Guten Morgen ihr Lieben.Ich wohne in einem Dreiparteienhaus.Noch.Zum 1.10 bin ich hier weg.Mich würde Folgendes interessieren:Ich wohne in der Mitte,es ist ein Bungalow,ich habe sozusagen das "Haupthaus".Terassentür führt in den Garten.Meine damalige Vermieterin hat in meinem Mietvertrag keinen Garten eingetragen da er lt.ihrer Aussage selbstverständlich wäre da er zum Haupthaus gehöre.
Rechts in die Wohnung von mir zogen neue Mieter ein,unser Haus wurde vor 3 Jahren verkauft.Der Vermieter,der Neue,hielt dort im Vertrag fest 3mal 3meter Gartenvermietung.Der Garten ist auch abgeteilt-war er unter der alten Vermieterin auch.Mein Nachbar zur linken wohnt,wie ich,8 Jahre dort,hat also noch einen alten Mietvertrag mit der vorherigen Vermieterin.
Und er hat Garten schriftlich drin.Nicht auf Meterzahl begrenzt oder so.Der Garten ist auch nicht abgegrenzt ,wir haben den immer zusammen benutzt.
Kann der neue Vermieter meine Wohnung(das sog.Haupthaus)neu vermieten mit Garten?Oder muss er sich mit dem Mieter zu meiner Linken darüber einigen?Danke für eure Hilfe und lieben Gruss