Beiträge von AndreasC1977

    Wenn Du einen Auflösungsvertrag unterzeichnest, geht man davon aus, dass dieser individuell verhandelt ist. Und wenn Du darin dann festlegst, dass die (ansonsten ungültige) Schönheitsreparaturklausel akzeptierst, dann wird diese, da jetzt erneut individuell verhandelt, wahrscheinlich mit Zustandekommen des Auflösungsvertrages aktiv.

    Wir brauchen Dich nicht privat zu kennen.
    Ein Verstoß gegen die Hausordnung (und ganz nebenbei noch gegen das Immissionsschutzgesetz des jeweiligen Landes, was eine Ordnungswidrigkeit sein kann und somit bei anzeige Geld kosten könnte) liegt auch dann vor, wenn es nur 1 - 2 mal im Monat geschieht.

    Dass Dein Nachbar sich vielleicht auch nicht in Ordnunf verhält ist eine andere Sache. Wegen der Körperverletzung haben wir bereits hingewiesen. Strafanzeige und Klage auf Schmerzensgeld ist hier der Weg. Was die Polizisten vor Ort gesagt haben spielt keine Rolle, da für die das Ausmaß der Verletzung nicht erkannbar war. Von sich aus nehmen die in solchen Sachen keine Anzeige auf, da es nicht von öffentlichem Belang ist. Da hätte man darauf pochen müssen, oder eben die Strafanzeige nachreichen.

    Wenn sich der Nachbar insgesamt unmöglich benimmt, muss man mit allen leidenden Nachbarn Protokolle schreiben und sich beim Vermieter beschweren. Macht man dies nicht, kann man auch nichts erwarten.

    Hallo,

    ich denke, wenn du dem Vermieter zusichert hättest, dass du im März (also 3 Monate später) ausziehst, dann hätte er wahrscheinlich mit dir eine Vereinbarung getroffen. Eine Räumung dauert inkl. Räumungsurteil und Zwangsräumung viel länger.

    Allerdings war die Forderung von 2000 Euro eine Frechheit, da ihr nur das gemacht hättet, was ihr nach Recht und Gesetz auch machen müßtet. Möglicherweise will der Vermieter dir jetzt auf deine Kosten eine Lektion erteilen und verklagt euch. Das Ding verliert ihr und deine Chancen eine Härtefall geltend zu machen, sind durch dein freundlichen Angebot gegen null gesunken.

    Wahrscheinlich kannst du eine solche Lektion auch gut gebrauchen, wenn ich sehe, wie egal dir der rechtmäßige Eigenbedarf des Vermieters ist. Dir ist nur wichtig, dass du "deine Schäfchen im Trocknen hast". Am liebsten bis Mai dort wohnen, damit du nur keine Umstände hast; mal eben 2000 Euro fordern; ihn klagen lassen, weil ihr ja nur Zeit gewinnen wollt.

    Du darfst auch nicht vergessen, dass er nicht nur dich verklagen muss, sondern alle Vertragspartner, auch die, die schon ausgezogen. sind. Ihr alle drei habt dann die Kosten zu tragen und möglicherweise in irgendeiner Mieterdatenbank eine Räumungsklage stehen (uns dann viel Spaß bei der zukünftigen Wohnungssuche).

    Wenn du einen Rat willst: mache keine Ärger und ziehe im Dezember aus.

    Gruss
    H H


    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Ich stimme dem Hamburger zu 100% zu.

    Der Fragesteller hat einen taktisch extrem unklugen Schachzug ohne zu überlegen gemacht.
    Wie kann man für etwas, was man per Gesetz tun muss, vom Vermieter noch Geld verlangen, und dann hoffen länger wohnen zu bleiben? Ich hoffe, Du studierst nicht BWL, denn da lernt man im Grundstudium, was Verzug bedeutet und welche Rechtsfolgen es haben kann. Und wie das ist mit mehreren Vertragspartnern. Deine Freundin und ihre Familie wird sich bei Dir bedanken, wenn sie verklagt wird und die Kosten tragen darf. Das dürften dann so ca. tausend bis 1.500 EUR Kosten des Rechtsstreits sein (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Gerichtsvollzieher) sein, zuzüglich der zivilrechtlichen Forderungen des Vermieters, wenn er z. B. deinetwegen nicht die Wohnung nutzen kann, seine alte aber schon gekündigt ist, er ins Hotel ziehen muss und die Möbel eingelagert werden.
    Letztendlich kann Dich das Nichträumen der Wohnung leicht mehrere Tausend Euro kosten.
    Aber Studenten haben es ja heutzutate...

