Nebenkosten 2014 werden wieder anders berrechnet

  • Hallo erstmal in die Runde

    Als erstes einmal zu meiner Wohnsituation, wir (eine kleine Familie, 2 Kinder) wohnen seit 2011 zur Miete in einer laut Mietvertrag ca. 110qm großen Wohnung.Es handelt sich um ein 3 Familienhaus in dem die anderen beiden Wohnungen 2014 leer standen. Da es keine Verbrauchszähler an den Heizkörpern gibt, nimmt der Vermieter eine Website ( möchte keine Werbung machen....) um unseren Ölverbrauch zu errechnen. Die letzten Jahre haben wir uns immer darauf geeinigt das wir 35% der Heizölkosten übernehmen. Doch nun soll das Jahr 2014 anders berrechnet werden. In unserem Mietvertrag steht unter sonstiges das die Heizkosten in derWarmmiete enthalten sind.

    Nun meine Frage, kann der Vermieter die "Regeln" immer wieder ändern ? Ist der zusatz im Mietvertrag "Heizkosten in Warmmiete enthalten" so ok, und könnte ich mich darauf berufen das ich ihm nichts hätte nachzahlen müssen die letzten Jahre?

    Habe mal meine Nebenkostenabrechnung von 2014 so wie ich sie bekommen habe als Anhang beigefügt

    Besten Dank

  • Zitat

    In unserem Mietvertrag steht unter sonstiges das die Heizkosten in derWarmmiete enthalten sind.

    Bitte auch die für Betriebs- und Heizkosten relevanten Seiten des Mietvertrages hochladen.

    Vorab, die Abrechnung so formell falsch.

    Denn es fehlen die Angaben zu den Gesamtkosten des Hauses, der Umlageschlüssel und vor allem ist die Abrechnung der Heizkosten in dieser Form unzulässig.

    Zitat


    Nun meine Frage, kann der Vermieter die "Regeln" immer wieder ändern ?

    Nein, die 1 x gewählte Art der Verteilung der Betriebskosten kann nur mit Zustimmung der Mieter geändert werden. Die Verteilung der Heizkosten muß gemäß Heizkostenverordnung erfolgen. Da hat der Vermieter keine Wahl.

  • Wenn man googelt, findet man die Voraussetzungen für die Gültigkeit einer Betriebskostenabrechnung. Da erkennt man, dass diese ganze Abrechnung den Wert von Toilettenpapier hat.
    Ich würde dem Vermieter einfach nur zurückschreiben: "Mangels Einhaltung formaler Vorschriften wird der formell unwirksamen Betriebskostenabrechnung hiermit widersprochen." Was falsch ist, muss er selber rausfinden.

    Pauschale Abrechnung der Betriebskosten... noch nie so einen Schwachsinn gelesen.
    Betriebskostenpauschale, da kann sich der Vermieter bzw. Mieter jede Nachforderung sonstwohin stecken, oder Abrechnung, da muss es aber auch die korrekte Form haben.


  • Pauschale Abrechnung der Betriebskosten... noch nie so einen Schwachsinn gelesen.

    Verzeihung, ich schon und zwar hier:
    § 556 BGB Vereinbarungen über Betriebskosten
    (1).....
    (2) Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.

    Der feine Unterschied
    Betriebskosten können auch als Pauschale vereinbart werden.
    Heizkosten allerdings müssen zwingend nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden.


  • Pauschale Abrechnung der Betriebskosten... noch nie so einen Schwachsinn gelesen.

    Verzeihung, ich schon und zwar hier:
    § 556 BGB Vereinbarungen über Betriebskosten
    (1).....
    (2) Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.

    Der feine Unterschied
    Betriebskosten können auch als Pauschale vereinbart werden.
    Heizkosten allerdings müssen zwingend nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden.

    Die Abrechnung der Betriebskosten als Pauschale finde ich in Ordnung.

    Die Abrechnung der Heizkosten ist formell falsch und zurückzuweisen.

  • Hallo, hier die hoffentlich richtigen Seiten des Mietvertrages.

    Das ich jedes Jahr knapp 600€ nachbezahlen soll, finde ich etwas seltsam

    Grüße

    Der Satz "der Mieter verpflichtet sich die Wohnung mindestens 2 Jahre zu mieten" ist übrigens null und nichtig.

    Ich verstehe das auch so das die Heizkosten pauschal in der Gesamtmiete enthalten ist.

    Außerdem ist vor gemäß Betriebskostenverordnung kein x, folglich gelten nur die NK als vertraglich vereinbart die im Vertrag genannt sind. Und das ist lediglich Frischwasser.

    Im Prinzip dürfte der Vermieter nur eine Abrechnung über Frischwasser erstellen. Alles andere ist mit Zahlung der 600 € abgegolten.

  • Danke erstmal für die Antworten!

    Hatte mir sowas fast schon gedacht... Leider habe ich mich nach dem Motto "Du has ja auch Heizöl verbraucht" bequatschen lassen und nachgezahlt...

  • @ KLaus69:

    Wann hast Du die Abrechnung für 2013 erhalten? Vielleicht ist die 12monatige Widerspruchsfrist noch gar nicht abgelaufen?

    Die Abrechnung für 2014 ist formell und inhaltlich unwirksam. Wie schon anitari schrieb, dürfen Dir nur die Wasserkosten in Rechnung gestellt werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Habe gerade mal schnell über die Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre geschaut, es ist auf keinem ein Datum angegeben. Da er mir die Abrechnungen so in die Hand gedrückt hat, kann ich nun natürlich nicht genau sagen wann das war. Es steht nur drauf bis wann ich die Nachzahlung zu leisten hatte.

