die mittlerweile ausgezogen sind, habe ich erfahren, dass der Vermieter so ziemlich jeden Kratzer im Türrahmen (es handelt sich bei diesem Haus um einen Altbau, wohl bemerkt), jeden Fleck an der Wand, jede Macke im Boden, etc ... von der Kaution abziehen wollte (was aus diesem Rechtsstreit geworden ist, ist mir unbekannt).

    Vielen Dank vorab fürs lesen und eure Bemühungen, falls ihr antwortet :)

    Lieben Gruß

    Marpesia

    6 Mal editiert, zuletzt von Marpesia (18. August 2012 um 18:00)

  • Interessant, Marpesia, was Du alles mit Dir machen lässt bzw. welche Ausreden Du hast...:

    "Leider wurde auch kein Übergabeprotokoll erstellt, da mir ..."
    Dafür gibt es eigentlich keine Erklärung oder Ausrede, denn ein ÜP sollte zur Sicherheit für beide Seiten immer erstellt werden.

    "durch die Arbeitslosigkeit in der vorangehenden Wohnung gekündigt wurde (mit der Begründung, dass die Befürchtung besteht, dass ich mir die Miete nicht mehr leisten kann)"
    Sowas war bzw. ist kein Kündigungsgrund.

    "... der neue Vermieter extra erwähnt hat, wie großherzig er doch ist, eine alleinerziehende, arbeitslose Mutter einziehen zu lassen. Es gäbe noch mehr Interessenten und nur sein Mitleid habe dafür gesorgt, dass ich die Wohnung bekomme."
    Und dieses Geschwafel hast Du ihm abgekauft...?:mad:

    "Da ich frisch renoviert habe, als ich im September 2009 eingezogen bin, habe ich noch keine dieser Fristen erreicht und müsste, dem entsprechend, nicht renovieren, seh ich das richtig ?"
    Ich sehe das genauso, genauer sogar: Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache vertragsgerecht zurückzugeben.
    Sicherlich helfen Dir @Mainschwimmers Links diesbezüglich weiter.

  • Danke für die Links.
    Kleine Rechtfertigung@Berny: Auch wenn ich die teure,vorherige Wohnung eine Zeit lang hätte tragen können ... Man weiß doch nie, wie schnell man neue Arbeit findet & was man dort verdienen wird und in der Tat wäre die Wohnung mit der Zeit dann zu teuer geworden. Vor meiner Trennung haben wir die Wohnung mit 2 Vollverdienern finanziert. Die Wohnung alleine zu tragen war schon schwer ... Dann aber noch 33% weniger Einkommen ... Bravo. War also sinnvoll, die Kündigung hin zu nehmen.

    Desweiteren kann man Ironie oft nicht lesen, leider. Mein "neu gefundenes Glück" war nicht mein ernst ;) aber die Wohnung war schön & günstig und vor allem zur Kita, etc ... in der perfekten Lage. Glaub mir, dass ich nach Beendigung dieses Mietverhältnisses KEINEM Vermieter mehr trauen werde und mir sowas sicher nicht nochmal passiert !

  • Marpesia:

    "Mein "neu gefundenes Glück" war nicht mein ernst ;)"
    Weder (D)ein ernst noch (D)ein Ernst? - Ja, schon klar, war nicht so sehr der Bringer...:o

    "Glaub mir, dass ich nach Beendigung dieses Mietverhältnisses KEINEM Vermieter mehr trauen werde und mir sowas sicher nicht nochmal passiert !"
    Das wünsch' ich Dir, toi toi! Und alles schriftlich, möglichst mit Zeugen und DigiCam mit eingeblendetem Datum;)...!!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!