Vermieter dreht am Rad

  • Laut Berliner Mieterverein ist der Einbau eines Kaminofens genehmigungspflichtig. Und ein Mieterverein ist per se mieterfreundlich, der sagt sicherlich nichts Falsches zum Nachteil seiner Mitglieder. Womit wir wieder beim Ausgangspunkt waeren. Gibt es einen Nachweis dafuer, dass der Einbau vom Vermieter genehmigt wurde?

    Hi Guenni,

    schön zu lesen, dass man hier auch sinnvolle Antworten bekommt!

    Natürlich gibt es einen Nachweis, denn es gibt a) eine mündliche Genehmigung des VM (schriftlich macht er wie gesagt nichts für Mieter), b) gibt es drei Zeugen, die bestätigen können, dass der VM den Einbau von Kaminöfen in den Wohnungen gestattet, solange diese vom Schorni abgenommen werden (nicht nur in meiner, sondern in allen) und c) gibt es einen Schornsteinfeger, der ebenfalls bezeugen kann, dass der VM zugestimmt hat und vor Ort war. Eine Genehmigung muss nicht zwingend schriftlich erfolgen. Zwar hatte ich den VM damals genau darum gebeten, aber wie immer kam da nie etwas. Und noch ein Winter ohne Heizung war dann auch keine wirkliche Option.

    Technisch gibt es auch keinen Grund den Kamin nicht zu erlauben.

    Aber auf der anderen Seite überlege ich mir gerade, ob ich das Teil nicht einfach vom Schornstein trenne, es in Richtung Herbst verkaufe und im kommenden Winter die Miete kürze oder einbehalte, weil ich ja leider nie mehr als 15 Grad in der Wohnung erreiche. Wahrscheinlich fahre ich damit besser oder der VM muss dann endlich mal Kohle in die Hand nehmen und die Heizugsanlage erneuern.

    Letztendlich ist es ja so, dass er nur angepisst ist, weil er mit seiner (NICHT MEINER) Eigenbedarfskündigung nicht so einfach durchkommt. Da merkt man dann, mit was für einer Sorte Mensch man es zu tun hat, denn jetzt schlägt er wild um sich und möchte zwar die Kohle seiner Mieter, aber ihnen zeitgleich das Leben so schwer wie möglich machen. Armes, kleines Würstchen....

  • Peter Silie:

    "Natürlich gibt es einen Nachweis, denn es gibt a) eine mündliche Genehmigung des VM (schriftlich macht er wie gesagt nichts für Mieter), b) gibt es drei Zeugen, die bestätigen können, dass der VM den Einbau von Kaminöfen in den Wohnungen gestattet, solange diese vom Schorni abgenommen werden (nicht nur in meiner, sondern in allen) und c) gibt es einen Schornsteinfeger, der ebenfalls bezeugen kann, dass der VM zugestimmt hat und vor Ort war. Eine Genehmigung muss nicht zwingend schriftlich erfolgen."
    - Ihr habt keinen Vertrag darüber, dass er etwas genehmigen muss.

    "Technisch gibt es auch keinen Grund den Kamin nicht zu erlauben."
    - Wayne... interessiert's?

    "Aber auf der anderen Seite überlege ich mir gerade, ob ich das Teil nicht einfach vom Schornstein trenne, es in Richtung Herbst verkaufe und im kommenden Winter die Miete kürze [oder einbehalte], weil ich ja leider nie mehr als 15 Grad in der Wohnung erreiche. Wahrscheinlich fahre ich damit besser oder der VM muss dann endlich mal Kohle in die Hand nehmen und die Heizugsanlage erneuern."
    - Aha, endlich kommst Du auf praktikable(re) Ideen. - Prost:D

  • schon mal auf die Idee gekommen, dass so mancher Eigentümer die Montage eines Ofens auch verbieten würde? In meinen Miethäusern würde ich dem Mieter einen Vogel zeigen, der sich einen Kamin einbauen lassen wollte. Feuer in der Wohnung ist keine coole Art zu sterben.
    Dafür hat man Zentralheizungen erfunden.

    Tja, und wenn die nicht funktioniert, müsst Ihr eben Mietminderungen machen.