    Mein Tipp: lerne etwas Demut, krieche zu Kreuze und bitte den Vermieter um Entschuldigung für Deine unüberlegte Handlung und bitte darum, bis Ende März wohnen bleiben zu können.
    Wenn er dies ablehnt, so schalte Dein Gehirn EIN und ziehe zum 31.12. aus. Sonst kann es auch sein, dass Du keine Freundin mehr hast, wenn sie und ihre Familie Deintwegen unverschuldet in einen arschteuren Rechtssteit kommen.
    Und: Eine Vermieterbescheinigung kannst Du damit knicken, ggf. bekommst Du eine Schufaauskunft, landest in eine Mieterdatenbank für schwarze Schafe, und wirst die nächsten Jahre Deines Lebens ohne exreme Hilfe keine Wohnung mehr finden können, außer evtl. bei ungeübten Vermietern.

    Gibt es noch eine Kaution? Wenn ja, wieviele Kaltmieten? Mehr als 3 Kaltmieten Sicherheitsleistung sind per Gesetz verboten. Gibt es also eine Kaution über drei Kaltmieten, ist jede vom Vermieter geforderte Bürgschaft unwirksam. Wenn es ein Privatvermieter ist, ist er meist mietrechtlich ungebildet und verlangt etwas, was er nicht darf. Das ist dann sein Pech, denn wenn man die volle Mietkaution geleistet hat, kann er die Bürgschaft nicht nutzen.

    Mündliche Zusagen sind wertlos, da sie nicht beweisbar sind. Nur schriftliches ist was wert.

    Hat man einen guten Verwalter, so versucht er für seinen Auftraggeber die bestmögliche Wertschöpfung zu erzielen. Dass heisst auch: Ausnutzung der Mieterhöhungspotentiale. Immerhin dienen die Mieterhöhungen auch dazu, gestiegene (nicht umlagefähige) Kosten und inflationsbedingter Wertverlust auszugleichen. Man darf nicht vergessen: Nur knapp 4 % der Kaltmiete bleibt beim Vermieter hängen. VOR Steuern. Für einen Unternehmer ist das eine mickrige Rendite. Der einzige Vorteil dabei ist, dass Immobilien relativ sicher sind.

    Es gibt aber auch Eigentümer, die gerne "sozial" sind und die Wohnungen zum Ramschniveau vermieten. So z. B. einer unserer Eigentümer mit 60 Wohnungen im Wedding. Ortüblich wäre dort 6,40 EUR pro m², wir dürfen nur seiner Weisung nach 5,10 EUR pro m² nehmen. Das ist insbesondere deswegen ärgerlich, weil wir da eine Verwaltergebühr abhängig von der Sollmiete haben.

    Kein Vermieter muss jemals seinen anderen Mietern mitteilen, an wen er vermietet. Ebensowenig muss ein Vermieter seinen anderen Mietern um Erlaubnis fragen. Er könnte also auch an eine N u t t e vermieten, die "Stoßverkehr" hat. Man könnte evtl. wegen stöhnender Lärmbelästigung Miete mindern, aber der Vermieter hat diesbezüglich vertragsfreiheit.

    (Abgesehen im Gewerberecht: Konkurrenzschutz)

    AndreasC1977...

    Ach dann war also der Gewaltausbruch in Form des Schubsers mit Prellung der Hand also gerechtfertigt oder wie sehe ich das? Mag sein das es vielleicht fahrlässig war das Paket vor die Tür zu stellen aber das ist kein Grund jemanden zu schubsen und die Hand zu prellen!! Es gibt KEINEN Grund Gewalt auszuüben! Er hätte das auch im ruhigen Ton klären können!

    Und nochmal... Das die Waschmaschine um kurz nach 22 Uhr erst fertig ist kommt im HÖCHSTFALL 2 mal im Monat vor! Nicht ständig!

    Schubst du deine Nachbarn auch wenn sie ein Paket einfach vor der Tür ablegen???? Wirst du deshalb auch gleich gewalttätig??? Dann läuft da wohl was verkehrt!

    sag mal... schreibe ich Chinesisch? Liest Du meinen Post richtig? offenbar nicht.

    -> Schubser = Straftat => Körperverletzung = Schmerzensgeld
    Drittletzte Zeile meines Vorposts.

    Wer den Klempner bestellt, der bezahlt.
    Als Mieter würde ich mir also dreimal überlegen, ob ich einen Handwerker bestelle. Das ist Vermietersache.

    Der korrekte Weg: Mangel schriftlich beim Vermieter anzeigen, Behebung innerhalb einer angemessenen Frist fordern, Mietminderung geltend machen, Ersatzvornahme nach fruchtlosem Verstreichen der Frist ankündigen, idealerweise nochmal an die Behebung erinnern, wenn sich niemand meldet, dann Handwerker bestellen und die Rechnung von der Miete abziehen. Alles für den folgenden Rechtsstreit protokollieren und dokumentieren.

