Eine Abmahnung mit Androhung der fristlosen Kündigung wurde ja schon rausgeschickt aber wie ich mich belesen habe ist eine Abmahnung an sich nicht rechtskräftig bzw. verbindlich.
Eine Abmahnung dient dazu dem Lärmverursacher klarzumachen, dass sein Verhalten einzustellen ist. Sollte der die Abmahnung ignorieren ist die Kündigung fällig. Dir steht unter diesen Umständen eine Mietminderung zu, mache diese auch geltend, denn wenn es an die Moneten geht reagieren auch Vermieter.
Ich kenne aus eigener Erfahrung was Lärmbelästigung bedeutet, es ist ein krankmachender Zustand den man nicht als Dauerzustand dulden darf. Meine Abwehr war damals "Gegenmassnahmen", und es wirkte. Nur waren diese Mieter über mir
einigermassen gebildete Leute, die meine Gegenwehr verstanden haben. Ich möchte Dich in keiner Weise zu illegalen Aktionen ermuntern, nur sorge dafür, dass der Lärm nicht zur Folter wird, denn wenn er schliesslich zu Schlafentzug führt denkt man an Folter.