    Und eine bauliche Änderung sollte man IMMER schriftlich vereinbaren. Wie willst Du beweisen, dass der Vermieter die Montage gebilligt hat? Wäre ich ein bösartiger Vermieter, hätte ich immer einen Zeugen mehr als Du, der aussagt, dass ich bei dem Termin mit dem Schornsteinfeger Dir aufgetragen habe, das Ding zu entfernen und ich einen Ofen auch nie genehmigt habe, sondern immer auf die Entfernung gepocht habe.
    Im Zweifel bist DU der Leidtragende, weil Du eine bauliche Änderung herbeigeführt hast, deren Genehmigung Du nicht beweisen kannst.

  • schon mal auf die Idee gekommen, dass so mancher Eigentümer die Montage eines Ofens auch verbieten würde? In meinen Miethäusern würde ich dem Mieter einen Vogel zeigen, der sich einen Kamin einbauen lassen wollte. Feuer in der Wohnung ist keine coole Art zu sterben.
    Dafür hat man Zentralheizungen erfunden.

    Äähmm...also irgendwie sind die Ansichten hier doch sehr einseitig. Natürlich muss man den Einbau eines Kaminofens als VM nicht gestatten, aber dann sollte man es eben auch nicht tun. Solche Sachen wie: "Heute bin ich ein guter Mensch und habe meinen Mieter ganz doll lieb und deshalb darf er alles!" und kurz darauf dann: "Heute hat meine Alte mich wieder nicht drangelassen und deshalb bekommt mein Mieter jetzt mal eine richtig in die Fresse und einfach alles verboten!" haben in einem Mietverhältnis wohl kaum etwas verloren sondern sollten lieber auf der Couch eines guten Psychologen behandelt werden. Offensichtlich taugt nicht jeder zum Vermieter.

    Totaler Quatsch, dass ein Kaminofen geradezu automatisch dazu führt, dass in der Wohnung Feuer ausbricht. Ist noch nicht solange her, da war es ganz normal, dass man mit Holz- oder Kohleöfen geheizt hat. Wäre da jeder verstorben, hätte dieses Forum wahrscheinlich keine drei Member.

    Tja, und wenn die nicht funktioniert, müsst Ihr eben Mietminderungen machen.

    Genau das mache ich dann ja auch. Sollte aber auch jedem klar sein, dass nicht jeder Mieter sich am besten direkt nach Einzug mit seinem VM anlegen möchte und direkt die Miete mindert. Nicht jeder ist wie so einige hier auf Krawall gebürstet und hat mangels anderer Beschäftigungsmöglichkeiten den ganzen Tag Zeit einen Kleinkrieg am Gartenzaun zu führen.

    Und eine bauliche Änderung sollte man IMMER schriftlich vereinbaren. Wie willst Du beweisen, dass der Vermieter die Montage gebilligt hat? Wäre ich ein bösartiger Vermieter, hätte ich immer einen Zeugen mehr als Du, der aussagt, dass ich bei dem Termin mit dem Schornsteinfeger Dir aufgetragen habe, das Ding zu entfernen und ich einen Ofen auch nie genehmigt habe, sondern immer auf die Entfernung gepocht habe.
    Im Zweifel bist DU der Leidtragende, weil Du eine bauliche Änderung herbeigeführt hast, deren Genehmigung Du nicht beweisen kannst.

    Nochmal: Die schriftliche Genehmigung wurde mir zugesagt, kam aber nie. Wie so ziemlich alles, was dieser feine VM zusagt, sei es ein fehlendes Kellerfenster, die Dämmung des Kellers, die Beseitigung offen aus der Wand hängender stromführende Kabel oder eben die Reparatur der nicht funktionierenden Heizung. Das Treppenhaus nach über 40 Jahren mal zu streichen wäre auch ein feiner Zug. Naja....

    Zu den Zeugen: Das ist mal wieder absoluter Kindergarten! Zauber Du mal schön irgendwelche Zeugen aus dem Hut, die Dir nach dem 14. Bier am Stammtisch alles mögliche versprechen und sich spätestens während ihrer Falschaussage vor einem Richter so richtig schön einnässen. Ist ja auch absolut logisch, dass die deutschen VM so hohl sind, dass sie erst einen Schorni zur Abnahme des Kamins bestellen, um dann eine Minute vorher zu verkünden, dass sie eigentlich gar keinen genehmigen wollen. Obwohl....


