Beiträge von AndreasC1977


    Nochmal: Die schriftliche Genehmigung wurde mir zugesagt, kam aber nie. Wie so ziemlich alles, was dieser feine VM zusagt, sei es ein fehlendes Kellerfenster, die Dämmung des Kellers, die Beseitigung offen aus der Wand hängender stromführende Kabel oder eben die Reparatur der nicht funktionierenden Heizung. Das Treppenhaus nach über 40 Jahren mal zu streichen wäre auch ein feiner Zug. Naja....

    Zu den Zeugen: Das ist mal wieder absoluter Kindergarten! Zauber Du mal schön irgendwelche Zeugen aus dem Hut, die Dir nach dem 14. Bier am Stammtisch alles mögliche versprechen und sich spätestens während ihrer Falschaussage vor einem Richter so richtig schön einnässen. Ist ja auch absolut logisch, dass die deutschen VM so hohl sind, dass sie erst einen Schorni zur Abnahme des Kamins bestellen, um dann eine Minute vorher zu verkünden, dass sie eigentlich gar keinen genehmigen wollen. Obwohl....

    Ich hab nicht gesagt, dass das MEINE Berufspraxis ist, sondern was Dir passieren KANN. Und sowas passiert tagtäglich vor Gerichten. Also bitte nicht persönlich werden und mich angreifen!

    Das gesprochene Wort ist nichts wert. Was zählt sind belegbare Zeugnisse, wie eben eine schriftliche Erlaubnis. Solange die nicht vorliegt, liegt eben keine Erlaubnis vor, die man beweisen kann.

    Hallo Freunde des Mietrechts,

    kein Problem oder Frage, sondern nur mal der Gedankengang eines Immobilien-Ökonoms.
    Wer Langeweile hat, der kann das lesen.

    Das Amtsgericht Charlottenburg hat den berliner Mietspiegel 2013 gekippt mit der Begründung, dieser wäre nicht wissenschaftlich ermittelt worden und sei in mehreren Punkten mangelhaft.
    So wurden Extremwerte einfach entfernt ohne zu prüfen, ob es nicht doch eine Berechtigung für diese Extremwerte gab (Z. B. Sanierung von Altbauwohnungen).
    Im Berliner Mietspiegel wurden etwa 9.000 Wohnungen erfasst von insgesamt 1.5 Millionen Wohnungen. Das sind gerade einmal 0,6 % der Wohnungen. Dies kann keine ausreichend große Stichprobe nach statistischen Grundlagen sein.
    Ebenso mangelhaft ist die Einteilung in Kategorien "einfache Wohnlage", "mittlere Wohnlage" und "gehobene Wohnlage".
    Eine mittlere Wohnlage in Neukölln kann unmöglich verglichen werden mit der mittleren Wohnlage in Steglitz. Wer die Berliner Bezirke kennt, der weiß, was ich meine. Das Entscheidungskriterium, wann eine Lage einfach, mittel oder gehoben ist scheint zwar auf den ersten Blick objektiv (Wie Grün ist der Kiez, wie stark bebaut, wie dicht bebaut, ...) ist aber nur pure Theorie. Selbst eine gehobene Wohnlage in Neukölln ist de Facto minderwertiger als eine einfache Wohnlage in Steglitz-Zehlendorf. Da haben die Erschaffer des Mietspiegels etwas versucht, was nicht möglich ist: etwas zu verallgemeinern, was in sich heraus nicht zu verallgemeinern ist.

    Letztendlich ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Der beklagte Mieter wird wohl vor dem Landgericht in Revision gehen.
    Angesichts der Tatsache, dass zwei unabhängige öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter, die vom Gericht bestellt wurden, das Merkmal "qualifiziert" des Mietspiegels negiert haben, wird wohl auch in der Revision Beachtung finden, so dass man im Allgemeinen davon ausgeht, dass auch das Landgericht den Mietspiegel kippt.

    Erstaunlich ist da das Agieren des Senats und der Mietervereine.
    Der Senat muss wohl um seine Reputation fürchten. Er negiert das Urteil des Amtsgerichts, es wäre noch nicht rechtskräftig und sowieso nur eine Einzelfallentscheidung. Was soll man davon halten? Der Senat kommt hier wie ein trotziges Kind rüber. "Mir egal, was die Fachleute sagen, was ICH sage, das zählt.. Menno!"
    Ich schätze, er wird sich da eines besseren belehren lassen müssen.

