Eilt!Auszug eines Hauptmieters.Einkommen des verbleibenden Hauptmieters zu gering

  • Hallo liebe Mietrecht-Helferlein,

    ich bin seit 6 Jahren neben meiner Mutter Hauptmieterin einer Genossenschaftswohnung. Nun möchte meine Mutter ausziehen (in eine kleinere Wohnung; auf Anfrage unsererseits vor 6 Mon wurde ihr nun eine solche von der gleichen Genossenschaft angeboten). Ich möchte gern weiterhin wie auch vorher als Hauptmieterin hier wohnen bleiben. Dazu würde ich noch zwei weitere Genossenachaftsanteile kaufen. Unsere Miete haben wir 6 Jahre lang immer pünktlich bezahlt und sind nie negativ aufgefallen.

    Jedoch möchte nun die Genossenschaft plötzlich doch meine Einkommensnachweise sehen. Da ich zur Zeit keinen Festvertrag mehr habe sondern als Kleinunternehmerin auf selbständiger Basis mein Geld verdiene, kann ich für die letzten Monate kein geregeltes Einkommen nachweisen, denn die Summe meiner Einnahmen hängt von der jeweiligen Auftragslage pro Monat ab. Zumindest ist sie aber jeden Monat hoch genug, dass sie drei Nettokaltmieten entspricht.
    Die Sachbearbeiterin der Genossenschaft jedoch reagiert äußerst persönlich und abweisend und betont, dass ihr mein Einkommen nicht reiche und sie meine Mutter nur aus dem Vertrag rauslässt und sie ihr nur dann weiterhin die kleinere Wohnung anbietet, wenn ich einen Festvertrag vorzeige bzw. wenn ich dies nicht einrichten kann, solle ich bitte kündigen und ausziehen.
    Darf sie uns so erpressen und mich zur Kündigung + Auszug "zwingen"? die Miete wurde doch 6 Jahre lang immer pünktlich gezahlt. Alle Vorschläge meinerseits wie eine Bürgschaft durch meine Lebensversicherung oder eine Mietvorauszahlung für ein Jahr werden umgehend abgeschmettert. Auch der Vorschlag, die Wohnung und Mietkosten mit einer Untermieterin zu teilen.
    Welche Rechte habe ich in dieser Situation? was kann ich tun, um hier weiter wohnen zu bleiben?

    HERZLICHEN DANK IM VORAUS!

  • Genossenschaften verfahren nach eigenen Statuten. Inwieweit hier gesetzlihces Recht tangiert wird, kann ich nicht sagen.
    Eine Kündigung könnten nur sie beide gemeinsam vornehmen. Ob Ihnen dann eine andere Wohnmöglichkeit zusteht ergibt sich aus dem Statut. Wenn Sie Mitglied der Genossenschaft sind, dann klären Sie das innerhalb dieser. Wenn die Sachbearbeiterin keinen Bock drauf hat, müssen Sie sich an den Vorstand wenden.
    Dieser letzte Satz sollte eigentlich überflüssig sein.

  • Rechtlich gesehen hat Deine Mutter keinen Anspruch darauf aus dem Vertrag entlassen zu werden und auch keinen auf die andere, kleinere Wohnung und Du keinen Anspruch den bestehenden Vertrag allein fortzusetzen.

    Der Vermieter kann darauf bestehen das der Mietvertrag der jetzigen Wohnung form- und fristgerecht von allen Personen der Partei Mieter gekündigt wird und dann entscheiden an wen er sie neu vermietet.

  • Wieso erpressen? Sie es aus der Sicht der Vermieters:
    Zwei Personen können sich die Wohung leisten. Wenn eine davon wegfällt und die andere kein regelmäßiges gesichertes Einkommen hat, würdest Du die Wohnung an sie vermieten? Willst Du als Vermieter dieses Risiko eingehen?
    ICH NICHT.
    Ich würde Deine Mutter auch nur dann aus dem Vertrag lassen, wenn Du regelmäßiges Einkommen in Höhe von drei WARMmieten hast (Wieso Warmmieten? Weil die Betriebskosten einen erheblichen Anteil der Miete haben und auch zu tragen sind. Was nutzt mir ein Mieter, der zwar die kaltmiete zahlen kann, aber die Nebenkosten nicht gesichert sind?).

