Beiträge von Banane

    Natürlich mein ich das Ernst. Der Schaden ist zwar zu regulieren, aber da kommt nichts bei rum

    Der M ist lt.MV dazu verpflichtet die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Das Dachfenster eingeschlossen.

    Mir ist nicht bekannt, dass alte Bestandteile der Wohnung davon ausgeschlossen sind, somit gehe ich davon aus, dass diese besagte Glasscheibe ersetzt bzw. wieder in der Türe eingesetzt werden muss.

    Das ist nun meine Meinung aufgrund von angelesenem Wissen. Deine Meinung hast Du Dir sicher auch aus Büchern, Foren usw. geholt, und man ist sich über dieses Thema nicht einig.

    Aber, wegen verschiedener Meinungen braucht man keinen User dermaßen angehen. Eine normale Diskussion ist eben den 0815 Shubern nicht möglich. Ist leider überall so wo es 0815shuber & Co. gibt.

    Das hat dieser Mieter nicht getan, den 2. Schlüssel hat weiterhin bei sich.

    Man staune. Warum und wozu sollte der Mieter Ihnen den 2.Schlüssel übergeben?, wollen sie etwa seine Wohnung durchschnüffeln?

    Nachdem diese E-Mails nicht geholfen haben, bringt der Mieter an, wäre ich in die Wohnung gegangen, als er anwesend war, und zwar zwischen 20:00 und 21:00 Uhr.

    Als er anwesend war? Da hat er Ihnen wohl die Türe geöffnet und den Zutritt gewährt, oder?

    Lauter Verrückte hier? Abstand halten ist da angesagt.

    1. Unten im Gäste WC haben zwei Fliesen kleinere Risse.. den Vermieter drauf angesprochen, sagt er, dass er den Fliesenbauer für diesen Pfusch schlagen könne.. es aber nun mal so sei und nicht geändert wird. Letztlich sind diese Risse wirklich minimal und in einer Ecke wo man etwas vor stellen kann und es fällt nicht auf. Ich hätte dies so im Übernahmeprotokoll aufgeführt, mir gedacht, in einem Erstbezug sollte so etwas nicht sein und ok.. leider gibt es noch mehr Punkte.

    Wenn es Wandfliesen sein sollten, kann man im Baumarkt recht ansehnliche Deko-Fliesen bekommen. Problem behoben.

    2. Oben im Badezimmer wurde nun die Tür. inkl Rahmen eingebaut.. dadurch fällt auf, dass die Fliesen über dem Rahmen viel zu klein sind.. ich rede hier nicht von 1mm oder so sondern von 3-4cm.

    Die Fliesen über dem Rahmen sind zu klein. Da fehlt mir die Vorstellungskraft wie das aussieht, oder besser, wie es aussehen sollte, wenn die Fliesen nicht zu klein wären.

    3. Eine Ecke der Badewanne, zwischen zwei Fliesen, steht einfach so ca. 0,5cm hervor.

    4. In einem Zimmer in der 2. Etage fehlt ein Stück Laminat von ca. 0,5cmx1cm

    Da wurde ganz offensichtlich schlampig gearbeitet. Es sind allerdings nur Schönheitsfehler und reichen für eine Mietminderung nicht.

    5. Über nahezu jedem Türrahmen ist eine größerer "Ritze" zur Wand.

    Was ist eine "Ritze"? Kommt dies einem Loch gleich oder wie kann man sich das vorstellen. Wäre natürlich schön wenn man das alles sehen könnte.

    Der VM ist Euch ja finanziell schon entgegengekommen. Ich meine mit weiteren Minderungen wird es schwer, außer es gibt bei Einzug keine Treppe.

    Ich sehe das so, nicht übertragbar auf die gesamte Welt.

    Die Türrahmen + Türen waren schon relativ vergilbt, zudem einige Risse im Rahmen. Laut der Dame wäre das aber zu kostspielig und muss daher so bleiben.

    Unter anderen Mängeln. Warum mietet man eine Wohnung mit vergilbten Türen/Rahmen an? Mir unverständlich. Es gibt schöne Neubauwohnungen die eben neu sind und ohne Mängel. Die bessere Wohnqualität wäre damit das bisschen mehr Miete sicher wer, oder?

    bei mir ist der Türzylinder defekt. Habe dies der Wohnungsgesellschaft mitgeteilt.