    Und die Mietervereine? Auch die ignorieren die Gutachten. Egal, ob der Mietspiegel falsch ist. Um sich nicht zu streiten, sollen die Mieter und Vermieter den Mietspiegel weiterhin nutzen.
    Halloooooo? Um sich nicht zu streiten???
    Das ist ja so, als ob man der Katze verbieten will Mäuse zu fangen. Der Mieterverein will sich nicht streiten?
    Das geht nicht. Der Mieterverein streitet sich doch sonst immer.
    Was also könnte die Intention sein, dass der Mieterverein ein solches Statement abgibt?
    Mal überlegen... Mietspiegel wurde niedergeschmettert... woran kann man sich dann orientieren?
    KLAR! Vergleichsmieten von Vergleichswohnungen.
    Und das ist doch Prima! Für den Vermieter. In einem Haus in der Emser Str. habe ich zum Beispiel eine Leerwohnung. Die vermiete ich demnächst nach Renovierung (Danke BGH!!!) neu.
    Laut Mietspiegel darf ich diese Wohnung nur zu 6,19 EUR pro m² vermieten (inkl. 10% Aufschlag nach Mietpreisbremse).
    Ich verstehe den Mieterverein, denn mit dem Charlottenburger Urteil im Rücken nehme ich drei Vergleichswohnungen (es gibt ja nur einen einfachen Mietspiegel, den ich nicht nutzen muss). Ich habe in dem Haus mehrere Wohnungen, ähnliche Größe und Ausstattung, die Quafratmeterpreise von 8,80 bis zu 10,00 EUR haben.
    Auch wenn man eigentlich nur drei Vergleichswohnungen liefern müsste, so liefere ich bei der Neuvermietung 11 Stück deren. So kann man kaum sagen, wir würden unverhältnismäßig hohe Preise ansetzen. In dem Objekt sind diese Preise gängig. Eben Ortsüblich. Wir nehmen also die billigste der 11 Mieten, 8,80 EÙR, und schlagen die 10 % der Mietpreisbremse rauf. Wir hätten auch die billigste der teuersten drei Mieten nehmen können, dann wären wir bei 9,67 zzgl. der Mietpreisbremse. Aber wir wollen ja im Zweifel nicht als gierig darstehen. Dafür, dass die Wohnungen in einem excelenten Zustand übergeben werden, frisch renoviert, Einbauküche, Specials wie Massagebrausen, Hauswart direkt im Haus, Kellerräume so groß wie Wohnzimmer, sollte auch wirklich mehr drin sein, als der Mietspiegel vorgibt. Dieses Konstrukt ist eben nur ein verallgemeinerdes Machwerk, welches die wahre Situation vor Ort nicht widergibt.

    Klar, dass der Mieterverein da doch dazu drängt, einen nachweislich falschen Mietspiegel zu nutzen.

    Ja, und jetzt haben wir seit vorgestern den Mietspiegel 2015. Was bedeutet das ganze jetzt für diesen Mietspiegel?
    Der Mietspiegel 2013 wurde neu erstellt. der Mietspiegel 2015 ist folglich nur eine Fortführung des Mietspiegels 2013. Somit ist auch der 2015er nicht als qualifiziert anzuerkennen, da die gleiche Basis wie der 2013er hat.

    Interessant ist dahingehend auch, dass der Berliner Mietspiegel für viele Gemeinden als Muster dient. Deren Mietspiegel wurden auf identische Art und Weise ermittelt, wie der Mietspiegel Berlin. Folglich sind auch diese Mietspiegel nicht qualifiziert.

    Was bedeutet dies für mich?
    Ich arbeite verstärkt mit Vergleichswohnungen. Solange Gutachten ergeben, dass der Mietspiegel nicht qualifiziert ist, werde ich ihn meiden, wo es nur geht. Es ist natürlich ein Risiko. Gegebenenfalls müssen irgendwann Beträge an Mieter zurückgezahlt werden, wenn doch ermittelt wird, dass der Berliner Mietspiegel 2013/2015 als qualifiziert zu gelten hat. Bis dahin werden wir aber wohl schon den Mietspiegel 2017 haben, und ich denke, die Macher werden aufgeschreckt genug sein, dass sie zumindest den dann wissenschaftlich erstellen. Ich gehe damit einher mit den von mir betreuten Eigentümern. Diese wissen von dem Risiko, sehen es aber genauso wie ich. Wer nichts riskiert, der nichts gewinnt.