    Grüße

  • Der Satz "der Mieter verpflichtet sich die Wohnung mindestens 2 Jahre zu mieten" ist übrigens null und nichtig.

    Ich verstehe das auch so das die Heizkosten pauschal in der Gesamtmiete enthalten ist.

    Außerdem ist vor gemäß Betriebskostenverordnung kein x, folglich gelten nur die NK als vertraglich vereinbart die im Vertrag genannt sind. Und das ist lediglich Frischwasser.

    Im Prinzip dürfte der Vermieter nur eine Abrechnung über Frischwasser erstellen. Alles andere ist mit Zahlung der 600 € abgegolten.


    Genauso ist es. Alles andere vergessen Sie. Ihnen dürfte der Vermieter lediglich eine Kaltwasserabrechnung zusenden.
    Allerdings auch formell richtig.

  • Verzeihung, ich schon und zwar hier:
    § 556 BGB Vereinbarungen über Betriebskosten
    (1).....
    (2) Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.

    Der feine Unterschied
    Betriebskosten können auch als Pauschale vereinbart werden.
    Heizkosten allerdings müssen zwingend nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden.

    Die Abrechnung der Betriebskosten als Pauschale finde ich in Ordnung.

    Die Abrechnung der Heizkosten ist formell falsch und zurückzuweisen.

    Eine Pauschale wird nicht abgerechnet. Mit einer Pauschale sind alle "Abrechnungsspitzen" der kalten Betriebskosten abgegolten.
    Natürlich gibt es eine Betriebskostenpauschale, deren Existenz hab ich ja auch nicht geleugnet.
    Das Wort "pauschale Abrechnung" ist nicht erfüllbar, denn entweder wird etwas abgerechnet oder Pauschal bestimmt. Oder schonmal einen weiblichen Hengst gesehen?

  • Wenn man mal die Vorschriften im Internet für Nebenkostenabrechnungen auch für Vermieter liest,dann sieht es danach aus,dass deine kompletten Forderungen deines Vermieters in keinster Weise den Vorschriften entsprechen.Ohne Datum geht schon mal gar nichts und so wie die sogenannte Abrechnung aussieht,steckt diese voller Formfehler.
    Ein Rat:nimm den Jahresbeitrag eines Mietervereins in Kauf und lass die ganze Angelegenheit für dich erledigen.
    Viel Glück

  • Zitat

    nimm den Jahresbeitrag eines Mietervereins in Kauf und lass die ganze Angelegenheit für dich erledigen.

    Selbst jemand, der keine Ahnung vom Mietrecht hat, erkennt, dass die Abrechnung falsch ist (daher eigentlich perfekt geeignet für den Mieterbund).
    Warum dafür dann Geld ausgeben?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ein Rat:nimm den Jahresbeitrag eines Mietervereins in Kauf und lass die ganze Angelegenheit für dich erledigen.
    Viel Glück

    Ähm... wozu? Das ergooglen der Formerfordernisse dauert 2 Minuten und Das Schreiben eines Briefes mit dem Inhalt "Aufgrund formeller Unwirksamkeit widerspreche ich Ihrer Abrechnung" dauert auch nur 2 Minuten inklusive Druck. Macht 4 Minuten. Und wie teuer ist ein Mieterverein? Der berliner Mieterverein kostet 108 EUR pro Jahr. Da man zu 95% lediglich seine Betriebskostenabrechnung durch den Verein prüfen lässt, die also auch nur 4 Minuten brauchen (okay, die Affen da sind etwas langsamer... sagen wir, die arbeiten ganze 10 Minuten an der Prüfung und dem Brief), sind das 108 EUR für hochgerechnet 10 Minuten Arbeit, also 648,00 EUR Stundenlohn.

    Cool, ich mach meine eigene Mieterberatung auf :D

  • so wie der VM das im MV formuliert hat sind alle anfallenden Heizkosten in den 600 Miete enthalten, ist also als Pauschale zu werten. Daher keine weiteren Ansprüche dir gegenüber was Heizkosten angeht möglich.

    Hätte er geschrieben das in den 600 Euro eine Heizkostenvorrauszahlung in Höhe von xxx enthalten ist, könnte er auch noch was fordern.

  • Hallo,

    da hat das Forum, ja endlich mal wieder einen Vermieter gefunden, der die Dreistigkeit hat, sich im Mietrecht nicht auszukennen. Und das, obwohl er ein Haus mit 3 Wohnungen hat. Jetzt wird seine Abrechnung als Toilettenpapier bezeichnet und es wird hier geraten, ihm einfach ein paar Paragraphen um die Ohren zu hauen. Den Rest solle er selbst rausfinden.

    Wenn ich dort wohnte würde, mit der Wohnung zufrieden wäre und noch einige Zeit dort leben möchte, würde ich das Gespräch mit dem Vermieter konstruktiver angehen. Das Ziel sollte dann sein, eine faire Regelung zu finden - fair für beide Seiten. So wie ich das verstehe war von Anfang an für beide Seiten klar, dass die Mieter die Kosten für das Öl anteilig bezahlen.

    Wenn der Vermieter allerdings ein "Arsch" ist, dann gibt es natürlich das volle Programm.

    Gruss
    H H

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