    Diese hat einen Schlüsseldienst geschickt

    Wer die Musik bestellt bezahlt auch, das ist in dem Fall die Wohnungsgesellschaft. Deine Selbstkostenbeteiligung/Kleinreparatur beträgt € 50,00, die Rechnung € 70,00, und schon aus diesem Grund bist Du nicht verpflichtet die Kosten zu tragen.

    Mir ist nur nicht ganz verständlich warum der Monteur den Zylinder wieder ausgebaut hat, der dürfte doch auch wissen, dass die Rechnung an den Auftraggeber geht und das ist die WG.

    Es würde mich interessieren wie die Sache ausgeht, vielleicht hört man davon.

    ich würde gerne im Folgenden mal einen konkreten Fall schildern, sage aber auch gleich dazu, dass es mir hier um eine rein juristische Einschätzung geht und nicht um die Frage, ob ich mein Recht immer durchsetzen muss oder will.

    Für rein juristische Fragen sind Anwälte gegen Bezahlung zuständig. Hier kann - und darf niemand eine rechtlich verbindliche Auskunft geben, das würde gegen die Forenregeln verstoßen.

    Jedoch ist die Frage wer getäuscht hat.

    Danke Dir für die Erklärung. Es ist mir klar, dass letztendlich der Vermieter mit im Boot ist, aber hier hat der Ehemann seine Frau

    überredet zu unterschreiben, um selbst einen Nutzen davonzutragen, nämlich durch die Kündigung der Wohnung diesbezüglich keine Verpflichtungen mehr zu haben. Hätte die Frau nicht unterschrieben, wäre er weiterhin zur Mietzahlung herangezogen worden. Die arglistige Täuschung sehe ich darin, dass der Ehemann der Frau bewußt falsch vorgaukelte, sie könne -trotz der Kündigung - in der Wohnung verbleiben. Das nennt man also Erklärungsirrtum. Ich nehme es zur Kenntnis.

    Ich verstehe aber noch immer nicht warum der Mann wollte, das die Wohnung gekündigt wird, er hätte doch auch einfach so ausziehen können, wenn er kein Vertragspartner ist oder die Kündigung des Untermietverhältnis hätte ausgereicht.

    Der Mann war/ist auch Mieter der Wohnung solange das Mietverhältnis andauert. Das zu beenden bedurfte es auch der Kündigung der Ehefrau, weshalb er die Frau zur Unterschrift überredete, mit den Hinweis, sie dürfe in der Wohnung verbleiben, also falsche Tatsachen vortäuschte.

    Der Ehemann ist ausgezogen, dabei hat er seine Frau überredet, eine Kündigung für die gemeinsame Wohnung zu unterschreiben. Für die Frau waren die Folgen dieser Unterschrift nicht bewusst, da sie sich nicht mit deutschen Recht auskennt, sie ist Ausländerin. Der Mann hat zu ihr gesagt, sie kann trotz Kündigung in der Wohnung bleiben, und sie hat ihm geglaubt.

    Der Ehemann wusste, dass seine Frau nicht in der Wohnung verbleiben kann wenn sie die Kündigung der Wohnung unterschreibt, er hat sie sogar dazu überredet. Es war offensichtlich nicht einmal der freie Wille der Frau diese Kündigung zu unterschreiben, und verstanden hat sie die Tragweite dieser Unterschrift bzw. Kündigung auch nicht mangels Deutschkenntnisse.

    Ich sehe da eine "Arglistige Täuschung", wäre Dir aber dankbar für eine andere Darstellung.

    Die Täuschung durch einen Dritten ist dem Empfänger der Willenserklärung nur zuzurechnen, wenn dieser die Täuschung kannte oder der Dritte im Lager des Empfänger stand. Nur weil ein beliebiger Dritter getäuscht hat, kann man nicht anfechten, da hier der Empfänger schutztwürdig ist.

    Darkshadow, erkläre mir bitte das auf Deutsch. Nach meiner Kenntnis wurde diese Frau arglistig getäuscht in Bezug auf die Wohnung. Also, bitte was verstehe ich da falsch.

    es gibt noch§ 123 BGB, der Erklärende anfechten kann, wenn er zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung gekommen ist. Ist das der Fall?

    Nach Ihrer Beschreibung ist das nach § 123 BGB Arglistige Täuschung. Anfechtungsfrist § 124 BGB beachten. So meine Kenntnis.

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