    Wenn das Abrechnungsjahr identisch ist mit dem Kalenderjahr, also vom 01.01. - 31.12., dann ist die Widewrspruchsfrist für das Jahr 2012 abgelaufen.
    Die Abrechnungsfrist für 2013 ist in dem Fall des kalenderjährigen Abrechnungsjahres am 31.12.2014 abgelaufen. Für 2014 kann der Vermieter also keine Forderungen mehr anstellen. Nichtsdestotrotz kannst Du für 2013 noch eine korrekte Abrechnung fordern, brauchst aber keine Nachzahlung zu leisten, hast aber Anrecht auf eventuelle Nachzahlung, sollte die Korrektur dies ergeben.

    Hallo zusammen,

    Vermieter, will das ich meinen Vater von der gemeinsamen Wohnung die ca 66m², 2 Zimmer hat abmelde, da eine "überbelegung" vorhanden ist bei 3 Personen. Außerdem soll Die Freundin und Vater weder genehmigt noch Geduldete Personen sein die in meiner Wohnung Leben.

    Person 1: ich
    Person 2: Lebensgefährtin
    Person 3: Vater

    Fehler den ich gemacht habe ich habe Vater/Freundin erst beim Bezirksamt angemeldet und habe dann der alten vermieterin Telefonisch informiert....

    Vater Schläft im 33m² Wohnzimmer
    Ich und Freundin schlafen im 13m²

    Ich suche § die ich Dem Vermieter an "Die Nase" halten kann


    ich suche § für
    - Belegung/überbelgung

    - Einen § wo drin steht das der Vermieter nicht die Lebensgefährtin rauswerfen kann weil ein gemeinsames Interesse da ist zum zusammen Leben und alt werden.

    - Einen § wo drin steht das die nicht meine Vatter rauserfen können da es mein nächster Familienangehöriger ist.

    Gruß

    Milano

    Eine Überbelegung bei drei Personen auf 66 m² halte ich für nicht gegeben. Im Zweifel kann dies nur ein Gericht klären.
    Einen Paragraphen suchst Du da vergebens. Es gibt da für den freien Wohnungsbau keine Regelung, nur Urteile. Das LG Kempten hat geurteilt, dass jedem Mieter ca. 10 m² Wohnfläche zur Verfügung stehen müssten.

    Damit haben sich die anderen Fragen erübrigt, da keine Überbelegung vorliegen wird.

    H.Hamburg...

    Ich provoziere meinen Nachbarn nicht! Wie ich oben geschrieben habe hat mein Mann eine HAUTKRANKHEIT bei der ständig die Haut reißt und blutet. Und da KANN es nunmal auch passieren das es abends passiert. Und die Waschmaschine ist kurz nach 22 Uhr fertig. Ich denke du weißt auch das man Blut sofort rauswaschen soll. Und diese Situationen kommen HÖCHSTENS 2 mal im Monat vor.

    Mit dem Paket... ich habe nunmal keine Lust diesem Menschen persönlich zu begegnen. Der kann froh sein das ich sein Paket überhaupt annehme. Ich habe schon Angst durchs Treppenhaus zu gehen weil ich Angst habe ihm zu begegnen. Da tue ich es mir bestimmt nicht an ihm das Paket persönlich zu überreichen.

    Und JA die Stufen also die letzten 4 von unten waren eingefettet. Putzmittel ist meines Wissens nach nicht ölig oder fettig. Ich habe mit einem Tempo über die Stufen gewischt und es war eine Fettschicht auf dem Tempo.

    Und wie gesagt.... ich provoziere meinen Nachbarn nicht. Warum sollte ich? Ich bin froh wenn der mal keinen Grund zur Beschwerde hat. Man traut sich ja schon gar kein Geräusch mehr zu machen aus Angst das der einen wieder anschnauzt.

    Sorry, dass auch ich hier meinen Senf dazu geben muss...
    Es ist absolut egal, wie krank Dein Mann ist, wenn Deine Waschmaschine so laut ist, dass die Nachbarn dadurch gestört werden, ist sie nach 22:00 Uhr stillzulegen. Nur wenn du eine neue Waschmaschine hast, die so leise ist, dass niemand gestört werden kann, darf diese des nachts benutzt werden. Ansonsten bleibt nur Handwäsche.

