Beiträge von Banane

    Kann ich hier etwas dagegen unternehmen, sodass sie dies "widerruft"?

    "Was kümmert's den Mond wenn ein Hund ihn anbellt", oder "was juckt es die Eiche wenn eine Sau sich an ihr kratzt". Oder lasse der Vermieterin wissen, dass nach Deinem Empfinden Dreck in der Wohnung einiges angenehmer ist als Dreck im Maul. Meine Empfehlung: Gib dafür kein Geld aus, weder beim DMB noch bei einem Anwalt. Das würde ich genau so in umgekehrter Weise empfehlen.

    Hallo zusammen meine Wohnung wird seit jetzt fast 4 Monaten Saniert auf grund eines Wasserschadens , habe ich jetzt die Möglichkeit einer Fristlosen Kündigung?

    MfG Per

    Lt.Gesetz hat der Mieter Maßnahmen zu dulden, die zur Erhaltung der Mietsache erforderlich sind. Hier ist also das Sonderkündigungsrecht nicht anwendbar, schon garnicht eine fristlose Kündigung. Allerdings wäre eine Sanierung (Instandhaltung) von 4 Monaten- und weiterhin- in der Mietwohnung tatsächlich ein Sonderfall. Einzelfallentscheidung. Dazu kann verbindlich nur ein Anwalt was sagen.

    Bei Modernisierungen wäre das Sonderkündigungsrecht anzuwenden.

    Es ist eine irrige Meinung mancher Vermieter, dass sich Mieter nicht mit anderen im Haus wohnenden unterhalten bzw. austauschen dürften. Solle es um Mängel gehen ist der Austausch angebracht. Allerdings würde ich mich als Mieter davor hüten unwahre Behauptungen, die den VM in seiner Ehre treffen, vorzubringen. Dies könnte u.U. zur fristlosen Kündigung führen.

    Es ist immer von Vorteil Mängel schriftlich an den VM einzureichen.

    Es ist ebenso nicht angebracht, dass ein VM in abfälliger Weise den Zustand eines Mitbewohners/Mieters allen anderen wissen lässt. Selbst wenn der Zustand der Wohnung-aus ihrer Sicht- den Tatsachen entspräche könnte sie dafür belangt werden. Nennt man zumindest "Verächtlich machen".

    Kann man wirklich jemanden abmahnen, weil mein etwas ausgedruckt hat, das insgesamt 4 Parteien verfasst und unterschrieben haben?

    Abmahnen schon, ist jedoch ohne jegliche Wirkung, solange es dabei nicht um Hetze geht und niemand in seiner Ehre verletzt wird.

    ok. dann werde ich noch warten, sollte es aber So sein das der VM den Brief nicht abholt gilt dann trotzdem die Kündigung zum 31.12.2017 und kann ich dann einfach zum besagten Termin Ausziehen und auch sämtliche Mietzahlungen einstellen und alle Schlüssel usw. einfach an den VM per Post senden ??. oder wie geht es dann weiter ich zahle doch nicht Monat für Monat miete und der VM reagiert einfach nicht. Ach so noch was die Kündigung habe ich an den VM seine im Mietvertag angegebene Adresse gesandt

    Vorsorglich nochmals eine Kündigung schreiben und dem VM per Einwurfeinschreiben schicken. Lasse das Schreiben einen Zeugen lesen und von dem in die Briefhülle stecken, zum Beweis, dass es auch die Kündigung ist. Am besten wäre natürlich mit einem Zeugen das Kündigungsschreiben direkt in den Briefkasten des Vermieters zu stecken. Geht natürlich nur wenn der nicht zu weit entfernt wohnt. Gerichtsvollzieher stellen diese Schreiben gegen Bezahlung auch zu. Musst unverzüglich zustellen lassen, also vor dem 3.10., damit die Kündigung zum 31.12.17 wirkt.

    und zwar möchte ich meine Wohnung kündigen. ich habe den Vermieter meine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zugesan

    Sollte Deine Einschreibesendung an den VM nicht abgeholt werden wird der Brief wieder an Dich zurückgeschickt. Noch ist es nicht so weit, also warte mal ab. Dein Mietverhältnis läuft bis 31.12.17, weil der 9.Sept. nicht zählt, ist zu spät abgeschickt. Einen Nachmieter kannst Du selbstverständlich suchen, nur muss der VM keinen akzeptieren, sofern der nicht seinen Vorstellungen entspricht. Für eine Mülltonne die Du garnicht hast, musst Du auch nicht bezahlen. Ob es dafür Mietminderung gibt? Würde ich an Deiner Stelle nicht riskieren, es sei denn Du hast den Müll kostenpflichtig anderweitig abgegeben.

