Hallo liebe Community,
naja, ich habe mich hier leider schon öfters melden müssen wegen unseres "Traumvermieters".
Langsam spitzt sich die Sache zu, da wir nur noch um jedes kleine bißchen rum streiten.
Wir werden uns auch eine neue Wohnung suchen. Aber bis dahin werden wir, solange wir hier noch wohnen, noch einiges an Ärger mit dem Vermieter haben, weswegen ich einige Fragen an euch habe und hoffe, dass ihr mir helfen könnt:
1) fehlender Briefkasten
- Es ist so, dass hier mehrere Parteien wohnen. Genau gesagt ist im Erdgeschoss ein Ladenlokal des ASB, in der ersten Etage wohnt eine Familie und im Dachgeschoss wir.
Wir haben leider nur einen gemeinsamen Türschlitz in der Haustüre, wo die Post durch geworfen wird. Nun ist es so, dass ich weder meine abonierten Zeitungen bekomme noch kleine Pakete (von Amazon z.B.) die der Postbote gerne, ohne sich eine Unterschrift zu holen, einfach durch den Türschlitz schiebt und eben bei mir nicht ankommen.
Ich muss mich nun jedesmal mit dem Zeitungsverlag bzw. Amazon rum prügeln, da die fleißig bei mir abbuchen ohne, dass ich meine Ware bekomme. Der Höhepunkt kam dann diese Woche, als ich mein leeres, aufgerissenes Amazon-Paket bei uns in der Gemeinschaftspapiertonne aufgefunden habe. Es wurde also im Hausflur gefunden, entleert und dann waren die Leute so dumm das Papier in die Gemeinschaftsmülltonne zu werfen.
Ich habe den Vermieter gebeten einen Briefkasten an zu bringen. Dieser sagt jedoch, dass er das nicht tut, dies nicht seine Pflicht ist, ich höchstens einen auf meine Kosten abringen kann und sonst Pech gehabt habe.
Wie sieht das rechtlich aus ? Ist er verpflichtet einen Briefkasten an zu bringen ?
2) Gartennutzung
- Zu dieser Wohnung im Dachgeschoss gehört ein kleines Stück Garten im Hinterhof. Wir haben uns immer drum gekümmert dieses sauber zu halten, allerdings haben wir das Problem, dass dieser Hinterhof gerne von Jugendlichen usw ... als Anti-Aggressions-Therapie-Platz oder ähnlichem genutzt wird, da er von der Straße nicht einsehbar ist und deswegen Leute anzieht, die mal eben auf Toilette müssen oder einfach Langeweile haben und rumgammeln möchten. Da wir den ganzen Tag arbeiten sind und Nachts schlafen
kriegen wir meistens erst mit, dass dort jemand gewesen ist, wenn wieder irgendwas zerstört wurde.
Man könnte dieses Grundstück durch einen Zaun oben an der Straße (oder einem Tor oder ähnlichem) schützen, wo sich der Vermieter aber ebenfalls weigert. Er sagt, dass es in unserer Pflicht steht uns um den Garten zu kümmern, was ich aber nicht einsehe wenn dort permanent irgendwas zerstört wird.
Ich hätte diesen Garten gerne abgegeben und selbst der Vermieter meinte letztes Jahr zu uns, dass wir das auch gerne machen können, er dann dort Stellplätze oder ähnliches anbringt.
Nun würden wir den Garten gerne abgeben aber nun sagt er uns "nein, mach ich nicht mehr, kümmern sie sich drum oder ich werde rechtliche Schritte einleiten weil sie gegen den Mietvertrag verstoßen wenn sie sich nicht um den Garten kümmern" !
Kann er das ?
Das sind im Moment die beiden größten Streitthemen und bis wir hier ausziehen wüsste ich gerne, in wiefern er Recht hat und in wiefern nicht.
Vielen Dank vorab.
Gruß
Marpesia