    Gerne könnt Ihr Euren Senf dazu geben. Ich bin gespannt, wie meine Kollegen Vermieter mit der Situation umgehen.

    schon mal auf die Idee gekommen, dass so mancher Eigentümer die Montage eines Ofens auch verbieten würde? In meinen Miethäusern würde ich dem Mieter einen Vogel zeigen, der sich einen Kamin einbauen lassen wollte. Feuer in der Wohnung ist keine coole Art zu sterben.
    Dafür hat man Zentralheizungen erfunden.

    Tja, und wenn die nicht funktioniert, müsst Ihr eben Mietminderungen machen.

    Und eine bauliche Änderung sollte man IMMER schriftlich vereinbaren. Wie willst Du beweisen, dass der Vermieter die Montage gebilligt hat? Wäre ich ein bösartiger Vermieter, hätte ich immer einen Zeugen mehr als Du, der aussagt, dass ich bei dem Termin mit dem Schornsteinfeger Dir aufgetragen habe, das Ding zu entfernen und ich einen Ofen auch nie genehmigt habe, sondern immer auf die Entfernung gepocht habe.
    Im Zweifel bist DU der Leidtragende, weil Du eine bauliche Änderung herbeigeführt hast, deren Genehmigung Du nicht beweisen kannst.

    ich bezweifle, dass da ein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter in der Wohnung war. Auf die Termine wartet man bis zu einem halben Jahr und so ein Gutachter kostet für so eine Besichtigung einer "Schimmelwohnung" ca. 3.000 EUR.
    Der würde von dem Schimmel eine Probe nehmen und im Labor analysieren lassen (dauert auch 4 - 6 Wochen) und erst dann könnte er sagen, welche der viele hunderte Schimmelarten es ist und ob diese Schimmelart schädlich ist.

    Klar, der Schimmel ist Vermieterproblem. Aber das Entfernen Euerer Tapeten wäre Euer Problem gewesen. Da kann der Anwalt sagen was er will. Da ist er, bzw. Ihr, NICHT im Recht.
    Die Gegenseite hat sich nur einschüchtern lassen und den Schwanz eingezogen. Wäre es zum Gerichtsverfahren gekommen, hättet Ihr das restliche Entfernen der Tapete zahlen dürfen.

    Seid Froh, dass der Vermieter keine Eier hat. Es wäre sonst teuer geworden... für Euch.

    Die Befestigung des Stellplatzes mit Schrauben kannst Du vergessen.
    Der Stellplatz an sich ist Gemeinschaftseigentum, nur eben mit dem Sondernutzungsrecht für den entsprechenden Wohnungseigentümer. Einfach so einen Ständer montieren ist da nicht drin.
    Kannst Du nur einen ausreichend schweren hinstellen, der nicht geklaut werden kann... Und hast natürlich das Problem, dass andere ihr Fahrrad da auch anketten könnten und Du die nicht ohne Weiteres entfernen darfst (verbotene Eigenmacht. Zudem Sachbeschädigung beim Knacken fremder Schlössr)

    Da das über den Verbraucherschutz läuft, verwette ich meinen Hintern, dass es hier auch einen Haftungsausschluss gibt.

    Ich würde mir an Stelle des Fragestellers überlegen, ob ich nicht gleich einen richtigen Fachanwalt aufsuche.

    Etwas finde ich noch äußerst interessant: Der Anwalt kann von seinem Schreibtisch aus beurteilen, dass der Schimmel gesundheitsgefährdend ist? Respekt!
    Ich frage mich, warum es dann Gutachter gibt?


    Man sollte vielleicht nicht alles glauben, was Anwälte erzählen? Die Aussage klingt schon sehr naiv. Ohne entsprechendes Gutachten kann niemand wissen, ob hier eine konkrete Gesundheitsgefährdung vorliegt.