    Eine Sanierung ist keine Modernisierung und rechtfertigt somit keine Modernisierungserhöhung.

    http://www.t-online.de/heim-garten/ba…nierung-und-mod.

    Eine Mieterhöhung nach Mietspiegel wäre allerdings zulässig sofern es die Vorschriften zulassen. Da gibt es einige Kriterien die beachtet werden müssen. Machen Sie sich doch selbst über den Mietspiegel für Ihre Region kundig,ehe Sie einen Anwalt in Anspruch nehmen. Ihre Eigenleistungen -mit Genehmigung- dürften auch nicht ausser acht gelassen werden. Ist meine Meinung, Es wird noch weitere Beiträge geben.

    Ursprünglich habe ich das mit der Vermieterin ausgemacht, damit ich meine Nebenkosten besser decken kann, da ich in der Vergangenheit immer mal wieder hohe Nachzahlungen hatte

    So am Rande, hast Du dem VM nachweisbar informiert das und warum Du mehr als vertraglich vereinbart zahlst?

    Die Vermieterin wurde also informiert, und diese, sofern sie nicht ganz doof ist, kann sich schliesslich auch ausrechnen wieviel inzwischen an sie -ganz unberechtigt- geflossen ist. Nun gibt es auch sowas wie "Treu und Glauben", und ich möchte den Richter sehen der in diesem Fall einen Mieter wegen 1-2 Monaten nicht bezahlen der Miete der Kündigung der Vermieterin rechtsprechen wollte, sollte es eine gerichtliche Auseinandersetzung geben.

    Wie gesagt, ich kann es mir nicht vorstellen, soll aber nichts heissen,

    Seit vielen Jahren, mindestens schon 6 Jahre, zahle ich monatlich freiwillig mehr Miete als vertraglich geregelt.

    Ist wohl einmalig, dass ein Mieter mehr Miete bezahlt als gefordert, und das über Jahre hinweg. Der Grund hierfür ist schon recht bemerkenswert, Du hättest doch die Überzahlungsbeträge selbst ansparen können damit es bei evtl NK-Nachzahlungen keine Probleme gibt. Das ist ja nun so und ich meine Du hast nichts zu befürchten wenn die Mietzahlung mal 1-2 Monate ausgesetzt wird.

    Ich würde Dir raten künftig nur die geforderte Miete zu zahlen und selbst ein Sparkonto anzulegen um Deinen geforderten finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können.

    Somit müsste ich dann die Geräte unrechtmäßig an mich nehmen oder verkaufen. Dann könnte Sie mich wohl wegen Diebstahl anzeigen oder?!

    Gespräche würde ich mit der Untermieterin u.d.U.nicht führen, vielmehr den Sachverhalt nachweisbar schriftlich mitteilen. Sollte sie darauf nicht reagieren, wirst Du die Wohnung ausräumen und der Untermieterin einen ihr zustehenden Betrag überweisen. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht. Diebstahl könnte man daraus nicht konstruieren. So sehe ich es.

    c) Kann das ganze auch gesammelt über alle Mietparteien von einem Anwalt aufgesetzt werden und falls ja, weiß jemand wie viel so ein Brief mit Begründung und Berechnung der Höhe der Mietminderung im Schnitt bei einem Anwalt UNGEFÄHR kostet? (Mir geht es darum, dass man natürlich keine 100 Euro an den Anwalt zahlt, wenn man die Miete nur um 50 Euro mindern kann, macht keinen Sinn).

    Für eine einmalige Beratung kann ein Anwalt gut und gern € 190,00 verlangen. Mit einem Anwalt kann man aber auch eine Gebühr aushandeln. Dies zu Anwaltsgebühren.

    Eine Mieterhöhung ist gerade ohne Staffelmiete möglich, und ich denke nach 20 Jahren wäre auch eine Mieterhöhung mit Kohleofen rechtens.

    mein Beitrag #2

    für Wohnungen ohne Staffelmietvertrag können die Mieten nach §558 erhöht werden, dafür ist dieser da.

    Beitrag #12

    Ich würde mich mit der Hausverwaltung entweder schriftlich oder telefonisch in Verbindung setzen und die Wohnlage klären, und zwar vor meiner Unterschrift.

    mein Beitrag #10

    Die Sachverhalte, dass Lage und die Mietenspanne richtig angegeben sein muss , hast du richtig erfasst. Das solltest du der Hausverwaltung mitteilen

    Beitrag #12. Demnach dürfe alles klar sein.

