Euer Vermieter hat da nun ein Problem:
Wie Du schreibst, wird der Maßstab von der Eigentümergemeinschaft festgelegt. Also bewohnt Ihr eine Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese wird verwaltet durch eine WEG-Verwaltung und erstellt eine Jahresabrechnung für die Eigentümergemeinschaft. Diese Abrechnung wurde auf einer Eigentümergemeinschaft beschlossen und ist für die Eigentümer bindend, egalm was für Grütze drin steht. Die Verwaltung DARF die Abrechnung nicht ohne Beschluss durch die Gemeinschaft ändern. Eine Änderung ginge nur, wenn ein Eigentümr den Beschluss gerichtlich anficht und vom Richter Recht bekommt.
ALso sind die Kosten der Eigentümergemeinschaft für Euren Vermieter (als nur ein Eigentümer von vielen in der Gemeinschaft) erst einmal gegeben und für ihn bindend.
Nichtsdestotrotz habt Ihr Anrecht auf eine korrekte Abrechnung, und da muss der Eigentümer seine eigene für Euch erstellte Abrechnung korrigieren, auch wenn das dazu führt, dass er unter Umständen auf einen Teil der Betriebskosten sitzen bleibt, weil es eine Differenz gibt zwischen der WEG-Abrechnung und der Mieterabrechnung.