    Schonmal daran gedacht, dass das mit dem Paket eine riesen Dummheit war? Wenn der Nachbar Euch wirklich auf den Kicker gehabt hätte, hätte er bei dem Versender gesagt, er hat das Paket nicht bekommen. Dann wärt IHR Schadensersatzpflichtig gewesen, weil IHR mit Eurer Unterschrift den Empfang des Pakets bestätigt habt. Pakete werden sehr schnell gestohlen, wenn sie nur vor einer Tür abgestellt werden.

    Bei diesen beiden Punkten sehe ich also das Recht auf Seite des Nachbarn. Da habt Ihr Euch einfach dumm verhalten.

    Vielleicht wurde der Boden gebohnert. Dann ist er auch sehr rutschig, bis das bohnerwachs eingewirkt ist. Schon mal diese Idee gehabt?
    Das ist jetzt meine naheliegendste Vermutung.

    Die Attacke der Ehefrau des Nachbarn ist natürlich eine Straftat und Du kannst sie anzeigen und auch schmerzensgeld verlangen.

    Ansonsten wie mein Vorredner schon schreibt: Protokolle schreiben, beim Vermieter melden, und Mietminderung erwirken.

    Oder: den Frieden suchen uns umziehen.

    Also, der Mietgegenstand ist mit Gardinen. Da im Einzugsprotokoll Mängel notiert werden, z. B. das Fehlen der Gardinen, dies aber nicht gemacht wurde, hast Du quasi mit dem Nichtmelden des Mangels bestätigt, dass die Gardinen da sind.
    Somit bist Du nun leider in der Haftung für die fehlenden Gardinen... sorry!

    Es wird ein Grundsatz gewünscht?
    Grundsätzlich hat der Mieter Aktionen, die den Mietgegenstand beschädigen, zu unterlassen. (Schadhafter Rasen nach mehreren Monaten Pool)
    Grundsätzlich hat der Mieter Aktionen, die andere Mieter daran hindern den von Ihnen mit nutzbaren Mietgegenstand zu nutzen, zu unterlassen. (Andere Mieter können den Garten nicht mehr so frei nutzen wegen des Pools)

    Grundsätzlich ist der Mieter, der gegen die oben genannten Punkte verstößt schadensersatzpflichtig gegenüber dem Vermieter (Mietminderung der anderen Mieter, weil sie den Garten nicht mehr so mitnutzen können wir sonst, Schadensersatz für beschädigten Rasen)

    Besonders dann, wenn es keine Wasseruhren gibt und das private Planschbecken mit Wasser gefüllt wird, für das letztendlich das ganze Haus zahlt, können weitere Forderungen kommen.

    Und guterletzt macht sich der Mieter mit dieser Aktion auch abmahnbar, und bei Widerholung kündbar.

    Eine Provision müsst ihr nicht zahlen. Die dürft ihr Euch wieder zurückholen, wenn Ihr die gezahlt habt, da seit dem 01.06.2015 das Bestellerprinzip gilt und der Vermieter die Provision selber zahlen muss.

    Ich würde Euch die Wohnung nicht vermieten, denn Ihr habt zusammen 1200 EUR netto als Haushaltseinkommen, seid beide in der Ausbildung. Man sollte mindestens das dreifache der Warmmiete haben, denn es gibt ja auch sowas wie Betriebskostenabrechnungen, die u. U. sehr teuer werden können.
    Es wird höchstwahrscheinlich noch Strom dazukommen, und wenn Ihr Gasetagenheizung habt auch noch Gas. Es empfiehlt sich immer eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung zu haben. Eine ausgelaufene Spül- oder Waschmaschine kann sonst teuer werden.

    Ein Mietinteressent muss keine Schufa abgeben. Standardmäßig will diese aber jeder gescheite Vermieter sehen um zu wissen, ob es berechtigte Forderungen in Mietangelegenheiten gibt.
    Wenn ein Mietinteressent diese Schufa nicht einreicht oder nicht die Erlaubnis abgibt, dass der Vermieter sich die Schufa ziehen darf, fällt der Mieter eben durch und wird ausortiert. Mietinteressenten gibt es genug, da muss sich sich nicht das Wagnis antun, einen potentiellen Mietnomaden ins Haus zu holen.

    Eine Untervermietung ohne Genehmigung stellt einen Grund für eine Kündigung dar.
    Die Gehmigung muss vom Vermieter erteilt werden, wenn er keine berechtigten Gründe dagegen hat (z. B. Überbelegung).

    Also auch wenn der Mieter Anrecht hat auf die Genehmigung und diese auch tatsächlich erwirken könnte vom Vermieter, so darf er dennoch nicht ohne diese Genehmigung vermieten um sich nicht der Gefahr der Kündigung auszusetzen.

    Ich empfehle einen Anwalt aufzusuchen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!