    Das Handeln der Genossenschaft ist also vollkommen verständlich.

  • Vielen Dank Kolinum! ich hoffe dass ich mir dann nicht ein Eigentor schieße wenn ich die unfreundliche Sachbearbeiterin umgehe und mich direkt an den Vorstand wende. weil sie ja für meinen Bezirk zuständig ist und wesentliches Mitspracherecht bei der Vergabe und Fortbestehenlassen von Wohnungen hat

  • Danke für deine Antwort Anitari! Ich habe ja einen Festvertrag ab Spätsommer in Aussicht, bin aber wie gesagt bis zum Sommer nur Kleinunternehmerin.
    Ich habe der Sachbearbeiterin heute vorgeschlagen, dass ich gerne als zusätzliche Sicherheit für ein Jahr die Miete im Voraus bezahlen kann. Sie wies dies nicht ab, jedoch wich sie etwas aus und sagte immer ich bräuchte nicht extra an mein Erstpartes gehen, denn sie hätten lieber was, was auf lange Zeit Sicherheit gibt und solle daher lieber einfach noch so lange weiter mit meiner Mutter zusammen wohnen sprich beide bleiben so lange Hauptmieter bis ich einen Festvertrag vorlegen kann und dann bieten sie ihr gerne eine andere Wohnung innerhalb der Genossenschaft an sobald wieder eine frei wird....

  • Lieber Andreas, auch dir besten Dank für deine Antwort!
    ja du hast Recht, auch ich würde als Vermieter lieber einen Mieter mit einer sicheren Einnahmequelle haben wollen. wie steht es jedoch aus, wenn ich der Genossenschaft die Miete für ein Jahr im Voraus zahle? und dann zusätzlich in den kommenden Moante sobald ich meinen Vertrag über eine Festanstellung unterschrieben habe, diesen als weiteren Nachweis vorlege?

  • Berlinermieterin,

    meine Meinung, ohne die der anderen Poster gelesen zu haben:

    Du bist ja (fast) drollig...:

    "ich bin seit 6 Jahren neben meiner Mutter Hauptmieterin einer Genossenschaftswohnung. Nun möchte meine Mutter ausziehen Ich möchte gern weiterhin wie auch vorher als Hauptmieterin hier wohnen bleiben."
    - Verstehe.

    "Jedoch möchte nun die Genossenschaft plötzlich doch meine Einkommensnachweise sehen."
    - Ihr gutes Recht. Würde ich auch wollen.

    "Da ich zur Zeit keinen Festvertrag mehr habe sondern als Kleinunternehmerin auf selbständiger Basis mein Geld verdiene, kann ich für die letzten Monate kein geregeltes Einkommen nachweisen, denn ..."
    - Tja, das war's dann wohl...

    "Die Sachbearbeiterin der Genossenschaft jedoch reagiert äußerst persönlich und abweisend und betont, dass ihr mein Einkommen nicht reiche und sie meine Mutter nur aus dem Vertrag rauslässt und sie ihr nur dann weiterhin die kleinere Wohnung anbietet, wenn ich einen Festvertrag vorzeige"
    - Völlig verständlich!

    "Darf sie uns so erpressen und mich zur Kündigung + Auszug "zwingen"?"
    - Hallo - geht's denn noch?!?!?!

    "die Miete wurde doch 6 Jahre lang immer pünktlich gezahlt."
    - Die Zukunft interessiert...

    "Alle Vorschläge meinerseits wie eine Bürgschaft durch meine Lebensversicherung oder eine Mietvorauszahlung für ein Jahr werden umgehend abgeschmettert."
    - Gutes Recht des Vermieters.

    "Auch der Vorschlag, die Wohnung und Mietkosten mit einer Untermieterin zu teilen."
    - Wayne... interessiert's?

    "Welche Rechte habe ich in dieser Situation?"
    - Alle Rechte eines zahlenden Mieters.

    "was kann ich tun, um hier weiter wohnen zu bleiben?"
    - Dafür sorgen, dass die Miete weiterhin voll und zuverlässig gezahlt wird.

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