  • Nochmal: Die schriftliche Genehmigung wurde mir zugesagt, kam aber nie. Wie so ziemlich alles, was dieser feine VM zusagt, sei es ein fehlendes Kellerfenster, die Dämmung des Kellers, die Beseitigung offen aus der Wand hängender stromführende Kabel oder eben die Reparatur der nicht funktionierenden Heizung. Das Treppenhaus nach über 40 Jahren mal zu streichen wäre auch ein feiner Zug. Naja....

    Zu den Zeugen: Das ist mal wieder absoluter Kindergarten! Zauber Du mal schön irgendwelche Zeugen aus dem Hut, die Dir nach dem 14. Bier am Stammtisch alles mögliche versprechen und sich spätestens während ihrer Falschaussage vor einem Richter so richtig schön einnässen. Ist ja auch absolut logisch, dass die deutschen VM so hohl sind, dass sie erst einen Schorni zur Abnahme des Kamins bestellen, um dann eine Minute vorher zu verkünden, dass sie eigentlich gar keinen genehmigen wollen. Obwohl....

    Ich hab nicht gesagt, dass das MEINE Berufspraxis ist, sondern was Dir passieren KANN. Und sowas passiert tagtäglich vor Gerichten. Also bitte nicht persönlich werden und mich angreifen!

    Das gesprochene Wort ist nichts wert. Was zählt sind belegbare Zeugnisse, wie eben eine schriftliche Erlaubnis. Solange die nicht vorliegt, liegt eben keine Erlaubnis vor, die man beweisen kann.

  • Offensichtlich taugt nicht jeder zum Vermieter.

    Da hast Du absolut Recht. Wir machen auch Verwaltung für Zwangsverwalter, und da sieht man ein wunderbares Sammelsurium an Unfähigkeit auf Vermieterseite. Da wundert es nicht, dass solche Vermieter vermietertechnisch quasie entmündigt werden und ein Zwangsverwalter das Objekt auf Vordermann bringt.

    Und glaub mir, das ist hart verdientes Geld! Da muss man ein dickes Fell haben als "der böse vom deutschen Unrechtstaat beauftragte Verwalter, der " den armen Grundbesitzer "nur schikanieren will".
    Darüber kann man einen Roman schreiben, der ist spannender als ein Horrorroman von Stephen Kind... wobei die eh lahm sind :D

  • Warum sind sie denn so zickig Herr Silie, sie motzen hier jeden an der Ihnen Ratschläge geben möchte auch wenn diese Ihnen nicht passen sollten.
    Nach Ihrem geschreibsel merkt man das Sie sehr auf Krawall aus sind, vermutlich blockt deshalb Ihr Vermieter und versucht Sie möglichst schnell aus der Wohnung zu bekommen. Einen Hitzkopf im Haus könnte ich auch nicht gebrauchen.

    Mein Tipp, haben Sie selbst den Mumm und kaufen Sie sich einen eigene Immobilie dann können Sie "fast" alles tun was sie möchten. Ich schreibe fast weil selbst da müssen Sie Rücksicht auf Nachbarn, Miteigentümer usw nehmen. "That´s Life......"

  • Zitat

    Zu den Zeugen: Das ist mal wieder absoluter Kindergarten!

    Erzähl das einem Richter.

    Zitat

    Ist ja auch absolut logisch, dass die deutschen VM so hohl sind, dass sie erst einen Schorni zur Abnahme des Kamins bestellen, um dann eine Minute vorher zu verkünden, dass sie eigentlich gar keinen genehmigen wollen.

    Entweder Du verstehst hier irgend etwas falsch, oder Du willst es überhaupt nicht verstehen. Es gibt eine mündliche Genehmigung des Vermieters die allerdings nicht nachweisbar ist. Verlangt der Vermieter den Rückbau und die Sache landet vor Gericht, muss die erteilte Genehmigung nachgewiesen werden. Hierfür sind dann Zeugen unerlässlich. Woher will denn der Schornsteinfeger wissen, wie Ihr Euch mündlich geeinigt habt? Er nimmt die Sache einfach ab und macht sich keine Gedanken, wie Ihr das vertraglich geregelt habt.
    Vielleicht hat der Vermieter im Zuge der mündlichen Vereinbarung auch erwähnt, dass er einen Rückbau verlangen kann? Wer weiß das schon...

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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