Trinkwasseruntersuchung und Wartung Rauchmelder

  • Hallo liebes Forum,

    habe noch mal zwei Fragen ;).
    Wie ist das bei der Wartung vom Rauchmelder. Müssen die auch wir Mieter zahlen? Ich denke zwar schon, bin mir aber irgendwie unsicher.

    Das gleiche bei der Trinkwasseruntersuchung. Da wurden 40€ auf uns umgelegt. :O
    Ich habe im Internet leider nur Sachen von 2011 gefunden, dass das nicht auf die Mieter umgelegt werden darf. Leider habe ich aber kein Urteil gefunden, da ich gern mit diesem Argumentieren möchte. Gibts da überhaupt schon eins?

    Über eine Antwort bin ich schon jetzt sehr dankbar :)

    lg
    fee

  • Die Trinkwasseruntersuchung muss alle 3 Jahre erfolgen (Legionellenprüfung), da gesetzlich vorgeschrieben bei zentraler Warmwasserversorgung. Somit ist diese Trinkwasseruntersuchung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auch umlagefähig.

    Die Wartung der Rauchmelder ist auch turnusmäßig vorzunehmen. Diese können jedoch nur dann umgelegt werden, wenn diese im Mietvertrag auch unter sonstige Betriebskosten aufgeführt wird.

  • Bei der Trinkwasseruntersuchung gibt es allerdings noch Klärungsbedarf zu welcher Kostenart diese zu zählen sind. Zählt man sie zu den Warmwasserkosten so sind sie umlagefähig. Zählt man sie zu den sonstigen Betriebskosten (z.B. nach Meinung des Deutschen Mieterbundes) dann sind diese nur umlagefähig wenn mietvertraglich vereinbart.

    Mir persönlich ist noch kein Urteil bekannt in welchem diese Frage geklärt ist.

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