Müllgebühren

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe eine Frage.
    Unsere Tochter kam mitte Dezember letzten Jahres zur Welt. Nun haben wir die Nebenkostenabrechnung erhalten. Uns wurde für das ganze Jahr 2014 der Anteil der Müllgebühren nach oben geschraubt. Also um ein Drittel. Ist das so rechtens?
    Das wir mehr Müllgebühren durch unsere Tochter zahlen müssen ist klar, aber warum für das ganze Jahr?
    Meiner Meinung nach dürfte es doch nur max. für den Dezember korrekt sein. Oder sehe ich das falsch.? Gibt es dazu irgendeine Rechtsgrundlage?

    Über eine Antwort wäre ich dankbar.

    lg
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  • Wie ist denn die Verteilung dieser Kosten im Mietvertrag geregelt? Wenn dort nämlich nach Personenzahl vereinbart ist, dann darf nur die Zeit gerechnet werden, ab dem der Nachwuchs dazu gekommen ist.

    Aber dazu braucht es doch keine Rechtsgrundlage. Da sollte der gesunde Menschenverstand völlig ausreichend sein.

  • Da steht drin, dass der von der Eigentümergemeinschafst festgelegte Maßstab zugrunde gelegt wird. Also nach Personen. Wurde auch die letzten Jahre immer so abgerechnet.

    Das mit dem Menschenverstand ist bei unserer Hausverwaltung so eine Sache...

    Was mache ich denn nun? Die Abrechnungen aller Mietparteien sind da ja jetzt falsch.

    Ich würde unseren Vermieter anschreiben und um Korrektur beten. Aber erfreut wird er darüber nicht sein...

  • Da steht drin, dass der von der Eigentümergemeinschafst festgelegte Maßstab zugrunde gelegt wird. Also nach Personen.
    Was mache ich denn nun? Die Abrechnungen aller Mietparteien sind da ja jetzt falsch.
    Ich würde unseren Vermieter anschreiben und um Korrektur beten.


    Dann ist es ja wohl klar, also nur für den einen Monat. Mit anderen Mietern habt Ihr nichts zu tun. Alles Gute dem neuen Erdenbürger!!:D

  • Euer Vermieter hat da nun ein Problem:
    Wie Du schreibst, wird der Maßstab von der Eigentümergemeinschaft festgelegt. Also bewohnt Ihr eine Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese wird verwaltet durch eine WEG-Verwaltung und erstellt eine Jahresabrechnung für die Eigentümergemeinschaft. Diese Abrechnung wurde auf einer Eigentümergemeinschaft beschlossen und ist für die Eigentümer bindend, egalm was für Grütze drin steht. Die Verwaltung DARF die Abrechnung nicht ohne Beschluss durch die Gemeinschaft ändern. Eine Änderung ginge nur, wenn ein Eigentümr den Beschluss gerichtlich anficht und vom Richter Recht bekommt.
    ALso sind die Kosten der Eigentümergemeinschaft für Euren Vermieter (als nur ein Eigentümer von vielen in der Gemeinschaft) erst einmal gegeben und für ihn bindend.

    Nichtsdestotrotz habt Ihr Anrecht auf eine korrekte Abrechnung, und da muss der Eigentümer seine eigene für Euch erstellte Abrechnung korrigieren, auch wenn das dazu führt, dass er unter Umständen auf einen Teil der Betriebskosten sitzen bleibt, weil es eine Differenz gibt zwischen der WEG-Abrechnung und der Mieterabrechnung.

  • Zitat

    Ich würde unseren Vermieter anschreiben und um Korrektur beten.

    Ja, bei manchen Vermietern muss man schon mal beten, damit was passiert. Ich würde Ihn einfach auffordern.

    Zitat

    Aber erfreut wird er darüber nicht sein...

    Egal, er erfreut sich an deinen Mietzahlungen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ein Hinweis sei mir gestattet.

    Säuglinge produzieren vergleichsweise enorm viel Müll. Der ganze Windelmüll fliegt heute in die Tonne. Da spielt Geld keine Rolle.
    Bei den finanziellen Mehraufwand zur Entsorgung fühlt man sich schon mal am Existenzminimum

    Das soll aber keine rechtliche Wertung darstellen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (7. Mai 2015 um 09:35)

  • Ein Hinweis sei mir gestattet.
    Der ganze Windelmüll fliegt heute in die Tonne. Bei den finanziellen Mehraufwand zur Entsorgung fühlt man sich schon mal am Existenzminimum


    Ja, richtig. Aber die Windeln kommen erst nach der Geburt in die Tonne und nicht vorher zur Probe, oder? Hier wurde aber fürs ganze Jahr der höhere Müllanfall berechnet.

  • Nichtsdestotrotz habt Ihr Anrecht auf eine korrekte Abrechnung, und da muss der Eigentümer seine eigene für Euch erstellte Abrechnung korrigieren, auch wenn das dazu führt, dass er unter Umständen auf einen Teil der Betriebskosten sitzen bleibt, weil es eine Differenz gibt zwischen der WEG-Abrechnung und der Mieterabrechnung.