    Vor Allem scheint das eine neue Art Schimmel zu sein. Bisher noch nicht dagewesen: Brutaler Schlagschimmel... Sobald man die Wohnung betritt haut es Dich aus dem Schuhen und Du fällst Tot um...

    Beim Baumarkt gibts Mundschutzmasken für ein paar Cent... Sich diese Masken zu besorgen und die Tapeten komplett abzureissen wäre die klügere Entscheidung gewesen. Der Anwalt irrt hier gewaltig. Aber das ist ihm auch egal, denn sein Geld bekommt er, ob er gewinnt oder verliert. IHR dagegen könnt nur auf einen äußerst Mieterfreundlichen gnädigen Richter hoffen.

    Ja, Ihr hättet nichts machen müssen... aber ihr habt die Tapeten schon angefangen abzureissen, und somit habt ihr die Wohnung mit Eurem Handeln schon verschlechtert. Entweder ganz oder gar nicht. Alles dazwischen ist Sachbeschädigung.


    Wir gingen dann zum Verbraucherschutz und hatten dort einen Termin mit einen Anwalt der auf Mietrecht spezialisiert war, um uns zu informieren, ob wir da die Tapeten trotz Schimmel weiter entfernen müssten. Der sagte uns laut BGB Paragraf sowieso diesen Jahres beschlossen worden, das wir generell nicht mehr in der Pflicht stehen diese Schönheitsarbeiten zu machen.

    Den habt Ihr falsch verstanden: Seit wenigen Wochen gibt es ein BGH-Urteil, das Schönheitsreparaturklauseln für ungültig erklärt, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, oder der Mieter keine entsprechende Entschädigung bekommen hat, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde (z. B. Mietnachlass).
    Wenn die Wohnung also unrenoviert war und Ihr keinen Gegenwert für Eure Renovierungsarbeiten bekommen habt, wäre Eure Schönheitsreparaturklausel unwirksam gewesen und Ihr hättet besenrein übergeben können.

    ABER: davon ausgenommen sind "Sachbeschädigungen". Diese MUSS der Mieter dennoch beheben. Dazu zählt:
    - teilweise abgerissene Tapeten
    - unüblich starke Abnutzung über das normale Maß der Nutzung hinaus
    - unübliche Farbgebung (rot, schwarz, Kackbraun, blau) - der Vermieter muss nur neutrale Farben akzeptieren
    - Mietereinbauten
    - Muster an Wänden (das berühmte rote Quadrat um das Bett herum, der schicke modische Streifen auf 1,20 meter Höhe, die schon fast überall anzutreffende 2/3-Bemalung einer Wand, wo die unteren 2/3 eine andere Farbe haben als die oberen 1/3, etc.)
    - Wandarschgeweihe... was auch immer die Leute an diese komischen schwarzen Drehungen und Windungen finden, die sich die Wände hochranken...

    Für den Schaden - teileise abgerissene Tapete - seid Ihr verantwortlich. Da hättet Ihr Euch besser VORHER schlau gemacht, was da zu tun ist. Wenn sich ein Mieter weigert, einen Schaden zu beheben, darf der Vermieter diesen beheben.
    Ob in der Tatsache, dass Ihr den Schlüssel abgegeben habt und nicht erneut geholt habt, eine Weigerung begründet liegt, da die Frist ja noch nicht um war, ist eine andere Frage. Das vermag ich nicht zu beantworten. Könnte aber so gewertet werden, da Ihr ja offenbar beim Vermieter nicht erneut nach dem Schlüssel gefragt habt.

    Eventuell seid Ihr für den Schaden tatsächlich haftbar zu machen.

    Da ist der Vermieter sogar im Unrecht, denn: es gibt im Mietrecht keine Teilkündigung. Entweder alle Mieter kündigen, oder keiner.

    Was Ihr machen könnt: Ein Nachtrag zum Mietvertrag über den Austritt des einen Mieters. Dieser Nachtrag muss von allen unterschrieben werden, ist eine Ergänzung zum Mietvertrag. Da muss der Vermieter unterschreiben, Du und Dein ausziehender Ex.
    Wenn der sich weigert, hast Du ein Problem: Dann bleibt Ihr beide im Mietvertrag.
    Und: Selbst wenn der Ex unterschreiben würde, der Vermieter müsste nicht unterschreiben. Er müsste damit ja auf Sicherheiten eines weiteren Haftenden verzichten, und dazu kann ihn niemand zwingen.

