Sonderkündigungsrecht auf grund Sanierungsmaßnahmen

  • Hallo zusammen meine Wohnung wird seit jetzt fast 4 Monaten Saniert auf grund eines Wasserschadens , habe ich jetzt die Möglichkeit einer Fristlosen Kündigung?

    MfG Per

  • Nö, mit Sicherheit nicht. Wenn du sofort gekündigt hättest, wäre vielleicht was zu machen gewesen, aber wer so lange gewartet hat, hat seine Möglichkeiten verspielt. Man sollte sich mal überlegen, was das Wort fristlos bedeutet.

  • Hallo zusammen meine Wohnung wird seit jetzt fast 4 Monaten Saniert auf grund eines Wasserschadens , habe ich jetzt die Möglichkeit einer Fristlosen Kündigung?

    MfG Per

    Lt.Gesetz hat der Mieter Maßnahmen zu dulden, die zur Erhaltung der Mietsache erforderlich sind. Hier ist also das Sonderkündigungsrecht nicht anwendbar, schon garnicht eine fristlose Kündigung. Allerdings wäre eine Sanierung (Instandhaltung) von 4 Monaten- und weiterhin- in der Mietwohnung tatsächlich ein Sonderfall. Einzelfallentscheidung. Dazu kann verbindlich nur ein Anwalt was sagen.

    Bei Modernisierungen wäre das Sonderkündigungsrecht anzuwenden.

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