    Kannst du mir bitte sagen, was du damit meinst, dass die Mieterhöhung nur diesem Standards entsprechen kann?

    Eine Mieterhöhung gemessen am Altbau-Standard.

    Übrigens, kennst du zufällig eine kostenlose Mieterberatung in Berlin?

    Ich denke nicht, dass es in Berlin eine kosteenlose Mieterberatung gibt.

    Was würdest du an meiner Stelle machen? Die Zustimmung auf alle Fälle unterschreiben aber trotzdem dem Hausverwalter auf die Sache mit der Wohnlage (Einfach statt Mittel) hinweisen

    Ich würde mich mit der Hausverwaltung entweder schriftlich oder telefonisch in Verbindung setzen und die Wohnlage klären, und zwar vor meiner Unterschrift.

    Zunächst frage ich mich, anhand welcher Kriterien die Wohnlage bestimmen wird.

    Wird eigentlich in einem Mietspiegel deklariert.

    Außerdem, auch laut dem Straßenverzeichnis zum Berliner Mitspiegel entspricht meine Straße der Wohnlage "Einfach" und nicht "Mittel".

    Diesen Hinweis würde ich der Hausverwaltung zukommen lassen.

    Wie kann ich es nachprüfen, ob das überhaupt stimmt

    Es gibt mit Sicherheit auch dazu ein Amt welches entsprechend Auskunft geben kann. Ich nenne mal Bauamt etc.

    Auf Grund der Sache, dass ich keine Heizung habe, sollte meine Wohnung doch der Wohnlage "Einfach" zugeordnet, oder?

    Eine Heizung hast Du doch und ich nehme mal an, die Wohnungsmiete war im Jahr 2000 entsprechend. Grundsätzlich kann Deine Mieterhöhung nur diesem Standard entsprechen, denke ich. Man kann nur eine Meinung äussern, die genauen Umstände kennen wir ja nicht.

    Hallo Banane, danke für deine Antwort.

    Wie kannst du davon ausgehen, dass die Hausverwaltung das Mieterhöhungsverlangen korrekt erstellt hat?

    In der Tat, wie ich oben beschrieben habe, hat er bei der Erstellung mindestens zwei Fehler gemacht und zwar die Wohnlage (Mittel statt Einfach) und die Spannwerte.

    Außerdem glaube ich, dass eine Ofenheizung keine Sammelheizung ist und diese sollte sicher berücksichtigt werden muss.

    Ich gehe davon aus dass nicht alle Hausverwaltungen dappig sind. Deine offensichtlich schon.:)

    Neulich habe ich von meiner Hausverwaltung ein Schreiben erhalten, in dem ich aufgefordert werde, eine Zustimmungserklärung zur Mieterhöhung zu unterschreiben.

    Ich gehe davon aus, dass eine Hausverwaltung ein korrektes Mieterhöhungsverlangen erstellen kann, dass es also formell richtig ist.

    Eine Mieterhöhung ist gerade ohne Staffelmiete möglich, und ich denke nach 20 Jahren wäre auch eine Mieterhöhung mit Kohleofen rechtens.

    Wir kennen weder den Mietpreis noch die Ausstattung und Lage der Wohnung. Ich würde mich an Deiner Stelle am zuständigen Mietspiegel orientieren, evtl. einen Anwalt hinzuziehen.

    Eine Abmahnung mit Androhung der fristlosen Kündigung wurde ja schon rausgeschickt aber wie ich mich belesen habe ist eine Abmahnung an sich nicht rechtskräftig bzw. verbindlich.

    Eine Abmahnung dient dazu dem Lärmverursacher klarzumachen, dass sein Verhalten einzustellen ist. Sollte der die Abmahnung ignorieren ist die Kündigung fällig. Dir steht unter diesen Umständen eine Mietminderung zu, mache diese auch geltend, denn wenn es an die Moneten geht reagieren auch Vermieter.

    Ich kenne aus eigener Erfahrung was Lärmbelästigung bedeutet, es ist ein krankmachender Zustand den man nicht als Dauerzustand dulden darf. Meine Abwehr war damals "Gegenmassnahmen", und es wirkte. Nur waren diese Mieter über mir

    einigermassen gebildete Leute, die meine Gegenwehr verstanden haben. Ich möchte Dich in keiner Weise zu illegalen Aktionen ermuntern, nur sorge dafür, dass der Lärm nicht zur Folter wird, denn wenn er schliesslich zu Schlafentzug führt denkt man an Folter.

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