Fristlose Kündigung

  • Hallo Guten Tag:

    Ich habe als Vermieterin etwas Hilfe und Rat gesucht.

    Ich habe eine Wohnung an einen Mann vermietet. Neben dieser Wohnung sind die 2 anderen Wohnungen nebenan auch meine Wohnungen. Alle Wohnungen sind vermietet.

    Jetzt hat mir dieser Mann, Mieter, mit der fristlosen Kündigung gedroht und sagte, dass das Schreiben in den nächsten 2 bis 3 Tagen bei Ihnen eintreffen wird.

    Als Grund gab er an, dass er sich von mir beobachtet und gestalkt FÜHLE.

    Das kann doch nicht wahr sein, dass ein Mieter aufgrund von Gefühlen die Wohnung kündigt und das fristlos.

    Sind denn nun Gefühle ein Grund für Kündigung?

    Danke

    Die Vermieterin Waltraut

    Der Mieter bringt folgende Gründe an, soweit ich das richtig verstanden habe:

    - Der Mieter bringt als Grund an, dass ich ihm eine E-Mail geschickt habe, wo ich ihm geraten habe, raus zu gehen und in den Park spazieren zu gehen.

    Er sagte, woher wissen Sie denn, dass ich die meiste Zeit in der Wohnung wäre?

    - Der Mieter hat erzählt, dass ich ihm ja am Anfang erklärt und erzählt habe, welche der 2 anderen Mieter sogar wann aufstehen, mit genauer Uhrzeit und Tageszeit.

    - Dann bringt der Mieter als weiter Grund an:

    Den 2. Schlüssel der Wohnung hat dieser Mieter am Anfang beim Einzug bei sich behalten. Ich habe ihm 2 Mal in E-Mails geschrieben, dass er mir den 2. Schlüssel schicken soll.

    Das hat dieser Mieter nicht getan, den 2. Schlüssel hat weiterhin bei sich.

    Nachdem diese E-Mails nicht geholfen haben, bringt der Mieter an, wäre ich in die Wohnung gegangen, als er anwesend war, und zwar zwischen 20:00 und 21:00 Uhr.

    In der Tat bin ich an dem Abend bei ihm gewesen und habe geklingelt und bin in die Wohnung. Der Mieter hat mich in die Wohnung gelassen und behauptet, dass ich doch eine Frau wie seine Mutter wäre und er mich nicht abweisen wollte. Außerdem wüsste er meine Absichten nicht, dass ich mir die Wohnung abschauen wollte.

    Der Mieter behauptet, dass es bei mir innerlich so förmlich gebrannt hat, die Wohnung hinter meinem Rücken und in meiner Abwesenheit zu sehen.

    Und behauptet deswegen, wenn er mir den 2. Schlüssel gegeben hätte, dann wäre ich in seiner Abwesenheit in die Wohnung einmarschiert und das wäre ohnehin eine fristlose Kündigung.

    Danke

    Die Vermieterin Waltraut

  • Eine Vermieterin darf keinen Schlüssel zur Wohnung eines Mieters besitzen. Wenn sie den dann auch noch benutzt, um in die Wohnung des Mieters zu gelangen, ist das ein Grund zu einer fristlosen Kündigung des Mieters. Deinem Text nach zu folgern, bist du aber anderer Meinung, richtig?

    Alles andere, das dein Mieter so von sich gibt ist kein Grund für eine fristlose Kündigung des Mietvertrages.

  • Ja.

    Hallo,

    dann lass dich mal aufklären.

    Der Vermieter überlässt dem Mieter eine Wohnung zum alleinigen Gebrauch, die Wohnung geht während der Mietzeit in den Besitz des Mieters über, einen Schlüssel kann der Vermieter nicht verlangen es sei denn, der Mieter wäre damit einverstanden, dass der Vermieter einen Schlüssel zu seiner in Besitz genommenen Wohnung hat.

    So macht sich der Vermieter sollte er denn einen Schlüssel zur Wohnung haben ohne dass der Mieter hiervon Kenntnis hat, des Hausfriedensbruch schuldig, wenn er ohne dem Wissen des Mieters die Wohnung betritt!

    Auch hat der Vermieter keine rechtliche Handhabe, den Schlüssel trotzdem vom Mieter zu verlangen.

    Nun, dieser und vielleicht weitere Gründe könnten durchaus, je nach Tragweite des Empfindens des Mieters zu einer fristlosen Kündigung führen, sollten diese Umstände dem Mieter als untragbar erscheinen, jedenfalls kann der Mieter ordentlich kündigen, das wird dann wohl ein Richter entscheiden.

    So, nun überlege dir wie weit du als Vermieter hier gehen möchtest?

    Gruß

    BHShuber

  • Das hat dieser Mieter nicht getan, den 2. Schlüssel hat weiterhin bei sich.

    Man staune. Warum und wozu sollte der Mieter Ihnen den 2.Schlüssel übergeben?, wollen sie etwa seine Wohnung durchschnüffeln?

    Nachdem diese E-Mails nicht geholfen haben, bringt der Mieter an, wäre ich in die Wohnung gegangen, als er anwesend war, und zwar zwischen 20:00 und 21:00 Uhr.

    Als er anwesend war? Da hat er Ihnen wohl die Türe geöffnet und den Zutritt gewährt, oder?

    Lauter Verrückte hier? Abstand halten ist da angesagt.

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