    Wieso sind Mieter eigentlich immer so unüberlegt und nehmen Ihre Lebenspartner mit in den Mietvertrag auf? Da hat nur einer einen Vorteil: Der Vermieter.

    Wieso erpressen? Sie es aus der Sicht der Vermieters:
    Zwei Personen können sich die Wohung leisten. Wenn eine davon wegfällt und die andere kein regelmäßiges gesichertes Einkommen hat, würdest Du die Wohnung an sie vermieten? Willst Du als Vermieter dieses Risiko eingehen?
    ICH NICHT.
    Ich würde Deine Mutter auch nur dann aus dem Vertrag lassen, wenn Du regelmäßiges Einkommen in Höhe von drei WARMmieten hast (Wieso Warmmieten? Weil die Betriebskosten einen erheblichen Anteil der Miete haben und auch zu tragen sind. Was nutzt mir ein Mieter, der zwar die kaltmiete zahlen kann, aber die Nebenkosten nicht gesichert sind?).

    Das Handeln der Genossenschaft ist also vollkommen verständlich.

    Die Trinkwasseruntersuchung muss alle 3 Jahre erfolgen (Legionellenprüfung), da gesetzlich vorgeschrieben bei zentraler Warmwasserversorgung. Somit ist diese Trinkwasseruntersuchung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auch umlagefähig.

    Die Wartung der Rauchmelder ist auch turnusmäßig vorzunehmen. Diese können jedoch nur dann umgelegt werden, wenn diese im Mietvertrag auch unter sonstige Betriebskosten aufgeführt wird.

    Der TE schrieb von einer Zustimmung für .......
    Zustimmen müssen alle Mietparteien, eine Erklärung kann auch einer entgegennehmen. So meine Kenntnis.

    Auf dem Brief müssen alle Mieter des Mietvertrags benannt sein. Der Brief muss dank der Vertragsklausel aber nur einem der Mieter übergeben werden und gilt somit als an alle zugestellt. Zustimmen müssen aber dennoch alle.

    Beispiel:
    Eine Wohnung in Musterstraße 1, 12345 Berlin wird von Vermieter V an Mieterin T. M. (Tochter Mieter) vermietet. Da diese kein ausreichendes Einkommen als Sicherheit hat, wird der Vater V.M. als zusätzlicher Mieter mit in den Vertrag genommen (Sicherheitsmieter). Der Vater zieht aber nicht in die Wohnung ein sondern bleibt in seinem Münchner Eigenheim wohnen.
    Im Mietvertrag ist die bereits diskutierte Empfangsbevollmächtigungsklausel enthalten.

    Ohne diese Klausel müsste der Vermieter jedem Mieter ein eigenes Schreiben zusenden:

    Mieterhöhungsverlangen an
    T. M.
    Musterstraße 1
    12345 Berlin

    sowie
    V. M.
    Oktoberfeststraße 69
    99999 München

    Beide müssen natürlich der Miererhöhung zustimmen, da beide Mieter sind.

    MIT der Klausel reicht folgende Anschrift aus:

    T. M
    V. M.
    Musterstraße 1
    12345 Berlin

    oder wahlweise auch
    V. M.
    T. M.
    Oktoberfeststr. 69
    99999 München.

    Jeder Mieter ist berechtigt, für den anderen Mitmieter die Erklärungen zu EMPFANGEN.
    Zustimmen müssen aber dennoch beide. Soweit geht die Vollmacht nicht.

    Du meinst, es gibt gar keine Souterrain-Wohnungen???

    Wenn die Räume wie Wohnräume tauglich sind, dürfen die auch als wohnräume vermietet werden. Ob die dabei unter der Erde liegen, das spielt keine Rolle (-> siehe mein Hinweis Souterrain)

    Ab wann ist Mietbeginn? ist der Mietbeginn nach dem 01.06.2015, dann muss der Vermieter die Provision zahlen. Es gilt für Mietverhältnisse, die ab dem 01.06.2015 laufen das Bestellerprinzip. Egal was der Makler gemacht hat und was nicht.

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