    Oder auch nicht...., denn der Vermieter hat evtl. vom Vormieter, der nur elf Monate gemietet hatte, auch den ganzen Jahresbetrag gefordert...:p

  • Oder auch nicht...., denn der Vermieter hat evtl. vom Vormieter, der nur elf Monate gemietet hatte, auch den ganzen Jahresbetrag gefordert...:p

    das wäre klever dreist, trifft aber hier nicht zu, da der Fragesteller ja - so wie ich es verstehe - schon das ganze Jahr Mieter war, nur eben im letzten Monat mit einem Windelpupser mehr.

  • Ja, richtig. Aber die Windeln kommen erst nach der Geburt in die Tonne und nicht vorher zur Probe, oder?


    Manche Zeitgenossen sind lt. einer Kölner Büttenrede auch nur versuchsweise geboren worden...:o

  • Danke für eure Antworten. Ihr habt mir echt geholfen.
    Werde später unseren Vermieter gleich mal eine Mail schicken und um Korrektur bitten. ;)


    Kolinum kann ich leider nicht ganz verstehen. Ich habe ja erwähnt, dass mir klar ist, dass wir dann mehr Müllgebühren tragen müssen.

    Komisch bleibt für mich dennoch, dass die Müllgebühren insgesamt gleich hoch waren in der WEG, obwohl letztes Jahr 2 Babys dazu kamen. Ist das normal?

    lg
    fee ;)

  • Danke für eure Antworten. Ihr habt mir echt geholfen.
    Werde später unseren Vermieter gleich mal eine Mail schicken und um Korrektur bitten. ;)


    Kolinum kann ich leider nicht ganz verstehen. Ich habe ja erwähnt, dass mir klar ist, dass wir dann mehr Müllgebühren tragen müssen.

    Komisch bleibt für mich dennoch, dass die Müllgebühren insgesamt gleich hoch waren in der WEG, obwohl letztes Jahr 2 Babys dazu kamen. Ist das normal?

    lg
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    Najaaaa, wird in der Gemeinde der Müll tatsächlich nach Personen berechnet? In Berlin wird es nach Leerungen und Tonnengröße berechnet. Da können soviele Mieter ein- und ausziehen wie man will, wenn die gleichen Tonnen bleiben und der Turnus nicht geändert wird (und die Satzung nicht erhöht wird), bleibt es gleich. Aber jede Gemeinde erhebt die Gebühren anders.

  • Ich kenne ich da echt nicht aus. Wir wohnen in Stuttgart.

    "Abfallgebühren

    In Stuttgart werden Abfallgebühren erhoben. Grundlage zur Berechnung der Gebühren sind die vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart zur Verfügung gestellten Abfallbehälter.

    Stuttgart verbindet die Erhebung der Abfallgebühren mit der Erhebung der von den Grundstückeigentümern zu entrichtenden Grundbesitzabgaben:"

    Leider weis ich nicht was mir das sagen soll :(

  • Ich kenne ich da echt nicht aus. Wir wohnen in Stuttgart.

    "Abfallgebühren

    In Stuttgart werden Abfallgebühren erhoben. Grundlage zur Berechnung der Gebühren sind die vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart zur Verfügung gestellten Abfallbehälter.

    Stuttgart verbindet die Erhebung der Abfallgebühren mit der Erhebung der von den Grundstückeigentümern zu entrichtenden Grundbesitzabgaben:"

    Leider weis ich nicht was mir das sagen soll :(

    Klingt wie bei uns in Berlin. Die Gebühr berechnet sich nach Größe der Behälter, Turnus der Leerung.
    Denen ist egal, wie viele Personen in den jeweiligen Häusern leben.
    Demzufolge können die Gebühren jahrelang identisch sein, wenn sich an den Tonnen nichts ändert.

  • och mit den kompletten Betrag an Nebenkostennachzahlung fordern, konnte mein Ex Vermieter auch gut. Die Zahlungsaufforderung ging da ebenso an mich , wie auch an meine EX in gleicher Höhe (an unsere jeweilige neue Anschrift, die hat er wohl beim Bürgerbüro angefragt) . Meine EX hat das natürlich gleich vom Amt begleichen lassen. Ich hab aber gottseidank bei der holden Maid angerufen und gefragt ob sie auch die Nachzahlungsforderung erhalten hatte. Sonst hätte der Sack doppelt kassiert. Besonders interessant war auch der Betrag, der Entsprach genau der Höhe der MIetminderung die ich dem vorher reingedrückt hatte. Wegen der Schimmelbude. Naja da es bezahlt wurde wars mir egal, sonst hätte da einer wieder Spaß bekommen :)

  • Und was hat dein Gelaber mit der Frage der TE zu tun? Nichts! Wie bisher üblich, musst du deinen Schwachsinn verbreiten und meinst, eine unbedarfte Zuhörerin gefunden zu haben.

  • nanana :) wer wird denn da gleich so böse ...

    wenn du mich angehen willst darfste das gerne mithilfe der PN Funktion , andernfalls einfach mal Ruhe bewahren und ein Kommentar als "Fußnote" ansehen und nicht als Antwort auf ne Fragestellung.

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